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Europäische Bürgerinitiative

Durch die Europäische Bürgerinitiative (EBI) können sich Bürger unterschiedlicher EU-Staaten gemeinsam engagieren. Sie können seit dem 1. April 2012 die Europäische Kommission auffordern, sich mit einem Thema zu befassen oder eine Gesetzesinitiative zu ergreifen.

Eine Bürgerinitiative muss von einem Bürgerausschuss vorgeschlagen werden, der aus mindestens sieben EU-Bürgern besteht, die in sieben verschiedenen Mitgliedstaaten wohnen. Die Organisatoren haben zwölf Monate Zeit, um eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedsländern (feste Quote pro Land) zu sammeln.

In den drei Monaten, nachdem die Initiative vorgelegt wurde, gibt es ein Gespräch mit Vertretern der EU-Kommission und eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Die EU-Kommission entscheidet, ob sie einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorlegt oder nicht. Sie muss eine öffentliche Begründung für ihre Entscheidung geben.