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Digitale Rentenübersicht Ein echter Gamechanger?

Laurenz Terl

Ist zwar noch lange hin, doch auch junge Leute fragen sich manchmal: Wie viel Rente bekomme ich? Die Bundesregierung will jetzt Infos und Zahlen digital bündeln. In dem Gesetzentwurf geht es jedoch noch um mehr.

Modell: Altes Paar auf Taschenrechner

Die Rente mit dem Taschenrechner ausrechnen muss schon lange keiner mehr – jetzt soll sie noch übersichtlicher werden.©shutterstock/william potter

Aufmachen und abheften – das machen die meisten Menschen mit ihrer Renteninformation. Wer mindestens 27 Jahre alt ist und fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt einmal im Jahr Post von der Deutschen Rentenversicherung. Dort erfährt man, wie viel Rente man zu erwarten hätte.

So gut, so langweilig – könnte man meinen. Aber die eigenen Rentenansprüche zu kennen ist wichtig, wenn man im Alter abgesichert sein will. "Abgesichert" heißt nichts anderes, als dass auch dann genug Geld zum Leben aufs Konto fließen soll.

Digitale Übersicht

Neben der gesetzlichen Rente gibt es in Deutschland noch die betriebliche und die private Vorsorge. Bisher werden all diese Posten einzeln in unterschiedlichen Systemen erfasst – und jeder Versicherte muss selbst den Überblick behalten. Das soll sich ändern.

Dazu hat der Bundestag einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ am 19. November beschlossen, kurz Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht.

Das steht im Gesetzentwurf

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Bürgerinnen und Bürgern auf einem Online-Portal Informationen über die gesetzliche, private und betriebliche Altersversicherung zu geben. Dort sollen alle Informationen der anderen „Vorsorgeeinrichtungen“ zusammenfließen, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Menschen sollen sich leichter informieren darüber können, wieviel Geld fließt, wenn sie nicht mehr zur Arbeit gehen. Bis zum Jahr 2023 soll das Portal stehen.

Sozialwahlen attraktiver machen

In dem Entwurf geht es auch um andere Themen rund um die Rente. Dazu gehören die Sozialwahlen. Diese sind nicht ganz so bekannt, aber wichtig. Dabei werden alle sechs Jahre Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern in die obersten Gremium von gesetzlichen Versicherungen gewählt. Dies ermöglicht Wählerinnen und Wählern, über die Arbeit der jeweiligen Träger mitzubestimmen. Mehr zu den Sozialwahlen lest ihr hier.

Die Wahlbeteiligung und der Frauenanteil in den Gremien ist sehr gering; bei der letzten Wahl im Jahr 2017 haben nur etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt. Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf, dass mehr Menschen wählen, der Prozess transparenter wird und mehr Frauen mitwirken.

Wieder fit werden

Rehabilitation, kurz Reha, kennt man vor allem aus dem medizinischen Bereich. Dort beschreibt sie den Prozess, nach einem Aufenthalt im Krankenhaus mit medizinischer Unterstützung wieder ganz gesund zu werden. Eine Reha kann auch nötig sein, um weiter in seinem Beruf arbeiten zu können. Ziel des Gesetzentwurfs ist es für „Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen“ zu sorgen.

Eine gute Idee, finden alle

Am 19. November haben die Abgeordneten über den Gesetzentwurf abgestimmt. Er wurde in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Enthaltung von AfD, FDP und Die Linke angenommen. Welche Kritik es aus den anderen Fraktionen gab, könnt ihr hier nachlesen und im Video sehen.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Laurenz Terl
Mitmischen-Autor

Laurenz Terl

ist 18 und wohnt in Berlin-Mahlsdorf. Laurenz hat sich in Politik verliebt – allerdings streiten sie sich mitunter auch. Zwischen Aktivitäten mit Freunden und politischem und gesellschaftlichem Engagement macht er sein Abitur und hat vor, danach Jura zu studieren.

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