Generationengerechtigkeit
„Es war ein Vorstoß in die richtige Richtung“
Jasmin Nimmrich
Generationengerechtigkeit im Grundgesetz? Das hat eine Gruppe junger Bundestagsabgeordneter vor 20 Jahren gefordert. Zu ihnen gehörte auch Günter Krings (CDU/CSU), der auch heute noch im Bundestag sitzt. Was denkt er heute über diesen Vorstoß?
„In der Politik muss vieles eigentlich jetzt gemacht werden und da stehen die künftigen Generationen, die heute noch nicht mitbestimmen können, leider oftmals am Spielfeldrand.“ Deshalb war Güter Krings (CDU/CSU) vor 20 Jahren Teil einer Gruppe von Abgeordneten, die die Aufnahme der Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz forderten. © IMAGO / Westend61
Bevor der Gesetzentwurf, den wir als junge Abgeordnete damals parteiübergreifend erarbeitet haben, ins Plenum kam, haben wir das Thema natürlich innerhalb der Fraktion diskutiert. Unter unserer damaligen Oppositionsführerin Angela Merkel haben wir uns sowohl in der Jungen Gruppe als auch über die Fraktionsgrenzen hinweg intensiv mit dem Thema beschäftigt. Ich kann mich beispielsweise noch daran erinnern, dass Horst Seehofer, damals Bundestagsabgeordneter, unseren Vorstoß äußerst kritisch sah. Seine primäre Sorge war der potentiell notwendige Umbau des Sozialstaates, sollte die Generationengerechtigkeit es ins Grundgesetz schaffen. Unsere Idee war jedoch weniger, Leistungen in der Gegenwart zu kürzen oder zu streichen, sondern mit neuen Entscheidungen dafür zu sorgen, dass auch die nächste Generation noch eine gute Rente bekommt und dass die Schulden, die künftigen Generationen hinterlassen werden, nicht zu hoch sind. Da die Generationengerechtigkeit uns alle betrifft, haben sich die Unterstützer des Vorhabens schnell zusammengefunden. Wir haben uns mit anderen jungen Abgeordneten von der SPD, den Grünen und der FDP zusammengesetzt und den Entwurf erarbeitet.
Günter Krings (CDU/CSU)
sitzt seit 2002 im Deutschen Bundestag. Seit Mai 2025 ist er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und für die Bereiche Inneres, Recht und Verbraucherschutz zuständig.
Generationengerechtigkeit bei aktuellen Entscheidungen politisch mitzudenken, sollte immer mehr als reine Symbolpolitik sein. Vielmehr ist das ein Gebot der Gerechtigkeit. Andererseits lässt sich jetzt nur schwer spekulieren, was konkrete Veränderungen hätten sein können. Die Generationengerechtigkeit im Grundgesetz wäre aber immerhin eine stetige Mahnung für die Interessen künftiger Generationen gewesen. Wenn wir etwa über eine Ausweitung der heutigen Sozialprogramme nachdenken, wäre man automatisch verpflichtet, die Auswirkungen auf künftige Generationen, die dann höhere Steuern zahlen und mehr Schulden abbezahlen müssen, mitzudenken.
Bei Grundgesetzänderungen besteht generell und auch zurecht eine gewisse Skepsis. Denn je mehr wir in unsere Verfassung reinschreiben, desto komplizierter wird es auch, Politik zu machen. Durch die vielen bisherigen Änderungen ist das Grundgesetz nicht unbedingt besser geworden. Und am Ende ist es doch so, dass spezifische Diskussionen, beispielsweise, ob es mehr oder weniger Rente geben wird, politisch geführt werden müssen. Kein Grundgesetz kann einem diese abnehmen. Ein Hauptargument gegen unseren Vorschlag damals war auch, dass die Generationengerechtigkeit im Grundgesetz gewisse Erwartungen schüren könnte, die man nicht alle erfüllen kann. Auch stand die Sorge im Raum, dass der Fokus auf die Generationengerechtigkeit sich als ein Gegengewicht gegen den Sozialstaat entpuppen könnte, und es so zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem Wohlergehen in der Gegenwart und der Zukunft kommt. Und das wäre ja auch sicher eine wichtige Aufgabe der Norm gewesen.
