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Cybergrooming Sex-Täter leichter bestrafen

Es gibt Erwachsene, die sich unter falscher Identität in Chats an Minderjährige heranmachen. Das Ziel: diese zu treffen und zu missbrauchen. Das nennt sich Cybergrooming. Solche Täter sollen bald leichter bestraft werden können.

Junge schaut auf ein Tablet

Ist „Lara, 14“ wirklich ein Mädchen? Ganz sicher kann man sich nie sein. © shutterstock.com/HBRH

In einer Online-Community für Jugendliche wird eine zwölfjährige Nutzerin von einem männlichen Spieler angesprochen. Der Täter gibt sich als minderjährig aus und beginnt mit dem Mädchen einen Dialog, die beiden verbünden sich auch im virtuellen Spiel. So entwickelt sich mit der Zeit ein Vertrauensverhältnis. Dann überredet der in Wirklichkeit 30-Jährige das Mädchen zu einem Treffen im richtigen Leben. Sein Ziel: Sex.

Was sich hier abspielt, nennt sich Cybergrooming. Erwachsene sprechen im Netz Minderjährige gezielt an, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Über 2.400 solcher Fälle hat das Bundeskriminalamt im letzten Jahr verfolgt – geht aber davon aus, dass es noch sehr viel mehr gibt, die gar nicht angezeigt werden.

Um diese Entwicklung zu stoppen, hat die Bundesregierung im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll dabei helfen, härter gegen Cybergrooming vorzugehen.

Was schlägt die Bundesregierung vor?

„Die Gefahr für Kinder, Opfer von Cybergrooming zu werden, hat in den letzten Jahren weiter zugenommen", so steht es in dem Gesetzentwurf. Deshalb will die Bundesregierung das Strafgesetzbuch ändern. Sie will eine sogenannte Versuchsstrafbarkeit für Cybergrooming einführen. Das heißt, dass schon der Versuch, mit einem Kind im Internet sexuellen Kontakt aufzunehmen, bestraft werden kann. Sogar wenn ein Erwachsener nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, sich in Wirklichkeit aber ein verdeckter Ermittler oder ein Elternteil dahinter verbirgt, soll er bestraft werden können.

Was sagen die Fraktionen dazu?

Die Parlamentarier besprachen den Entwurf am 17. Oktober in erster Lesung. CDU/CSU, SPD und AfD äußerten sich positiv zu dem Gesetzvorhaben der Bundesregierung. Die anderen Fraktionen hatten Bedenken.

Stephan Thomae von der FDP nannte den Vorschlag „dogmatisch extrem weitgehend“. Man müsse gut überlegen, ob „der Zweck jedes Mittel heiligt“. Ähnlich argumentierte auch Niema Movassat für Die Linke. Durch die geplante Regelung werde „schon der Versuch des Versuchs strafbar“, das gehe zu weit.

Canan Bayram von den Grünen plädierte für mehr und bessere Präventionsprogramme. Man müsse Straftäter früher entdecken und das Problem ins Bewusstsein der Menschen rücken, statt nur an Strafen zu denken.

Hier könnt ihr euch die Debatte im Video anschauen:

Anhörung im Rechtsausschuss

Der Gesetzentwurf wird nun vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiter beraten. Der hat in einer öffentlichen Anhörung schon Experten dazu befragt, darunter Richter und Anwälte, Polizei-Vertreter und eine Psychologin.

Die meisten Experten befürworteten den Vorschlag der Bundesregierung. Nur der Deutsche Anwaltverein äußerte sich kritisch zu dem Vorhaben, Menschen zu bestrafen, die noch gar keine Straftat begangen haben, die Strafbarkeit würde vorverlagert.

Eine Psychologin betonte dagegen, es sei sehr wichtig, in dem Bereich Cybergrooming voranzukommen, weil es für Kinder und Jugendliche viel schwieriger sei als für Erwachsene, Gespräche im Internet richtig einzuschätzen.

(DBT/jk)

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