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Überhangmandat

Auch wenn die Überhangmandate mit der Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft wurden, erklären wir euch hier, wie diese zustande kamen und warum sie dazu beigetragen haben, dass mehr als die eigentlich nach dem Grundgesetz vorgesehenen 598 Abgeordneten in den Bundestag einziehen konnten.

Bei der Bundestagswahl können die Menschen in Deutschland zwei Stimmen abgeben. Mit der ersten Stimme wählen sie einen Politiker aus ihrem Wahlkreis. Diese Politiker nennt man auch Direktkandidaten oder Wahlkreisbewerber. Mit der zweiten Stimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Partei. Diese Stimme wird auch Zweitstimme genannt.

Die Ergebnisse bei den Zweitstimmen sind das, was wir am Wahlabend hören: Partei x hat soundsoviel Prozent der Stimmen bekommen, Partei z hat soundsoviel Prozent der Stimmen bekommen. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet also darüber, wie die Sitze im Parlament prozentual verteilt werden.

Doch wer genau erhält jetzt einen Sitz? Bis zur Wahl 2021 galt: Der Direktkandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhielt, gewann ein Direktmandat und bekam auf jeden Fall einen Sitz im Bundestag. Alle anderen Plätze wurden mit Politikern über sogenannte Landeslisten der Parteien besetzt.

In der Vergangenheit war es so: Wenn viele Menschen ihre beiden Stimmen nicht derselben Partei gegeben haben, konnten Überhangmandate entstehen. Nämlich dann, wenn eine Partei bei der Wahl zum Bundestag mehr Direktmandate über die Erststimmen erhielt, als ihr Sitze im Bundestag gemäß der Anzahl der Zweitstimmen zustanden. Das hatte zur Folge, dass der Bundestag sich vergrößerte. Die jeweilige Partei konnte also mehr Mitglieder ins Parlament schicken, als ihr der Anteil an den Zweitstimmen verspricht.

Für das aktuelle Parlament bedeutete das: Statt 598 Abgeordneten zogen 736 Abgeordnete in den Bundestag ein, wegen Überhang- und entsprechenden Ausgleichsmandaten. Wie es jetzt geregelt ist, könnt ihr hier lesen:

Diagramm der Sitzverteilung im 20. Bundestag

© DBT