Was stand in dem Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf sah vor, das Grundgesetz um einen neuen Artikel 20b zu ergänzen: „Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen.“ Außerdem sollte Artikel 109 Absatz 2 so neu gefasst werden, dass Bund und Länder in ihrem haushalten nicht nur das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht beachten, sondern auch das Prinzip der Nachhaltigkeit und die Interessen künftiger Generationen berücksichtigen.
Kurz bevor ich in den Deutschen Bundestag eingezogen bin, wurde der Umweltschutz ins Grundgesetz aufgenommen. Hat das nachweislich zu mehr Umweltschutz geführt? Ja und nein. Denn wir können mit dem heutigen Wissensstand ja nicht nachvollziehen, wie viel Umweltpolitik erfolgt wäre, ohne dass der Umweltschutz im Grundgesetz steht. Jedoch sorgt die Debatte rund um Verfassungsänderungen natürlich auch für eine gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit, wodurch sich viel mehr Menschen der Wichtigkeit eines Themas bewusst werden. Jedenfalls bin ich im Nachhinein weiterhin der Überzeugung, dass es ein Vorstoß in die richtige Richtung war.
Wenn wir über das Wohlergehen der kommenden Generationen sprechen, ist mir die Haushaltssituation des Staates besonders wichtig. Denn ich bin der Auffassung, dass wir ganz genau hingucken müssen, wofür und wie sehr wir uns neu verschulden. Im Falle der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit denke ich aber, dass es auch im Sinne der Folgegenerationen ist, Schulden aufzunehmen, um die Sicherheit unseres Staates zu garantieren. Denn ein Staat, der sich nicht verteidigen kann, der ist irgendwann nicht mehr Staat und der kann sich dann eben auch nicht mehr um Anliegen wie Freiheit, Sicherheit und Generationengerechtigkeit kümmern.
Absolut. Es fängt schon damit an, dass man akute Probleme immer intensiver wahrnimmt und behandelt und dass Probleme, die jetzt noch nicht in aller Schärfe abzusehen sind, aber sich in ein paar Jahren stellen werden, weggeschoben werden. In einer sich so schnell verändernden Weltlage ist es außerdem nur schwer zu erklären, wenn man sich politisch auf einen Zeithorizont konzentriert, den sich viele Bürger noch gar nicht vorstellen können, der sie vielleicht sogar gar nicht selbst betreffen wird. In der Politik muss vieles eigentlich jetzt gemacht werden und da stehen die künftigen Generationen, die heute noch nicht mitbestimmen können, leider oftmals am Spielfeldrand.
Ich frage mich immer wieder, was wir hätten besser machen können, vielleicht auch müssen. Aber der Ausgleich zwischen gegenwärtigen Interessen gehört zu den grundlegenden Mechanismen der Demokratie, mit denen auch ich leben muss. Und dass nur diejenigen wählen können und im Parlament vertreten sind, die schon geboren und wahlberechtigt sind, gehört ebenfalls dazu. Doch im Sinne unserer Kinder und Kindeskinder - und nicht nur mit der nächsten Legislaturperiode im Blick - zu handeln, sollte für alle Parlamentarier entscheidend sein! Schließlich ist heute der erste Tag der Zukunft und damit ist es nie zu spät, auf diese langfristigen Folgen der heutigen Entscheidungen zu schauen und unsere Gegenwart stärker daran auszurichten.
Das wäre sicherlich nicht schlecht, aber ich glaube nicht, dass es entscheidend wäre. Ich wäre jedenfalls sehr froh, wenn wir dann einige tatsächliche Erfolge in Richtung einer generationengerechten Gesellschaft verzeichnen könnten. Beispielsweise durch die Erhöhung der Lebensarbeitszeit, dadurch, dass die Menschen auch Spaß daran haben, über ihr 67. Lebensjahr hinaus zu arbeiten. Außerdem hoffe ich, dass sich die gemachten und notwendigen Schulden für die Verteidigung, für die Infrastruktur und für unsere Wirtschaft lohnen werden und wir durch eine kluge Politik wieder in ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum gekommen sind.