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Flugverkehr Warum wir Gesetze für Drohnen brauchen

Claudia Flach

158 Behinderungen im Flugverkehr durch Drohnen gab es 2018 in Deutschland, zum Glück ohne Sach- oder Personenschäden. Im Bundestag wird diskutiert, welche neuen Regeln wir für hunderttausende Drohnen hierzulande brauchen.

Junge Frau steuert eine Drohne

Macht Spaß, schießt tolle Fotos und ist ein Hingucker: Drohnen werden immer beliebter. © Shutterstock.com/Action Sports Photography

In jedem Elektrofachgeschäft und teilweise auch in Spielzeugläden kann man mittlerweile Drohnen kaufen. Solange die Drohne, so klein eigentlich Quadrokopter genannt, weniger als fünf Kilo wiegt, man sie nur in Sichtweite fliegen lässt und eine Höhe von maximal fünfzig Metern einhält, muss man keinerlei Genehmigung einholen. Dennoch befasst sich jetzt der Bundestag mit dem Thema.

Denn Drohnen und Quadrokopter sind nicht nur Spielzeuge, sondern können großen Schaden anrichten. Beispielsweise, wenn sie Flugzeugen zu nahe kommen. Solche Fälle gab es allein in den letzten zwei Jahren mehrmals: An den Flughäfen Gatwick und Heathrow in Großbritannien musste zeitweise der Flugbetrieb eingestellt werden, am Flughafen Quebec in Kanada kollidierte eine Drohne mit einem Passagierflugzeug und in Wien gab es einen Beinahezusammenstoß einer Drohne mit einem Polizeihubschrauber.

Anders, aber ebenso gefährlich: In Tasmanien mussten vor Kurzem Löschflugzeuge ihren Einsatz abbrechen, weil Drohnen gesichtet wurden. Wie kann man so etwas verhindern?

Wer soll denn eigentlich...?

Der Bundestag hat sich im April in einer Sitzung des Tourismusausschusses mit dem Thema befasst. Da der Bereich Tourismus ganz erheblich vom Luftverkehr abhängt, beschäftigt sich dieser Ausschuss zusätzlich zu dem Verkehrsausschuss mit dieser Thematik. Zu den gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich zählen unter anderem das Luftverkehrsgesetz und das Luftsicherheitsgesetz. Konkret müssen drei Punkte gesetzlich geklärt werden: Erstens, wie können Drohnen (trotz ihrer geringen Größe und Flughöhe) zuverlässig erkannt werden? Zweitens, wie lässt sich prüfen, ob es sich um ein unabsichtliches Eindringen oder eine kriminelle Absicht handelt? Und drittens, wer ist für die Unschädlichmachung einer Drohne zuständig – Landes- oder Bundespolizei?

In einer Ausarbeitung Anfang des Jahres wies der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf die Schwierigkeiten hin: das Flughafengelände unterstünde zwar der Bundespolizei. Die sie umgebenden Felder und Straßen gehören aber zur Landespolizei. Je nachdem, wer als zuständig bestimmt wird, der muss sich auch um die Anschaffung entsprechender Abwehrsysteme kümmern. Für die all dem vorausgehende Entdeckung der Drohnen – genauso wie für die generelle Überwachung des Luftraumes – ist übrigens die Deutsche Flugsicherung zuständig.

Hintergrund Drohne

Wer eine Drohne besitzt, sollte eine eigens dafür abgeschlossene Haftpflichtversicherung haben, da die normale Haftpflicht im Falle eines Schadens durch Quadrokopter nicht zahlt. Außerdem ist es wichtig, Kameradrohnen mit dem Namen des Besitzers beziehungsweise der Besitzerin zu kennzeichnen und sich die lange Liste von Orten zu merken, zu denen man 100 Meter Abstand halten muss: Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnanlagen, Gefängnisse, Kraftwerke, Krankenhäuser, Demonstrationen, Naturschutzgebiete, Polizeidienststellen und Militärkasernen sowie diplomatische Botschaften. Und natürlich Flughäfen: Hier beträgt der Mindestabstand sogar 1,5 Kilometer. Außerdem spielt es eine Rolle, ob man die Drohne als Privatperson steigen lässt – zum Beispiel für Kunstflug und Quadrokopter-Rennen – oder ob man die Fotos und Videos der Drohne weiterverkauft. Letzteres ist nämlich immer genehmigungspflichtig, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Zur Person

Mitmischen-Autorin

Claudia Flach

Claudia lebt in Leipzig und freut sich immer wieder über die vielen Parks in der Stadt und die zahlreichen Seen drumherum.

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