Vereinbarte Debatte zur Organspende
Sollte Deutschland die Widerspruchsregelung einführen?
Der Deutsche Bundestag hat bereits in der Vergangenheit mehrfach über die Einführung der Widerspruchslösung beraten. Das würde bedeuten, jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch wäre ein möglicher Organspender, wenn er keinen Widerspruch erklärt hat. Aktuell gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, bei der eine aktive Zustimmung zur Organspende notwendig ist.
Aktuell gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, die eine aktive Zustimmung zur Organspende – etwa per Organspendeausweis – vorsieht. © Florian Gaertner; picture alliance / epd-bild
In Deutschland stehen rund 8.000 Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste für lebensrettende Organe. Oftmals müssen sie lange auf ein passendes Organ warten, in einigen Fällen erfolgt das Organ-Match zu spät. Mit dieser Problemlage beschäftigte sich das Parlament im Rahmen einer zweistündigen Vereinbarten Debatte zum Thema Organspende.
Anlass der Debatte ist der Vorstoß einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten, die für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung plädiert. Der Vorschlag lautet, dass künftig jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein soll, wenn er oder sie zu Lebzeiten entweder eingewilligt oder nicht explizit der Spende widersprochen hat.
Eine andere Gruppe von Abgeordneten bewertet die automatische Organspende nach dem Tod, wenn man zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat, als Grundrechtseingriff. Die Abgeordneten wollen mit einer besseren Aufklärung und einer leichteren Dokumentation des eigenen Willens für mehr Organspenden sorgen. So sollen beispielsweise Einträge in das Organspendenregister erleichtert werden. Das Ziel ist, die freiwillige, informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu stärken.
In der Debatte kamen insgesamt 30 Rednerinnen und Redner mit ihren persönlichen Ansichten zu Wort, fernab von Fraktionsdisziplin und Parteizugehörigkeit. Hier ein paar Auszüge aus der Debatte:
Gitta Connemann: „Heute geht es um Leben, Tod und Hoffnung“
„Diese Debatte heute ist anders als viele, hier geht es um Leben und um Tod und um Hoffnung. Wir sprechen heute über die Chance auf ein neues Leben, denn jede Organspende schenkt Leben. (...) Mehr als 85 Prozent der Menschen in diesem Land stehen einer Organspende positiv gegenüber, aber nur 45 Prozent haben ihren Willen dokumentiert. (...) Die Widerspruchsregelung ist kein Allheilmittel, aber sie ist der Baustein, der fehlt. Deswegen gibt es sie inzwischen in 25 anderen europäischen Ländern. Sie verlangt von niemandem ein Ja. Es geht nicht um einen Zwang zur Organspende, diesen darf es niemals geben. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt unangetastet: Wer nicht spenden möchte, wer Zweifel hat, muss nur aktiv widersprechen.“
Christina Baum: „Der Mensch ist mehr als reine Materie.“
„Natürlich können Organe Leben retten, dennoch sollte man immer bedenken, dass der Mensch mehr als reine Materie ist. (...) Jeder Mensch hat zuallererst das Recht darauf, die Erde so zu verlassen, wie er sie betreten hat. Nur die aktive bewusste Zustimmung kann dieses Recht außer Kraft setzen. Mit der Widerspruchslösung laufen wir Gefahr, dass dem menschlichen Körper noch mehr als ohnehin heute schon ein materieller Wert zugerechnet wird, dessen Teile möglichst umfangreich genutzt werden sollen. (...) Die wichtigste Frage bleibt die: Wollen wir zulassen, dass mit einer Gesetzesänderung fremde Personen die Entscheidungshoheit darüber erhalten, ob diese Einheit eines Menschen aus Körper, Seele und Geist bestehen bleibt oder fremdbestimmt zerstört wird? Ich beantworte die Frage mit Nein. Aus ethischen Gründen dürfen wir das nicht gesetzlich festschreiben. Diese Gewissensentscheidung sollte jeder ganz bewusst für sich beantworten können, vor allem ohne äußeren moralischen Druck.“
Sabine Dittmar: „Täglich sterben zwei bis drei Menschen, während sie warten – auch heute."“
