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Alterspräsident

Alter Mann mit weißem Bart

© dpa/Foto akg Images

Als Alterspräsident oder Alterspräsidentin gilt das dienstälteste Mitglied des Bundestages, also das Mitglied, das am längsten dem Parlament angehört. Das hat der Bundestag im Juni 2017 beschlossen. Zuvor war der Alterspräsident das älteste Mitglied des Deutschen Bundestages.

Er oder sie darf die sogenannte konstituierende Sitzung nach einer Bundestagswahl eröffnen. Das ist die erste Sitzung des neu gewählten Parlaments. Bis der neue Bundestagspräsident gewählt ist und sein Amt antritt, übernimmt der Alterspräsident seine Aufgaben. Während dieser Zeit kann er auch vorläufige Schriftführer ernennen.