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Recht Gegen Kinderpornografie und Hetze

Viktoria Sochor

Straftaten werden heute oft im Netz begangen. Um dem gerecht zu werden, sollen im Strafgesetzbuch einige Begriffe modernisiert werden.

Mann in Kapuze tippt auf Smartphone, davor ein Laptop

Ob jemand eine andere Person auf dem Papier beleidigt oder im Internet, soll in Zukunft keine Rolle mehr spielen. © shutterstock.com/Nick Rostov

Strafgesetzbuch – das klingt nach Paragrafen, viel Text in juristischer Fachsprache und, na ja, einigermaßen langweilig. Ist es aber nicht. Tatsächlich ist das Strafgesetzbuch eins der wichtigsten Bücher unseres Rechtssystems. Denn es regelt erst mal, was überhaupt eine Straftat ist – Mord, Diebstahl, Betrug oder Beleidigung zum Beispiel. Und dann legt es auch noch fest, wann ein Täter wie bestraft werden soll.

So wichtig dieses 358 Paragrafen dicke Buch auch ist, es ist nicht in Stein gemeißelt. Es wandelt sich mit der Zeit. Seit es 1872, vor 148 Jahren also, in Kraft getreten ist, hat es zahlreiche Änderungen durchlebt. Und auch jetzt stehen wieder einige Modernisierungen auf dem Programm.

Geplante Änderungen

Kurz vor der Sommerpause diskutierten die Abgeordneten im Bundestag den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung.

Dabei geht es um sprachliche Änderungen, die für die Strafverfolgung konkrete Verbesserungen bringen sollen. Dort wo der Begriff "Schriften“ im Strafgesetzbuch fällt, soll es Änderungen geben. Zum anderen möchte die Regierung Begriffe zur Definition der Schuldfähigkeit in eine aus ihrer Sicht moderne und neutrale Sprache ändern.

Straftaten per Messenger oder Sharing-Dienst

Ein Beispiel: So geht es etwa in Paragraf 184 um die "Verbreitung pornographischer Schriften". Der modernen Welt der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik wird eine solche Formulierung nicht mehr gerecht. „Die Straftaten, um die es geht, werden heute im Internet begangen, über Videosharing-Plattformen, mit Messenger-Diensten oder per E-Mail. Ich meine damit Straftaten wie Volksverhetzung oder Kinderpornografie. Hier muss der Rechtsstaat auf der Höhe der technischen Entwicklung sein“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

„Intelligenzgemindert“ statt „schwachsinnig“

In unserem Rechtssystem gilt das Prinzip: „Keine Strafe ohne Schuld“. Und um Schuld geht es bei weiteren sprachlichen Änderungen, die vorgenommen werden sollen, und zwar bei den sogenannten „Schuldausschließungsgründen“. Ein Täter gilt als nicht schuldfähig, wenn bestimmte Erkrankungen vorliegen. Konkret heißt die aktuelle Formulierung:„Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Begriffe „Schwachsinn“ und „Abartigkeit“ durch die Begriffe „Intelligenzminderung“ und „Störung“ ersetzt werden. Die Argumentation: Die veralteten Begriffe seien herabsetzend und diskriminierend. In der Fachwelt würden sie deshalb längst nicht mehr genutzt.

Was sagen die Fraktionen?

Die Fraktionen waren einhellig der Meinung, dass das Strafgesetzbuch der heutigen digitalen Zeit angepasst werden müsse. Allerdings äußerten die Oppositionsfraktionen im Detail durchaus Kritik am Gesetzentwurf.

So war die AfD der Ansicht, es müsse etwa bei der Straftat Volksverhetzung einen Unterschied machen, ob jemand eine Meinung „einmalig in einem Streaming kommuniziert“ oder auf einem dauerhaft abrufbaren Medium. Andernfalls würden „Meinungsdelikte“ konstruiert und die Freiheit herrsche „nur noch in Gedanken“. Für die Änderungen bei der Schuldfähigkeit sieht die AfD keinen Änderungsbedarf, denn sie wären „den allermeisten betreffenden Straftätern völlig egal.“

Linke, FDP und die Grünen wünschten sich eine Reihe zusätzlicher Änderungen. Welche das sind, könnt ihr im Video der Debatte sehen.

Nachdem der Entwurf im Plenum debattiert wurde, arbeiten die auf Recht spezialisierten Abgeordneten im Rechtsausschuss weiter an den Details.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Viktoria Sochor
mitmischen-Autorin

Viktoria Sochor

ist 20 Jahre alt und studiert Rechtswissenschaften und Politik in Göttingen. Neben dem Schreiben gehört das Fotografieren und Reisen zu ihren Leidenschaften. Das größte Abenteuer erlebte sie, als sie eine einwöchige Zugfahrt durch die kanadische Prärie unternahm.

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