„Mehr als 8.200 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste, die durchschnittliche Wartezeit auf ein Organ beträgt acht Jahre, täglich sterben zwei bis drei Menschen, während sie warten – auch heute. (...) Deutschland gehört im europäischen Vergleich seit Jahren zu den Schlusslichtern in der Organspende. (...) Mit der Einführung der Widerspruchsregelung beschreiten wir keinen Sonderweg. In den allermeisten europäischen Ländern ist sie bereits gesetzlich verankert und die Erfahrung zeigt: Dort, wo sie gilt, werden deutlich mehr Organspenden realisiert. Zwei- bis dreimal mehr als in Deutschland. (...) Wenn wir doch wissen, dass es eine weitere Maßnahme gibt, die Leben schenken kann, warum ergreifen wir sie nicht? (...) Die Widerspruchsregelung regelt und stärkt die Selbstbestimmung, stärkt die Solidarität und gibt vielen Menschen die Chance auf ein Weiterleben.“
Armin Grau: „Auch bei der Widerspruchsregelung werden die Angehörigen eng einbezogen.“
„Die Spenderzahlen sind im internationalen Vergleich sehr niedrig; über 8.000 Menschen warten auf Wartelisten, jeden Tag sterben Menschen auf dieser Liste. (...) Wenn der Wille unbekannt ist, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der Verstorbenen entscheiden, und diesen Willen zu kennen ist praktisch unmöglich, wenn in der Familie nie darüber gesprochen wurde. (...) Auch bei der Widerspruchsregelung werden die Angehörigen eng einbezogen und gefragt, ob ihnen eine andere Entscheidung (...) bekannt ist. Sie sind nicht mehr gezwungen, selbst nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person zu entscheiden. (...) Die Widerspruchsregelung passt sehr gut mit der Tatsache zusammen, dass sich 80 Prozent der Deutschen für die Organspende aussprechen. Die Widerspruchsregelung ist nicht die alleinige Lösung, aber in Deutschland ist sie die Regelung, die jetzt den großen Fortschritt bei der Organspende bringt.“
Julia-Christina Stange: „Transplantationsmedizin braucht beides: gesellschaftliche Solidarität und starke Strukturen im Gesundheitswesen.“
„Wenn eine mögliche Organspende im Raum steht, befinden sich alle Beteiligten in einer Ausnahmesituation: Angehörige müssen begleitet werden, medizinische Entscheidungen müssen sorgfältig und in Ruhe getroffen werden, Gespräche brauche Zeit, Empathie und Professionalität. (...) Neben einer klaren gesetzlichen Grundlage zur Organspende durch eine Widerspruchsregelung, braucht es auch Investitionen in die Menschen, die diese Prozesse bearbeiten. Transplantationsmedizin braucht beides: gesellschaftliche Solidarität und starke Strukturen im Gesundheitswesen.“
Michael Brand: „Schweigen ist nie Zustimmung, nirgendwo.“
„Darf ein Rechtsstaat bei 8000 oder auch 9000 Fällen tief in die Selbstbestimmung eingreifen von über 80 Millionen Menschen und zu unfreiwilligen Spendern erklären, sobald sie nicht ausdrücklich widersprechen? (…) Es wäre ein besonderes ethisch wie politisch desaströses Versagen, wenn wir nicht einmal die einfachsten Schritte tun, aber dann über 80 Millionen zu Spendern erklären wollten. (…) Der Erfolg, das ist meine Überzeugung, kommt mit klugen Kampagnen. Und nicht wie in Deutschland mit einem einzelnen bürokratischen Brief der Krankenkasse, sondern mit modernen digitalen Kampagnen, gerichtet auf die ja vielen spendenbereiten Bürgerinnen und Bürger. (…) Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden. Schweigen ist nie Zustimmung, nirgendwo. (…) Aber ausgerechnet beim Eingriff in die eigenen Organe, beim Körper, soll das künftig anders sein? (…) Ich bin, das gestehe ich ganz offen, einigermaßen entsetzt über diese grundsätzliche Debatte. Sie wird der Not der Menschen nicht gerecht und sie lenkt ab von den Lösungen, die wir in Wahrheit nicht gehen.“
Kirsten Kappert-Gonther: „Eine Spende sollte eine Spende sein und nicht eine Abgabeerwartung seitens des Staates.“
„Warum trete ich also als Ärztin klar für die Freiwilligkeit bei der Organspende ein? Die Widerspruchsregelung, die vermittelt Hoffnung. Eine Hoffnung, die sie nicht halten kann. Es gibt keine belastbare Evidenz dafür, dass die Widerspruchslösung zu mehr Organspenden in einem Land führt. (…) Was also hilft? Erstens, besseres Erkennen von potentiellen Spenderorganen in den Kliniken. (…) Zweitens, ob in einem Land Organspenden auch nach dem Herztod (…) möglich sind und nicht nur nach dem Hirntod. (…) Die Widerspruchslösung, sie löst keine Probleme, sie geht aber mit erheblichen ethischen Problemlagen einher. Schweigen ist keine Zustimmung. Gerade bei einer so tiefst persönlichen Frage wie der Selbstbestimmung über meinen Körper braucht es ein klares Ja. (…) Nur Ja heißt Ja. (…) Eine Spende sollte eine Spende sein und nicht eine Abgabeerwartung seitens des Staates. Denn das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Frage des Vertrauens.“