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Parlamentarischer Rat

Knapp drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs beauftragten die Besatzungsmächte Westdeutschlands (USA, Großbritannien, Frankreich) im Jahr 1948 die Regierungschefs der westdeutschen Bundesländer sowie die Bürgermeister von Bremen und Hamburg damit, eine einheitliche Verfassung für die BRD zu erarbeiten. Diese Aufträge sind als „Frankfurter Dokumente“ bekannt.

Auf der „Rittersturzkonferenz“, die im Juli 1948 in Koblenz stattfand, kamen erstmals alle wichtigen Entscheidungsträger der Länder zusammen. Sie beschlossen, den Parlamentarischen Rat einzuberufen, und legten fest, dass die zu erarbeitende Verfassung einen vorläufigen Charakter haben sollte. Dies geschah in der Hoffnung, dass sich das in die BRD und DDR geteilte Deutschland künftig wiedervereinigten würde.

Den ersten Entwurf für das Grundgesetz lieferte der Verfassungskonvent, ein Expertengremium, das im Auftrag der Ministerpräsidenten eine Arbeitsgrundlage für den Parlamentarischen Rat erarbeiten sollte. Im August 1948 verfassten die 26 Mitglieder des Konvent in nur 13 Tagen einen ersten Entwurf, der 149 Artikeln umfasste.

Der Parlamentarische Rat kam dann am 1. September 1948 zu seiner konstituierenden Sitzung im Museum Koenig in Bonn zusammen. Die 65 Mitglieder – vier Frauen und 61 Männer – waren von den Landtagen der westlichen Besatzungszonen gewählt worden; hinzu kamen fünf Vertreter aus West-Berlin ohne Stimmrecht. Zum Präsidenten des Rates wurde Konrad Adenauer (CDU) gewählt, der wenig später auch der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik werden sollte.

Schwarz-weiße Aufnahme eines großen Saals mit mehreren Reihen von Männern in Anzügen, die an langen Tischen sitzen und die rechte Hand zum Schwur heben

Die konstituierenden Sitzung des Parlamentarischen Rates fand am 1. September 1948 statt. © picture alliance / akg-images | akg-images

Die inhaltliche Arbeit am Grundgesetz verteilte sich auf verschiedene Fachausschüsse, etwa für Finanzfragen und Rechtspflege. Die Ergebnisse dieser Fachausschüsse liefen im Hauptausschuss zusammen, wo die wesentlichen Entscheidungen fielen. Der Parlamentarische Rat tagte von September 1948 bis Mai 1949, bis er am 8. Mai 1949 das finale Grundgesetz verabschiedete. Darüber hinaus beschloss er ein Wahlgesetz für die Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag und bestimmte Bonn als provisorischen Sitz der Regierung und des Parlament des neuen deutschen Staates.

In der feierlichen Schlusssitzung am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetzes offiziell verkündet und trat in der Nacht auf den 24. Mai 1949 in Kraft.

Mit der Erfüllung seines Auftrages als verfassungsgebende Versammlung löste sich der parlamentarische Rat auf. Seine Mitglieder werden bis heute als „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ geehrt.