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Erklärvideo Wie gründe ich eine Partei?

Parteien sind der Motor, der unsere Demokratie am Laufen hält. Aber wie entsteht eine Partei eigentlich? Was braucht es, damit ihr eine Partei gründen könnt? Das erfahrt ihr unserem Erklärvideo.

Artikel 21 unserer Verfassung beschäftigt sich mit den Parteien. Wörtlich heißt es dazu: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei, ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“ Soweit, so einfach. Weiter sagt das Grundgesetz: „Näheres“, also wie das genau mit den Parteien funktioniert,„regeln Bundesgesetze“.

Das Parteiengesetz

Das ist in unserem Fall dann das Parteiengesetz. Im Parteiengesetz finden sich zum Beispiel Antworten auf folgende Fragen: Wie muss eine Partei aussehen? Wer darf mitmachen? Und wie viel Geld bekommen die Parteien, damit sie arbeitsfähig sind? Das Parteiengesetz trat am 25. Juli 1967 in Kraft. Im Laufe der Zeit wurde das Gesetz natürlich immer mal wieder verändert und an die Entwicklung in Deutschland angepasst.

Wenn ihr also jetzt eine Partei gründen wolltet, dann gibt das Parteiengesetz euch verschiedene Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst. Erst einmal muss ein Großteil der Mitglieder eurer Partei Deutscher sein und auch größtenteils in Deutschland leben. Außerdem darf eure Partei nicht den gleichen Namen haben wie eine Partei, die es schon gibt. Ihr braucht einen Vorstand, der aus mindestens drei Leuten bestehen muss. Zudem braucht ihr eine Satzung, also Regeln, die der demokratischen Grundordnung entsprechen. Und last but not least: Ihr braucht ein politisches Programm mit Zielen, wo drinsteht, was ihr mit eurer Partei eigentlich erreichen wollt.

An einer Wahl teilnehmen

An Wahlen darf eure Partei dann aber noch lange nicht teilnehmen. Dazu muss sie nämlich zugelassen werden und zwar vom Bundes- oder vom Landeswahlleiter. Inhaltlich dürft ihr für alles sein, was demokratisch ist. Ihr könnt für mehr Computer in den Klassen oder Schulbeginn erst um 9 Uhr eintreten. Ihr könnt euch auch einfach mit anderen Parteien zusammentun oder eure Partei auflösen, wenn ihr das wollt.

Wenn eure Partei aber zu radikal drauf ist, könnte es sein, dass ihr Ärger bekommt und zwar mit der Bundesregierung, dem Bundesrat oder dem Bundestag. Die können euch nämlich anzeigen, wenn sie glauben, dass eure Partei verfassungswidrig ist.

Parteiverbotsverfahren

Darüber entscheiden kann aber nur das oberste deutsche Gericht, nämlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Diesen so genannten „Gang nach Karlsruhe“ gab es schon öfter. In der deutschen Geschichte wurden aber nur zwei Parteien verboten, nämlich die Sozialistische Reichspartei 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands 1956.

Ein Partei-Verbotsverfahren ist aufwändig und kompliziert. Der Staat soll schließlich nicht einfach Parteien verbieten können, die ihm nicht passen. Deshalb liegt das alleinige Entscheidungsrecht am Ende nur bei den Richtern in Karlsruhe.

Was ist eine Partei?

Das Wort Partei kommt aus dem Lateinischen von „pars“, was soviel bedeutet wie „Teil“ oder „Richtung“. Das heißt, ein Teil der Gesellschaft bewegt sich gemeinsam in eine Richtung. Parteien erfüllen damit verschiedene Funktionen. Erst einmal sammeln sich dort politische Ansichten und Ideen. Sie nehmen Einfluss auf die öffentliche Meinung. Menschen können sich dort beteiligen und auch Verantwortung übernehmen. Und Mitglieder von Parteien werden gewählt. Sie sitzen in Parlamenten, wirken an Gesetzen mit und wählen den Kanzler oder die Kanzlerin.

Checkliste zur Parteigründung

Deshalb haben Parteien in demokratischen Systemen eine große Bedeutung. Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen wählen gehen und sich in Parteien engagieren. Und damit ihr mit der Gründung eurer eigenen Partei auch direkt loslegen könnt, hier noch einmal unsere mitmischen-Checkliste:

  • Parteien sind in der Verfassung verankert.

  • Jeder kann eine Partei gründen. Wenn ihr euch an ein paar Regeln haltet. Die findet ihr im Parteiengesetz. Man braucht ein politisches Programm, mindestens drei Leute im Vorstand und Regeln, also eine Satzung.

  • Um an Wahlen teilzunehmen, müsst ihr euch extra bewerben.

  • Aber inhaltlich bitte nicht übertreiben, sonst droht Ärger mit dem Bundesverfassungsgericht.

(lh)

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