Menschenrechte
Parlamentarier schützen Parlamentarier
Letzte Aktualisierung: 2. September 2026
Bedroht, verfolgt, verhaftet: In manchen Ländern riskieren Menschen viel, um sich für Menschenrechte einzusetzen. Mit dem Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ unterstützen Bundestagsabgeordnete weltweit gefährdete Kolleginnen und Kollegen.
Nicht überall auf der Welt können Politikerinnen und Politiker ihr Mandat in Sicherheit ausüben: In manchen Ländern droht ihnen für ihren politischen Einsatz Verfolgung, Diskriminierung oder sogar Gefängnis. Mit dem Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ setzen sich der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten weltweit für Parlamentarier und Menschenrechtsaktivisten ein. Sie machen auf die Schicksale und das Engagement der betroffenen Person aufmerksam, schaffen Öffentlichkeit und können dadurch teilweise Schlimmeres verhindern.
Im Sinne der Menschenrechte
Durch einen interfraktionellen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde das Programm 2003 ins Leben gerufen. Mit der Verabschiedung hat sich der Deutsche Bundestag seither verpflichtet, an der Initiative der Interparlamentarischen Union (IPU) teilzunehmen. Der IPU gehören aktuell Parlamente aus 181 Ländern an, die sich gemeinsam unter anderem für den Schutz von Parlamentarierinnen und Parlamentariern weltweit einsetzen.
Das Programm ist dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe angegliedert. Die Ausschussvorsitzende in der 21. Wahlperiode, Mechthild Heil (CDU/CSU), hofft, dass „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ weltweit Hoffnung spenden kann und von Repressalien betroffenen Parlamentariern und Menschenrechtsaktivisten „das Gefühl vermittelt, dass man gesehen und nicht einfach vergessen wird“.
Patenschaften, die Leben verändern können
Wenn Abgeordnete von einer Person erfahren, die im Ausland bedroht wird und für die sie sich einsetzen möchten, können sie den Fall beim Menschenrechtsausschuss vorstellen. Das Ausschusssekretariat prüft und verfiziert jeden Fall einzeln, sodass die Ausschussvorsitzende dann auf Basis fundierter Informationen entscheiden kann, ob die Aufnahme in das Programm erfolgt.
Wie sich die Patenschaft ausgestaltet, ist ganz unterschiedlich, denn vieles passiert, auch zur Sicherheit der Schützlinge, im Hintergrund und auf diplomatischem Wege. Denn je nach Einzelfall muss eingeschätzt werden, ob die Öffentlichkeit eingeschaltet werden kann oder ob dies die Schützlinge noch zusätzlich gefährden könnte. Ungeachtet dessen, wie sich die Patenschaft ausgestaltet, ist „das oberste Ziel für uns natürlich immer das Wohlergehen der zu Schützenden“, so Mechthild Heil.