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Elektronische Patientenakte Das würde sich für dich ändern

Die elektronische Patientenakte soll alle Schritte rund um den Arztbesuch digitalisieren. In Zukunft bräuchtest du so beispielsweise nicht mehr mit rosa Rezept in die Apotheke gehen. Einen Überblick über die Änderungen findest du hier.

Junge Frau läuft mit einem Handy in der Hand einen Weg entlang

Mit dem Smartphone zur Apotheke: Das Papier-Rezept könnte in Zukunft überflüssig sein. © Shutterstock/javi_indy

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) möchte die Digitalisierung im Gesundheitssystem vorantreiben. Mit der sogenannten elektronischen Patientenakte (e-PA) soll es in Zukunft nicht länger notwendig sein, Arztbefunde auf CD von einem Facharzt zum anderen zu tragen. Stattdessen würde die elektronische Patientenakte folgende Veränderungen mit sich bringen:

  • Ärztlichen Befunde würden digitalisiert und in die elektronische Patientenakte hochgeladen werden.

  • Die Akte würde eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente liefern.

  • Es gäbe einen elektronischen Medikamentenplan. Ärzte bekämen so schnell eine Übersicht über Medikamente, die genommen werden, und könnten sich schnell über Wechselwirkungen informieren.

  • Ärzte und Apotheker können auf das elektronische Rezept zugreifen. Du müsstest das Rezept also nicht mehr zur Apotheke mitnehmen, sondern nur noch deine elektronische Patientenakte, eine E-Rezept-App oder eine Gesundheitskarte vorzeigen.

  • Jeder, der möchte, könnte sich einen Zugang zur eigenen Patientenakte auf dem Smartphone einrichten. In einer App könntest du dann jederzeit mitlesen, was beispielsweise in den Befunden steht. Dafür soll in Zukunft einmalig ein Identifikationsprozess notwendig sein.

  • Per Smartphone würdest du wichtige Impf-Erinnerungen empfangen können.

  • Ärzte könnten außerdem über den Medical Messenger mit dem Patienten per Textnachricht kommunizieren, Patienten könnten antworten und Fragen stellen.

  • Deine Daten könnten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke genutzt werden. Die Daten könnten zum Beispiel zur Erforschung von Krebserkrankungen und -therapien beigetragen. Derzeit ist es nicht möglich, die Patientendaten miteinander zu kombinieren und auszuwerten.

  • Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, bekäme eine elektronische Patientenakte. In Zukunft würde also das Opt-Out-Prinzip gelten. Derzeit gilt Opt-In: Seit 2021 kann man bereits eine ePA bei den Krankenkassen erhalten, muss sich aber ausdrücklich dafür entscheiden. Die Erstellung und der Zugang sind noch relativ umständlich.

  • Der Patient soll bestimmen können, ob der Arzt nur in die Akte hineinschreiben darf oder ob er auf alle Befunde zugreifen können soll. Andersherum soll der Patient auch entscheiden dürfen, dass der Arzt nur Befunde einsehen, selbst aber keine Eintragungen vornehmen darf.

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