Erklärvideo Wie entsteht ein neues Gesetz im Deutschen Bundestag?
Gesetze regeln unser Zusammenleben. Aber wie kommen sie zustande? Und was hat der Deutsche Bundestag damit zu tun? Schaut selbst in unserem Erklärvideo "Die Gesetzgebung"!
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Gesetze bestimmen unseren Alltag in vielen Bereichen. Aber wie entsteht ein Gesetz eigentlich? Gesetze, an die sich alle Menschen in Deutschland halten müssen, nennt man Bundesgesetze. Diese beschließt der Deutsche Bundestag. Daneben gibt es noch Landesgesetze. Sie gelten nur in demjeweiligen Bundesland und werden von den Parlamenten der einzelnen Bundesländer erlassen.
Wie entsteht ein Gesetz?
Vorschläge für neue Bundesgesetze können nicht von jedermann eingebracht werden. Das können nur Gruppen von Bundestagsabgeordneten, Fraktionen, der Bundesrat oder die Bundesregierung.
Die meisten Gesetzentwürfe kommen von der Bundesregierung. Zu jedem Gesetzentwurf gibt es im Bundestag in der Regel drei Beratungen, die sogenannten Lesungen. In der ersten Lesung wird über die politische Bedeutung und die Ziele des neuen Gesetzentwurfs diskutiert. Anschließend wird er an die fachlich zuständigen Ausschüsse weitergegeben. Die Ausschüsse beraten ausführlich über den Gesetzentwurf. Sie schreiben dann einen Bericht über das Ergebnis der Beratungen. Und sie geben eine Empfehlung ab, in welcher Fassung der Gesetzentwurf durch den Bundestag beschlossen werden soll.
In der zweiten Lesung wird dann die vom Ausschuss empfohlene Fassung des Gesetzentwurfs im Plenum beraten. Jeder Abgeordnete kann Anträge stellen, um das Gesetz zu verändern. Änderungen können aber nur mit der Mehrheit der Abgeordneten beschlossen werden. Wenn keine Änderungen in der zweiten Lesung vorgenommen wurden, folgt direkt die dritte Lesung.
In dieser stimmen die Abgeordneten über den Gesetzentwurf ab. Wenn Änderungen in der zweiten Lesung beschlossen wurden, findet die dritte Lesung später statt, damit die Abgeordneten mehr Zeit haben, um sich die Änderungen anzuschauen. In der dritten Lesung können nur noch Änderungen an Bestimmungen vorgenommen werden, die in der zweiten Lesung verändert wurden oder neu dazugekommen sind. Anschließend findet die Schlussabstimmung statt.
Was kommt nach dem Bundestag?
Wenn ein Gesetz im Bundestag angenommen wurde, muss es dem Bundesrat, als Vertretung der Bundesländer, zur Abstimmung vorgelegt werden. Ist der Bundesrat mit dem Gesetz nicht einverstanden, kann der Vermittlungsausschuss zum Einsatz kommen. Dort sitzen Vertreter des Bundesrates und des Bundestages, die einen Kompromissvorschlag erarbeiten sollen. Wenn eine Vermittlung scheitert oder gar nicht erst stattfindet, hängt das weitere Verfahren von der Art des Gesetzes ab.
Zustimmungsgesetze können nur mit der Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden. Wenn dieser nicht zustimmt, kommt das Gesetz nicht zustande. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat zwar Einspruch erheben. Der Bundestag kann diesen aber zurückweisen. Dann kommt das Gesetz trotzdem zustande.
Ist ein Gesetz zustandegekommen, wird die sogenannte Urschrift des Gesetzes erstellt. Sie wird von der Bundesregierung und vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst damit tritt das neue Gesetz in Kraft und ist für uns alle verbindlich.