Interview: Empfehlungen des Ethikrates
Wie kann Social Media ein besserer Ort werden?
Naomi Webster-Grundl
Wer soziale Medien nutzt, kann sich dort informieren, Kontakte pflegen, ein Teil der digitalen Gesellschaft sein. Aber man ist dort auch Risiken und Gefahren wie Hassnachrichten, manipulativen Inhalten und verstörenden Inhalten ausgesetzt. Was muss die Politik tun, damit Kinder und Jugendliche auf Social Media geschützt sind und gleichzeitig Teil dieser Welt sein können? Das hat der Deutsche Ethikrat auf Bitten der Bundestagspräsidentin untersucht. Die Ergebnisse und 13 Empfehlungen stehen in seiner Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“. Wir haben dazu Judith Simon vom Deutschen Ethikrat interviewt.
Wie können Schutz, Teilhabe und Befähigung von jungen Menschen auf Social-Media-Plattformen zusammengedacht werden? Damit hat sich der Deutsche Ethikrat befasst. © picture alliance / Hans Lucas | Imen Ben Youssef
Viele Empfehlungen gehen in die gleiche Richtung, aber die Kommission war fachlich anders aufgestellt, hat etwas länger an ihren Empfehlungen gearbeitet und mehr Empfehlungen ausgesprochen, wodurch sie auch Sachen empfehlen, die in der Stellungnahme des Ethikrates nicht enthalten sind. Aber es gibt auch ein paar Unterschiede, zum Beispiel in Bezug auf eine pauschale Altersgrenze für die Nutzung sozialer Medien.
Was ist der Ethikrat?
Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Der Ethikrat besteht aus bis zu 26 Mitgliedern, die ihr Amt unabhängig ausüben. Sie dürfen keine aktiven Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung beziehungsweise eines Landtages oder einer Landesregierung sein.
Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag bearbeitet der Deutsche Ethikrat ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen. Außerdem befasst er sich mit den Folgen von Forschung und Entwicklungen für das Individuum und die Gesellschaft.
Wir haben mehrere Gründe, warum wir gegen die pauschale Altersgrenze sind: Erstens übersieht eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien, dass sich deren Risiken aufgrund bestimmter Merkmale wie zum Beispiel Endlos-Feeds ergeben, welche in jugendschutzfreundlichen Versionen abgestellt werden könnten. Zweitens unterscheiden sich Kinder in ihrem Reifegrad innerhalb und zwischen Alterskohorten mitunter deutlich. Drittens ignoriert ein ausschließlicher Fokus auf Soziale Medien Risiken, welche von anderen digitalen Technologien, vor allem Chatbots ausgehen. Und viertens würde ein allgemein geltendes Mindestalter sowohl die Teilhabe als auch die Entwicklung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen.
Das eigentliche Ziel sollte sein, die sozialen Medien jugend- und kinderfreundlicher zu gestalten, indem man die kritischen Features und süchtig machenden Funktionen abschaltet. Dann müsste es vielleicht auch keine harte Alterskontrolle geben. Und ohne diese Funktionen wären die digitalen Räume für alle Nutzerinnen und Nutzer ein besserer Ort. Aber trotzdem wird es Inhalte und Funktionen geben, welche wir nur für Kinder und Jugendliche unzugänglich machen wollen.
Hierfür haben wir ein Stufenmodell vorgeschlagen. Stufe 1 besteht darin, dass Eltern auf den Handys eingeben können, wie alt Kinder sind und dann werden bestimmte Inhalte und Features automatisch abgestellt. Auch können Eltern hier die Nutzungsdauer und den Zugriff auf Inhalte beschränken. Das funktioniert aber nur, wenn Eltern das wirklich nutzen. Deswegen haben wir auf Stufe 2 die Möglichkeit, dass man Handys mittels eines Personalausweises oder durch andere Technologien freischaltet. Stufe 3 geht noch einen Schritt weiter, weil man beispielsweise für Pornographie nicht nur ein freigeschaltetes Handy verlangt, sondern auch sicherstellen muss, dass der aktuelle Nutzer erwachsen ist. Hierfür ist die EUDI-Wallet, eine Art digitale Brieftasche, eine datensparsame und vernünftige Lösung. Wichtig bei all diesen Technologien ist, dass die Plattform nur das Signal „Nutzer ist alt genug“ bekommt, aber keine weiteren Daten.
Prof. Dr. phil. Judith Simon
ist Professorin für Ethik in der Informationstechnologie an der Universität Hamburg und war bis Ende Juni 2026 stellvertretende Vorsitzende des Ethikrates.
Gemeinsam mit anderen hat sie die Ad-hoc-Stellungnahme des Ethikrates „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der Digitalen Welt“ erarbeitet. Außerdem war sie Teil der unabhängigen Experten-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die im Auftrag der Bundesbildungsministerin Karin Prien 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt hat.
