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In der Sommerpause Habt ihr Bitten und Beschwerden?

Laura Heyer

Jeder hat die Möglichkeit, eine Bitte oder Beschwerde an den Bundestag zu richten. Aber wie geht das eigentlich mit so einer Petition? Und was passiert jetzt vor der Bundestagswahl und in der Sommerpause damit? Mitmischen.de hat nachgefragt!

Text: Online-Petition

Petitionen lassen sich ganz einfach online einreichen. © shutterstock

Ihr habt ein Thema, das euch gerade besonders umtreibt? Ihr wollt mehr Geld für Azubis durchsetzen oder mehr Mülleimer an deutschen Stränden aufstellen lassen? Dann könnt ihr euch mit eurem Anliegen an den Deutschen Bundestag wenden. Aber wie geht das überhaupt?

Petition – was ist das?

Laut Artikel 17 des Grundgesetzes hat „jedermann“ das Recht, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Jedermann heißt tatsächlich jede und jeder – also auch Kinder und Jugendliche. Wer eine sogenannte Petition einreicht, ist ein Petent. Das Wort stammt vom lateinischen „petere“ ab, was so viel wie „erstreben“, „erbitten“ oder „verlangen“ bedeutet.

Jährlich gehen im Schnitt 17.000 Petitionen beim Bundestag ein. Und wer eine Petition einreicht, bekommt auf alle Fälle eine Antwort. Ob der Bundestag alle Wünsche erfüllen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Und wie geht das?

Seit September 2005 kann man seine Bitte oder Beschwerde über das Internet einbringen – denn seitdem gibt es, nach schottischem Vorbild, sogenannte E- oder Online-Petitionen. Nach Anmeldung auf dem Portal des Deutschen Bundestages gibt es zwei Varianten: Selbst einreichen oder mitzeichnen.

1. Selbst einreichen: In maximal sieben Schritten kann man sein Anliegen dem Petitionsausschuss übermitteln. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man hat ein persönliches Anliegen und teilt dies via Einzelpetition direkt dem Petitionsausschuss mit. Oder man verfasst eine öffentliche Petition. Dann werden das Anliegen und die Begründung der Petition gegebenenfalls nach Prüfung im Internet veröffentlicht. Andere können das Anliegen dann als „Mitzeichner“ unterstützen.

Gewinnt ein Petent mehr als 50.000 Unterstützer, laden die Mitglieder des Ausschusses ihn in der Regel in eine öffentliche Sitzung ein. Das Parlamentsfernsehen überträgt diese Anhörung in den meisten Fällen. Per Livestream kann man sie auf bundestag.de sehen oder später in der Mediathek abrufen.

2. Mitzeichnen: Wer selbst keine Petition einreichen, aber andere Anliegen unterstützen möchte, kann mit seinem Vor- und Nachnamen mitzeichnen. Den Link dazu findet man ganz einfach durch Anklicken der jeweiligen Petition.

Wichtig: Der Bundestag kann sich nur um Anliegen kümmern, die die Gesetzgebung des Bundes betreffen. Wenn es um Angelegenheiten der Bundesländer geht, muss man sich mit seiner Petition dorthin wenden.

Petitionen und Parlamentswechsel

Von Juni bis September machen die Abgeordneten Sommerpause. Doch in diesem Jahr ist dabei eines besonders: Zum Ende der Sommerpause im September wird nämlich ein neuer Bundestag gewählt. Nur was passiert dann mit den Petitionen? Die laufen weiter!

Denn gemäß Artikel 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages unterliegen Petitionen nicht der sogenannten Diskontinuität: „Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt. Dies gilt nicht für Petitionen und für Vorlagen, die keiner Beschlußfassung bedürfen.“ Das heißt: Auch wenn ihr jetzt eine Petition einreicht, wird sich der Bundestag damit befassen. Außerdem könnt ihr auch aktuelle Petitionen unterstützen – und sie werden dann ab September vom 20. Deutschen Bundestag und seinen Abgeordneten behandelt. Wenn ihr also Bitten, Vorschläge oder Beschwerden habt – nur zu!

mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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