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Wiederholungswahl in Berlin FDP verliert einen Sitz, Mehrheitsverhältnisse bleiben bestehen

Jasmin Nimmrich

Die Hauptstadt schreibt das Jahr 2024, die Wahlzettel bei der Wiederholungswahl sehen aber aus wie vor drei Jahren. Nach einigen Pannen bei der Bundestagswahl 2021 war Berlin durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, die Wahl in einigen Wahlbezirken zu wiederholen. Dadurch haben sich nun ein paar Änderungen im Parlament ergeben.

Ein gelbes Schild mit rotem Rand und schwarzer Schrift weist mit einem Pfeil auf ein Wahllokal hin.

Am 11. Februar 2024 wurde die Bundestagswahl 2021 in einigen Teilen Berlins wiederholt. © IMAGO / Seeliger

Nach Unregelmäßigkeiten im Wahlablauf während der Bundestagswahl 2021 in Berlin urteilte das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember 2023, dass die Stimmabgabe in einigen Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden muss. Diese Wiederholung fand nun am Sonntag, den 11. Februar 2024, statt.

Nach Ende der Stimmauszählung ist das Parlament nun um einen Sitz kleiner und verringert sich von 736 auf 735 Sitze. Von diesem Mandatsverlust betroffen ist die FDP-Fraktion, deren Mitglied Lars Lindemann nun kein Bundestagsabgeordneter mehr ist. CDU und AfD verzeichnen leichte prozentuale Gewinne, während die Parteien der Ampelkoalitionen im Vergleich zu 2021 an Prozentpunkten verloren haben. Dies hat zur Folge, dass Abgeordnete, die durch Berliner Listenplätze in den Bundestag eingezogen sind, ihr Mandat verlieren.

Betroffen davon sind:

 

Neu in den Bundestag einziehen werden dagegen:

Amtliches Ergebnis folgt am 1. März

Ihre Arbeit im Parlament werden die neuen Abgeordneten voraussichtlich am Mittwoch, den 13. März aufnehmen. Zuvor muss das endgültige Wahlergebnis für den 20. Deutschen Bundestag durch den Bundeswahlausschuss neu festgestellt werden. Dies wird in einer öffentlichen Sitzung am Freitag, den 1. März stattfinden. Danach entscheidet der Ältestenrat für die betroffenen Abgeordneten über den Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag. 

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