Erklärvideo Welche EU-Regelungen gelten in Deutschland?
Gesetze auf Ebene der Europäischen Union nennt man EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Diese sogenannten EU-Rechtsakte haben großen Einfluss auf unser Leben in Deutschland. Wie genau erfahrt ihr in diesem Erklärvideo.
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Was sind Rechtsakte?
Deutschland ist Teil der Europäischen Union, der EU. Einige unserer Gesetze beruhen auf Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union. Was sind EU-Richtlinien und EU-Verordnungen? Und was bedeuten sie für unsere Gesetze in Deutschland?
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können Entscheidungen treffen, die für alle Mitgliedsländer der EU gelten. Diese Entscheidungen werden nicht Gesetze genannt, sondern Rechtsakte.
Die EU erlässt verschiedene Arten von Rechtsakten. Die wichtigsten sind Richtlinien und Verordnungen. EU-Richtlinien geben ein bestimmtes Ziel vor, zum Beispiel das Verbot von Tabakwerbung, den Schutz der Gewässer oder die Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsleben. Alle Länder der EU müssen diese Richtlinie dann innerhalb einer bestimmten Zeit in ihr nationales Recht umsetzen.
So erlangen die Rechtsakte Gültigkeit
In Deutschland geschieht das meistens durch ein Bundesgesetz. Das wird dann im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen. EU-Verordnungen müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Das, was in diesen Verordnungen steht, gilt für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar. Genauso wie die Gesetze im eigenen Land. Durch EU-Verordnungen gibt es zum Beispiel keine Grenzkontrollen zwischen EU-Ländern und man hat einen Anspruch auf Entschädigung bei ausgefallenen Flügen oder verspäteten Zügen.
Manche EU-Verordnungen müssen noch durch Gesetze der EU-Mitgliedstaaten ergänzt werden. Zum Beispiel, um zu bestimmen, welche Behörden für diese Verordnung zuständig sind. Der Bundestag sorgt also dafür, dass EU-Rechtsakte mithilfe seiner Gesetze umgesetzt oder ergänzt werden.
Die Rechtsakte und der Bundestag
Er ist aber auch schon an der Entstehung von Richtlinien und Verordnungen beteiligt. Im Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedsländer vertreten, Deutschland durch die Bundesregierung. Sie ist durch das Grundgesetz verpflichtet, den Bundestag früh und umfassend über geplante Verordnungen und Richtlinien zu informieren, die der Rat und das Europäische Parlament beschließen wollen.
Der Bundestag kann dann eine Stellungnahme dazu abgeben. Die Bundesregierung muss diese Stellungnahme bei den Verhandlungen im Rat miteinbeziehen. Der Bundestag ist also sowohl an der Entstehung von EU-Rechtsakten, als auch an ihrer Umsetzung und Ergänzung beteiligt.