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Deutschland, EU, UN Hier geht es um Menschenrechte

Es gibt Abkommen, Verträge und Institutionen, die für die Wahrung und den Schutz der Menschenrechte wichtig sind. Wir haben die wichtigsten für euch aufgelistet.

Abbilung des UN-Menschenrechtsrates in Genf, Schweiz

Ein zentrales Organ für die Umsetzung von Menschenrechten: der UN-Menschenrechtsrat. Er hat 47 Mitglieder, sein Hauptsitz ist in Genf, Schweiz. © picture alliance/Keystone | Valtentin Flauraud

Menschenrechte in Deutschland

Artikel 1 des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland trat 1949 in Kraft. Es enthält in den Artikeln 1 bis 19, den sogenannten Grundrechten, viele allgemeine Menschenrechte, zum Beispiel die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder die Meinungsfreiheit.

Ein wichtiges Instrument des Grundrechtsschutzes ist die sogenannte Verfassungsbeschwerde: Haben Bürgerinnen und Bürger das Gefühl, dass sie in ihren Rechte durch öffentliche Gewalt verletzt werden, haben sie die Möglichkeit das vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist ein Ausschuss des Deutschen Bundestages. Er besteht seit 1998 und hat 19 Mitglieder, die sich für den Schutz und die Achtung der Menschenrechte in Deutschland und weltweit einsetzen.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein unabhängiges Institut. Es wurde nach einem Bundestagsbeschluss ins Leben gerufen und besteht seit 2001. Das Institut setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Es begleitet und überwacht außerdem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.

Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechts­politik und humanitäre Hilfe ist an das Auswärtige Amt angegliedert. Zu den Aufgaben der Beauftragten gehört es, die politischen Entwicklungen hinsichtlich der Menschenrechte und der humanitären Hilfe zu verfolgen. Außerdem macht sie der Außenministerin Vorschläge zur Gestaltung der deutschen Politik in diesen Bereichen zu machen.

Beauftragte für Menschenrechtsfragen

Auch im Bundesministerium der Justiz gibt es eine Person, die sich mit Menschenrechtsangelegenheiten beschäftigt: Die Beauftragte für Menschenrechtsfragen. Sie vertritt die Bundesregierung zum Beispiel vor internationalen Gremien, die für die Überwachung der Menschenrechte zuständig sind.

Menschenrechte in Europa und der EU

Europäische Union (EU)

„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören […]“

Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)

Aktuell gehören der Europäischen Union 27 Mitgliedstaaten an. Die EU ist in ihren Außenbeziehungen einer Politik der Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten verpflichtet.

EU-Charta

In der Grundrechtecharta der Europäischen Union sind die Rechte und Freiheiten der Menschen festgelegt, die in der EU leben. Die Rechte müssen von EU-Organen und Institutionen sowie von den EU-Mitgliedstaaten geachtet werden. Die Charta wurde 2000 unterzeichnet und verkündet. Die Rechte sind in sechs Kapitel unterteilt: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizielle Rechte.

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) wurde 1950 vom Europarat verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Die Konvention schaffte erstmals einen völkerrechtlich verbindlichen Grundrechteschutz in Europa.

Europarat

Der Europarat setzt sich seit seiner Gründung 1949 für die Förderung der Menschenrechte ein. Ihm gehören aktuell 46 Mitglieder an, mehr als der EU. Zu den völkerrechtlich verbindlichen Grundlagen des Europarats zählen etwa die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicher. Er wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet. Einzelne Personen, Gruppen und Staaten können hier Beschwerde einreichen. Urteile des EGMR sind für betroffene Staaten bindend.

Menschenrechte in der Welt

UN-Menschenrechtsrat

Der UN-Menschenrechtsrat ist ein Nebenorgan der UN-Generalversammlung. Er hat 47 Mitglieder, die von der Generalversammlung gewählt werden. Der Menschenrechtsrat fördert den weltweiten Schutz der Menschenrechte und gibt beispielsweise Empfehlungen zum Umgang mit Menschenrechtsverletzungen ab.

Menschenrechtsverträge

Deutschland hat sieben von acht Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen unterzeichnet:

  • Zivilpakt: beinhaltet Schutz- und Freiheitsrechte, darunter Folter- und Sklavereiverbot, Recht auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit

  • Sozialpakt: verpflichtet Staaten dazu, diskriminierungsfreien Zugang zu bestimmten Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Wohnen

  • Konvention gegen Rassismus: soll sicherstellen, dass Menschen vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden

  • Frauenrechtskonvention: Vertragsstaaten werden zur Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen verpflichtet

  • Konvention gegen Folter: Verbot von Folter, gilt auch in Notstandssituationen

  • Kinderrechtskonvention: erkennt Kinder als Träger von Menschenrechten an

  • Behindertenrechtskonvention: schreibt die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen fest, Kernprinzipien: Autonomie, Selbstbestimmung, Inklusion

  • Konvention gegen Verschwindenlassen: Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, Verschwindenlassen als Straftat zu definieren und zu ahnden

Eine Konvention hat Deutschland nicht unterzeichnet:

  • Wanderarbeiterkonvention: schützt Wanderarbeitnehmer und Familienangehörige, schreibt die Gewährleistung von Grundrechten für alle Migrantinnen und Migranten fest

Die Konvention wurde bislang hauptsächlich von Herkunftsländern von Migranten und Migrantinnen ratifiziert. Deutschland und andere EU-Staaten haben die Konvention bislang nicht ratifiziert.

Wer setzt sich außerdem für Menschenrechte ein?

Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) arbeiten regierungsunabhängig. Sie machen Projekt- und Lobbyarbeit vor Ort und weisen oft auf Einzelschicksale von Personen hin, die beispielsweise Opfer von Folter geworden sind. So leisten sie Beiträge zur internationalen Menschenrechtsdebatte. Sehr bekannte NGOs im Bereich der Menschenrechte sind Amnesty International oder Human Rights Watch.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger sind beispielsweise Rechts- und Staatsanwälte, Richter, Gewerkschafter, Wissenschaftler oder Publizisten, die sich dem Schutz der Menschenrechte verschrieben haben. Sie machen in ihren Ländern etwa Verletzungen von Menschenrechten öffentlich. Oftmals sind sie aufgrund ihres Engagements bedroht oder verfolgt. Öffentliche Aufmerksamkeit für sie und ihre Arbeit kann ihnen Schutz bieten. Deshalb widmen sich verschiedene Programme der Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, wie etwas das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Deutschen Bundestages.

(Mira Knauf)

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