Das ist eine Frage der Rechtsdurchsetzung. Freiwillig wird da seitens der Plattformen gar nichts passieren. Es geht dabei um Marktmacht und deswegen brauchen wir einen einheitlichen europäischen Ansatz. Die Leitlinien des Digital Services Acts (DSA) müssen verpflichtend werden – das empfehlen auch beide Stellungnahmen. Es muss verpflichtend im Gesetz und nicht nur in den erläuternden Leitlinien stehen, welche Art von Features und welche Inhalte für Kinder und Jugendliche ausgeschaltet werden müssen, und dann muss die Nicht-Einhaltung mit hohen Strafen verbunden sein. Und man muss die fördern und stärken, die kinder- und jungendfreundliche Alternativen anbieten.
Was ist der Digital Services Act?
Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die seit Februar 2024 in Kraft ist und einen sicheren und vertrauenswürdigen digitalen Raum schaffen soll. Der DSA verpflichtet Plattformen insgesamt zu mehr Transparenz, Datenschutz und dem Schutz vor illegalen Inhalten. Im Artikel 28 geht es spezifisch um Kinder- und Jugendschutz online.
Aber obwohl wir den DSA haben, wird es ein Kampf werden, weil extreme Macht- und Marktinteressen dagegen stehen. Es sind die zugrundeliegenden Geschäftsmodelle dieser Anbieter, die darauf abzielen, dass Leute möglichst lange auf den Plattformen bleiben, mit Chatbots interagieren, damit sie Datenspuren hinterlassen. Und es geht nicht nur um technologische und ökonomische, sondern auch um politische Macht – wie auch das Beispiel Elon Musk zeigt. Es ist ein sehr umkämpftes geopolitisches Feld.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beziehen Nachrichten und Informationen fast ausschließlich über soziale Medien. Gleichzeitig vertrauen sie diesen sozialen Medien aber nicht. Also die Informationsqualität der primären Informationsquelle wird – zurecht – angezweifelt. Das ist ein Riesenproblem für die politische Willens- und Meinungsbildung. Einerseits werden aufgrund der Geschäftsmodelle und der sogenannten Aufmerksamkeitsökonomie oft polarisierende Inhalte bevorzugt ausgespielt, weil es Klicks bringt – aber das ist das Gegenteil von dem, was man sich für eine ausgewogene Meinungsbildung wünschen würde. Und dazu bleibt die Frage: Woher kann ich relevante und sichere Informationen bekommen? Und das zeigt, dass wir diese digitalen Räume ganz dringend besser gestalten müssen, als sie einfach für junge Menschen zuzusperren.
Australien hat mit seinem Vorstoß eine weltweite öffentliche Diskussion angestoßen. Das ist zunächst einmal gut. Allerdings hat das Vorgehen in Australien nicht unbedingt die erwünschte Wirkung. Daher sollten wir genau hinschauen, um zu sehen: Was funktioniert und was funktioniert nicht? Was man nach der Einführung des Mindestalters für Social-Media-Nutzung in Australien gesehen hat, ist, dass die Anzahl der Leute die VPN-Clients heruntergeladen haben – also Tools, mit denen man so tun kann, als wäre man an einem anderen Ort – erstmal durch die Decke gegangen sind. Was bedeutet, dass Kinder und Jugendliche auch schnell Umgehungsstrategien entwickeln, und sich dann wahrscheinlich doch wieder auf den Plattformen und in ungeschützten Bereichen aufhalten. Man sollte also auf jeden Fall von anderen Ländern lernen, was natürlich auch bedeuten kann, dass man zu anderen Schlussfolgerungen und Maßnahmen kommt.
Man muss diese Aspekte immer zusammendenken. Sie sind aber untereinander und auch in sich nicht spannungsfrei, es gibt also keine einfache Lösung und man muss abwägen. Das ist die Grundlage unserer Stellungnahme: Diese drei Kriterien – Schutz, Teilhabe und Befähigung – unter der Berücksichtigung der Komplexität der digitalen Technologien aus einem ethischen Blickwinkel abzuwägen, aber nicht gegeneinander aufzurechnen. Deswegen gibt es auch nicht den einen Hebel, sondern eine ganze Reihe von Empfehlungen, die jetzt gleichzeitig von der Politik angegangen werden müssen.
Die 13 Empfehlungen des Ethikrates
risiko-basiertes Schutzkonzept mit altersgerechten Beschränkungen von Funktionen und Inhalten effektiver umsetzen
süchtig machende Funktionen für alle Nutzerinnen und Nutzer verbieten und Anbieter in die Pflicht nehmen, Kinder und Jugendliche besser zu schützen
KI-Risiken stärker berücksichtigen
Eltern besser unterstützen, Zugang zu digitalen Angeboten zu regeln
Kinder und Jugendliche angemessen an Ausgestaltung der Schutzkonzepte beteiligen
kein Nutzungsverbot oder pauschale gesetzliche Mindestaltersgrenzen für soziale Medien
Alterskontrolltechnologien klarer regeln
Gatekeeping und Marktdominanz von Plattformen aktiv entgegenwirken
besseren Schutz vor Formen manipulativer Beeinflussung
wissenschaftliche Forschung zu Folgen und Risiken digitaler Technologien stärken
Rahmenbedingungen für Erwerb digitaler Kompetenz grundlegend verbessern
private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen weitgehend einschränken
analoge, bildschirmfreie Zeit und Aktivitäten stärken