EU-Ratspräsidentschaft
Der Rat der Europäischen Union trifft wichtige Entscheidungen für die Europäische Union (EU). Dabei ist dies ein ganz besonderes Gremium, weil die Personen am Tisch wechseln. Mal treffen sich die Finanzminister der 27 Mitgliedsstaaten, mal alle Umweltminister, alle Familienminister und so weiter. Daher wird der Rat der EU auch Ministerrat genannt. Die Minister versammeln sich übrigens in Brüssel oder Luxemburg. Der Rat verabschiedet zum Teil gemeinsam mit dem Europäischen Parlament europäische Rechtsvorschriften, stimmt sich in der Wirtschaftspolitik ab, schließt internationale Übereinkünfte und genehmigt den Haushaltsplan, in dem steht, wofür die EU Geld ausgeben kann.
Wer leitet den Rat?
Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich in Übereinstimmung mit der jeweiligen Ratspräsidentschaft, die ein EU-Staat übernimmt. Jedes Land ist mal an der Reihe.
Im Rat der EU gilt der sogenannte Dreiervorsitz: Drei Länder geben wie beim Staffellauf den Stab zum nächsten im Team weiter. Jedes Dreier-Team formuliert einen Rahmen mit langfristigen Zielen und wichtigen Fragen, die während der achtzehnmonatigen Amtszeit angesprochen werden sollen – und jedes der drei Länder stellt dann einen eigenen detaillierten Plan für die eigene sechsmonatige Amtszeit vor.
Welche Aufgaben hat das vorsitzende Land?
Das Land, das gerade dem Rat vorsitzt, bereitet die Treffen vor, leitet und moderiert sie.
Außerdem vertritt das vorsitzende Land den Rat gegenüber den anderen Organen der Europäischen Union, hauptsächlich gegenüber der Europäischen Kommission und dem Parlament der Europäischen Union. Dabei erfüllt der Vorsitz seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Wer entscheidet für Europa?
So funktioniert die Europäische Union
Wichtige Stellen der EU:
Wichtige Stellen der EU:
Die Grafik zeigt drei Kreise, darin steht:
Europäisches Parlament: Die Stimme des Volkes; Bild: Runde Grafik mit ein Dutzend Personen Europäische Kommission: Für das Wohl der Gemeinschaft; Bild: Runde Grafik einer Europafahne
Europäischer Rat und Rat der EU: Die Stimme der Mitgliedsstaaten; Bild: Runde Grafik mit drei Fahnen
Die sieben Organe der EU:
Die sieben Organe der EU:
Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wer wen oder was ernennt oder wählt usw.
Bürger der EU-Länder wählen Parlamente und Regierungen ihrer Länder und wählen das Europäische Parlament.
Parlamente und Regierungen ihrer Länder ernennen Minister für den Rat der EU, ernennen Regierungschefs des Europäischen Rates, ernennen den Europäischen Gerichtshof und ernennen die Europäische Zentralbank.
Der Rat der EU ernennt den Europäischen Rechnungshof.
Der Europäische Rat ernennt die Europäische Kommission.
Das Europäische Parlament entscheidet mit der Europäischen Kommission.
Wer macht was?
Wer macht was?
Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wer was macht.
1. Legislative
Die Europäische Kommission macht Gesetzesvorschläge. Der Rat der Europäischen Union stimmt über Gesetze ab. DAs Europäisches Parlament stimmt über Gesetze ab.
2. Exekutive
Die Europäische Kommission führt Gesetze aus, wacht über Verträge.
Der Europäischer Rat legt politische Ziele fest.
3. Judikative
Der Europäische Gerichtshof und weitere Gerichte sorgen dafür, dass EU-Recht richtig angewandt wird.
Die Europäische Zentralbank sorgt für stabilen Euro, überwacht Banken.
Der Europäische Rechnungshof prüft, ob Geld für die richtigen Dinge ausgegeben wird.
Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?
Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?
Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wie was geschieht.
Über EU-Außen- und Sicherheitspolitik sowie Sozialpolitik entscheidet der Rat der EU.
Er muss einstimmige Entscheidungen treffen.
Sonstige Gesetze: Zuerst gibt es eine Gesetzesinitiative durch die Europäische
Kommission. Dann entscheiden das Europäische Parlament und der Rat der EU darüber nach dem Mehrheitsprinzip.
Quellen: europa.eu, §13 EU-Vertrag (Stand: Mai 2020) © www.mitmischen.de