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Grundrechte

Grundrechte sind die elementaren Rechte, die jedem Einzelnen zustehen und die in der Verfassung verankert sind. Sinn der Grundrechte ist, dass die Bürger vor staatlichen Eingriffen geschützt sind. Das gesamte deutsche Recht beruht auf ihnen. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt, kann er oder sie Verfassungsbeschwerde erheben.

In Deutschland sind die Grundrechte gleich nach dem Vorwort in der Verfassung, Grundgesetz genannt, enthalten. Diese Schutzrechte beginnen mit dem wichtigen Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. (...)“ Es folgen beispielsweise das Grundrecht auf Leben, auf Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf freie Berufswahl. Die Grundrechte sind in Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes festgeschrieben und auf der Webseite des Bundestages nachzulesen.

Übrigens: Das Grundgesetz und somit auch die Grundrechte können grundsätzlich durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden. Allerdings dürfen die Grundrechte „nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet werden“, wie es in Artikel 19 Absatz 2 heißt.

Kennst du deine Rechte?

© Janis Westphal