Deutsches Institut für Menschenrechte
Handlungsbedarf bei Teilhabe junger Menschen
Naomi Webster-Grundl
Menschenrechte und politische Teilhabe sind das Fundament der Demokratie. Jedes Jahr legt das vom Bundestag finanzierte Deutsche Institut für Menschenrechte einen Bericht zur Menschenrechtssituation in Deutschland vor, zuletzt im Dezember 2025. Ein Schwerpunkt darin: die politische Teilhabe junger Menschen. Wie es darum steht und wie die Arbeit des Instituts funktioniert, erklärt Claudia Kittel im Interview.
Junge Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Meinungen und Perspektiven von der Politik gehört werden. © picture alliance / Ipon | Stefan Boness
Das DIMR als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution hat den Auftrag, die Menschenrechte und ihre Umsetzung in und durch Deutschland zu fördern und zu schützen. Dieser Auftrag leitet sich aus einer Resolution der Vereinten Nationen ab, die man unter dem Namen Pariser Prinzipien kennt. Darin wird die Arbeit von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen beschrieben.
Diese Monitoring-Stelle wurde 2015 nach einer Empfehlung der Vereinten Nationen an Deutschland eingerichtet, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu überwachen und zu prüfen. Denn die internationale Erfahrung zeigt, dass es Kinderrechten mehr Durchsetzungskraft gibt, wenn es bestimmte Strukturen gibt: wenn die Kinderrechte Verfassungsrang haben; wenn es ein Amt eines Kinderbeauftragten innerhalb der Regierung gibt; wenn es umfassende kinderrechtliche Daten gibt, die man auswerten kann; wenn es einen Beschwerdemechanismus für Kinder und Jugendliche gibt; wenn es ein unabhängiges Monitoring gibt. Einige der Strukturen gibt es in Deutschland und das unabhängige Monitoring ist genau, was wir hier machen.
Claudia Kittel ist Diplom-Pädagogin und leitet die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. © DIMR/B. Dietl
Wir fassen das immer in drei Bereichen zusammen: Erklären, Beobachten, Berichten.
Also einerseits erklären wir politisch Verantwortlichen, Richterinnen und Richtern, Lehrkräften, Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe, was in der Konvention eigentlich drinsteht, wozu sich Deutschland dadurch verpflichtet hat und woran sie sich deswegen in ihrer Arbeit halten müssen.
Und wir beobachten, wie Kinderrechte verwirklicht werden. Meistens auf Basis von Daten. Da es aber oftmals kaum Daten gibt, erheben wir diese selbst oder forschen gemeinsam mit beispielsweise UNICEF Deutschland oder anderen Kinderrechtsorganisationen zur Situation von Kindern und Jugendlichen. Und dabei geht es thematisch von der Situation von geflüchteten Kindern in Gemeinschaftsunterkünften über fehlende Geburtsurkunden für Kinder, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können, über Umgangszeiten für Kinder mit einem inhaftierten Elternteil, bis hin zu Kinderbefragungen im Krankenhaus zu Patientenzufriedenheit. Wir dürfen also immer wieder in ganz verschiedene Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen eintauchen. Das macht diese Arbeit hochspannend.
Aus dem Erklären und Beobachten ziehen wir Erkenntnisse und über diese berichten wir dann beispielsweise den Vereinten Nationen und einmal jährlich – im Zuge des Menscherechtssituationsberichts des DIMR insgesamt – auch dem Bundestag. Wir dürfen also qua Mandat den Finger in die Wunde legen und zeigen anhand unserer Praxisberichte und rechtlichen Einordnungen auf, wo es Probleme bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gibt und wo nachjustiert werden muss. Das machen wir darüber hinaus auch ganz klassisch in Form von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und manchmal auch, indem wir öffentliche Aufmerksamkeit für ein noch unbekanntes Problemfeld erzeugen.
In Deutschland gibt es eigentlich gute Strukturen von Jugendverbänden und Jugendringen, die über Jahrzehnte gewachsen sind und innerhalb derer Jugendliche Meinungen und Initiativen entwickeln, die sie dann auch in die Politik in Kommunen und auf Landes- oder Bundesebene einbringen. In den vergangenen Jahren erleben wir aber, dass diese Strukturen in Gefahr gebracht werden, indem zum Beispiel die AfD im bayerischen Landtag einen Antrag gestellt hat, die Mittel für den Landesjugendring massiv zu kürzen. Wenn solche Mittel gekürzt werden, bedeutet das, dass damit unterbunden wird, dass die Meinung und Perspektiven junger Menschen ausreichend Gehör bekommen in der Politik.
Was mich dazu besonders beunruhigt, ist, dass Jugendliche, die sich ehrenamtlich engagieren, aufgrund ihres Engagements zunehmend Gewalt und Hetze erfahren. Hier sind die Behörden also definitiv aufgefordert, sich schützend vor Kinder und Jugendliche, die sich für Demokratie stark machen und einbringen, zu stellen, damit diese jungen Menschen den Rechtsstaat auch als wehrhaft erleben und ihr Engagement sicher fortführen können.
In der vergangenen Legislatur durften wir erleben, dass für das Europaparlament ein Wahlrecht ab 16 Jahren eingeführt wurde. Für die Bundestagswahl wurde das aber nicht eingeführt, was dazu führte, dass Menschen, die 2007 geboren sind, bei der Europawahl wählen durften und bei der Bundestagswahl dann nicht. Das lässt sich jungen Menschen gegenüber schwierig vermitteln: Warum sind sie für die eine Wahl „reif“ genug und für die Wahl im eigenen Land dann doch wieder nicht?
Der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass die Meinung von Kindern und Jugendlichen bei allen sie berührenden Angelegenheiten gehört und auch berücksichtigt werden muss. Dieser Artikel steht im engen Zusammenhang mit Artikel 3, der besagt, dass bei allen staatlichen Entscheidungen, wenn also verschiedene Interessen abgewogen werden, die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden sollen. Das ist aktuell in der Bundespolitik meistens nicht der Fall ist. Um daran etwas zu ändern, ist eine Absenkung des Wahlalters eine mögliche Maßnahme. Darüber hinaus braucht es eine starke Beteiligungskultur und -struktur. Denn nur wenn es klare Strukturen gibt, die zum einen die Meinungsbildung und Interessenvertretung unter jungen Menschen gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass ihre Meinung dann auch gehört und berücksichtigt wird, kann Deutschland die eben erwähnte Verpflichtung aus Artikel 12 und 3 der UN-Kinderrechtskonvention voll erfüllen.
Deshalb haben wir uns im aktuellen Bericht an den Bundestag dafür ausgesprochen, dass es neben einer Stärkung der Selbstorganisationen junger Menschen auch unbedingt eine strukturell verankerte Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene geben muss. Das heißt, es muss zu einer Selbstverständlichkeit werden, dass junge Menschen und ihre Selbstorganisationen in Gesetzgebungsverfahren, in Ausschüssen und auch in anderen beratenden Gremien zu allen Fragen, die ihre Belange berühren, angehört werden und ihre Meinung dann auch angemessen berücksichtigt wird.