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Petitionen Neue Ideen zu Psychotherapeuten-Ausbildung und Elterngeld

Zwei Bürger, die sich mit Vorschlägen an den Bundestag gewandt hatten, erklärten den Abgeordneten des Petitionsausschusses Anfang Juli ihre Beweggründe dazu.

Psychologie-Student Felix Kiunke im Petitionsausschuss, mit der Vorsitzenden Martina Stamm-Fibich (rechts) und Andrea Benecke von der Uni Mainz. © DBT/Henning Schacht

Felix Kiunke studiert Psychologie. Und er möchte die Weiterbildung für Psychotherapeuten verändern. Seine Ideen zu diesem Thema konnte er vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag vorstellen. Er hatte zuvor eine Petition eingereicht, die von insgesamt 72.106 Menschen unterschrieben worden war.  

Zum Hintergrund: Was ist eine Petition?

Laut Grundgesetz hat „jedermann“ das Recht, sich „schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Wer eine sogenannte Petition einreicht, ist ein Petent. Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages werden die an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden behandelt.

Mit einer Petition kann beispielsweise eine Gesetzesänderung angeregt werden. Ob der Bundestag alle Wünsche erfüllen kann, steht dabei auf einem anderen Blatt. Aber auch wenn es um ein Anliegen geht, bei dem der Gesetzgeber und die Bundesebene nicht zuständig sind, gibt es zumindest eine entsprechende Rückmeldung dazu.

Wenn eine Petition besonders viel öffentliche Unterstützung bekommt, das heißt konkret, wenn mehr als 50.000 Menschen sie innerhalb von vier Wochen unterzeichnen, dann wird der Petent zu einer öffentlichen Anhörung in den Petitionsausschuss eingeladen. Anfang Juli kam der Ausschuss zusammen, um zwei Petitionen zu besprechen.

Petition zur Psycho­therapeuten-Weiterbildung 

Felix Kiunke erklärte im Ausschuss, es drohe in Zukunft ein Mangel an Psychotherapeuten. Das Problem sei die unzureichende Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung. Um sich als Psychotherapeuten zu qualifizieren, bräuchten Interessenten eine fünfjährige Weiterbildung. Dafür gebe es aber bislang praktisch keine Plätze, kritisierte Kiunke. „Wenn aber der Nachwuchs wegfällt, führt das zu einer dramatischen Versorgungslücke“, warnte er.

Unterstützung bekam der Petent im Ausschuss von der Leiterin der Ausbildungsambulanz an der Universität Mainz, Andrea Benecke. Auch sie habe die Sorge, dass es bald zu einem Nachwuchsmangel kommen werde und Patienten nicht ausreichend versorgt werden könnten.

Edgar Franke (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, sicherte zu, die Petition intensiv zu prüfen. „Für die Bundesregierung ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung ein sehr wichtiges Anliegen“, sagte er. Er sehe aber eher organisatorische als finanzielle Probleme.

Zweite Petition fordert Elterngelderhöhung

Neben der Petition von Felix Kiunke wurde noch eine weitere öffentlich im Ausschuss verhandelt. Sie wurde von Daniela Weckmann eingereicht und von 66.302 Menschen unterzeichnet.

Weckmann fordert eine Erhöhung des Elterngeldes und einen regelmäßigen Inflationsausgleich. Seit der Einführung im Jahr 2007 seien die Elterngeldsätze nicht erhöht worden. Da aber die Lebenshaltungskosten immer höher würden, käme das faktisch einer Kürzung der Leistung gleich, argumentierte die Petentin. „Elternzeit und Elterngeldbezug dürfen kein Einfallstor in Familienarmut und Wohlstandverlust sein“, mahnte sie.

Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärte, die Ampel-Koalition plane eine Dynamisierung des Elterngeldes. So stehe es im Koalitionsvertrag. Allerdings gebe es für dieses Vorhaben aktuell keinen konkreten Fahrplan, weil der Haushalt für das kommende Jahr noch nicht beschlossen sei.  

Allerdings sei das Elterngeld eine vorübergehende Lohnersatzleistung, ergänzte Deligöz. Es habe nicht das Ziel, die Existenz des jeweiligen Elternteils zu sichern. Dafür gebe es Bürgergeld, Kindergeld und Kinderfreibeträge. „Wir arbeiten sehr eng daran, die Kindergrundsicherung umzusetzen, um die Familien massiv zu entlasten – gerade in den unteren und mittleren Einkommensgruppen“, versicherte die Staatssekretärin.

Väter in Elternzeit

Rechtsanwältin Sandra Runge, die die Petentin in den Ausschuss begleitete, verwies darauf, dass Väter weiterhin viel weniger Elternzeit nähmen als Mütter: 3,6 Monate seien es im Schnitt bei Vätern, 14,6 Monate bei Müttern. „Das ist seit Jahren eingefroren und da passiert auch nichts“, kritisierte Runge. Für knapp die Hälfte der Väter seien es finanzielle Gründe, nicht in Elternzeit zu gehen.

Staatssekretärin Deligöz dagegen betonte, der Anteil von Vätern in Elternzeit sei deutlich gestiegen: von drei Prozent im Jahr 2007 auf 43,7 Prozent in diesem Jahr. Die unterschiedliche Länge bei der Inanspruchnahme sei auch durch Löhne und Gehälter begründet. „Frauen verdienen bedauerlicherweise weniger als Männer. Das bildet sich auch im Elterngeld ab“, sagte Deligöz.

Hier seht ihr die Ausschuss-Anhörung im Video:  

(Julia Karnahl)