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Petitionen Bitten und Beschwerden: Schreibt an den Bundestag!

Verlängerung des 9-Euro-Tickets, Tierschutz oder weniger Papierkram für Start-ups – jeder kann zu jedem Thema eine Bitte oder Beschwerde an den Bundestag richten. Doch was muss passieren, damit eine Petition wirklich erfolgreich ist?

Ein junger Mann sitzt am Laptop, im Hintergrund ist ein Bücherregal zu sehen.

„Jedermann“ kann eine Petition beim Deutschen Bundestag einreichen, so steht’s wörtlich im Grundgesetz, also auch Kinder und Jugendliche. © shuttersotck/Monkey Business Images

Ihr habt ein Thema, das euch gerade besonders umtreibt? Ihr wollt einen Mindestlohn für Praktikanten durchsetzen oder ein Homeschooling-Verbot in Corona-Zeiten? Dann könnt ihr euch mit eurem Anliegen an den Deutschen Bundestag wenden. Das geht zum Beispiel, indem ihr auf das E-Petitionsportal des Bundestages geht. Wer sich dort aktuell umsieht, findet Petitionen mit Titeln wie „Schärfere Verfolgung der Straftaten gegen die Umwelt“ oder „Schaffung von deutlich mehr bezahlbaren Mietwohnungen“. Aber wie genau bringe ich eine Petition auf den Weg und wer kann das tun?

Petition – was ist das?

Laut Artikel 17 des Grundgesetzes hat „jedermann“ das Recht, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Jedermann heißt tatsächlich jede und jeder – also auch Kinder und Jugendliche. Wer eine sogenannte Petition einreicht, ist ein Petent. Das Wort stammt vom lateinischen „petere“ ab, was so viel wie „erstreben“, „erbitten“ oder „verlangen“ bedeutet.

Petenten bekommen auf alle Fälle eine Antwort. Ob der Bundestag alle Wünsche erfüllen kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch wenn es um ein Anliegen geht, bei dem der Gesetzgeber und die Bundesebene nicht zuständig ist, gibt es zumindest eine entsprechende Rückmeldung dazu.

Wie gebe ich meine Petition ab?

Seit September 2005 kann man seine Bitte oder Beschwerde über das Internet einbringen – denn seitdem gibt es, nach schottischem Vorbild, sogenannte E- oder Online-Petitionen. Nach Anmeldung auf dem Portal des Deutschen Bundestages gibt es zwei Varianten: Selbst eine Petition einreichen oder eine Petition von jemand anderem mitzeichnen.

Selbst einreichen oder mitzeichnen?

1. Selbst einreichen: In maximal sieben Schritten kann man sein Anliegen dem Petitionsausschuss übermitteln. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man hat ein persönliches Anliegen und teilt dies via Einzelpetition direkt dem Petitionsausschuss mit (etwa, wenn man sich von einer Behörde falsch behandelt fühlt). Oder man verfasst eine öffentliche Petition, um etwas für viele Menschen zu erreichen. Dann werden das Anliegen und die Begründung der Petition gegebenenfalls nach Prüfung im Internet veröffentlicht. Andere können das Anliegen dann als „Mitzeichner“ unterstützen.

Gewinnt ein Petent mehr als 50.000 Unterstützer, laden die Mitglieder des Ausschusses ihn in der Regel in eine öffentliche Sitzung ein. Das Parlamentsfernsehen überträgt diese Anhörung in den meisten Fällen. Per Livestream kann man sie auf bundestag.de sehen oder später in der Mediathek abrufen.

2. Mitzeichnen: Wer selbst keine Petition einreichen, aber andere Anliegen unterstützen möchte, kann mit seinem Vor- und Nachnamen mitzeichnen. Den Link dazu findet man ganz einfach durch Anklicken der jeweiligen Petition.

Wichtig: Der Bundestag kann sich nur um Anliegen kümmern, die die Gesetzgebung des Bundes betreffen. Wenn es um Angelegenheiten der Bundesländer geht, muss man sich mit seiner Petition dorthin wenden.

Petitionen und Parlamentswechsel

Übrigens laufen Petitionen auch weiter, wenn zwischenzeitlich ein neuer Bundestag gewählt wird. Denn gemäß Artikel 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages unterliegen Petitionen nicht der sogenannten Diskontinuität: „Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt. Dies gilt nicht für Petitionen und für Vorlagen, die keiner Beschlußfassung bedürfen.“ Das heißt: Wer kurz vor der Bundestagswahl eine Petition einreicht, kann sich darauf verlassen, dass sich auch das neu gewählte Parlament damit befassen wird. Wenn ihr also Bitten, Vorschläge oder Beschwerden habt – nur zu, ihr könnt jeder Zeit aktiv werden!

Petition eingereicht – und jetzt?

Was passiert mit deiner Petition, nachdem du sie abgeschickt hast? Sie landet im Petitionsausschuss. Der prüft erst einmal, ob das Anliegen auf direktem Weg zu klären ist, also etwa mit einigen Telefonaten.

Ansonsten schickt er die Petition meist an die Bundesregierung und bittet sie, dazu Stellung zu nehmen. Wie viel Druck die Abgeordneten dabei machen können, erklärt Annika Klose (SPD) im Interview. Allein deshalb hat jede Petition bereits in gewissem Maße Erfolg: Die Abgeordneten und die Beamten in der Regierung müssen sich mit deinem Anliegen beschäftigen.

Jedes Jahr ein Bericht

Der Petitionsausschuss veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht mit Daten und Fakten. Darin steht etwa, wie viele Petitionen eingereicht worden sind und zu welchen Themen. Im Jahr 2021 sind 11.667 Petitionen beim Ausschuss eingegangen. Bei 253 Werktagen sind das 46 Zuschriften täglich. Insgesamt waren es jedoch 2.647 weniger als im Jahr zuvor.

Besonders viele Petitionen wurden im vergangenen Jahr zum Thema Corona-Pandemie eingereicht. Zum Beispiel ging es um finanzielle Hilfen für den Kultur- und Medienbereich oder Einreisebestimmungen während der Pandemie. Der Hintergrund im konkreten Fall: Die Mutter der Petentin lebte in Nordmazedonien, aufgrund der Reisebestimmungen konnten Mutter und Tochter sich nicht sehen.

Private Plattformen

Neben dem E-Petitionsportal des Deutschen Bundestages gibt es Organisationen und Vereine, die auf privaten Plattformen wie change.org oder avaaz.org zum Unterzeichnen von Petitionen aufrufen. Die Unterschriften, die hier gesammelt werden, müssen jedoch erst einmal die zuständigen Personen erreichen, die etwas zu entscheiden haben. Das Anliegen weiterzuleiten liegt in den Händen desjenigen, der die Stimmen sammelt. Erstellt ihr eine Petition beim Portal des Bundestages, landet eure Bitte oder Beschwerd auf direktem Weg dort, wo sie bearbeitet werden kann.

19-mal Ausschusssitzung

42 Prozent der Zuschriften gingen laut Bericht online beim Bundestag ein. Und insgesamt 333.306 Mitzeichnungen gab es für die Petitionen im letzten Jahr.

Der Petitionsausschuss kam 19-mal zu einer Sitzung zusammen, dabei sind 368 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Zweimal hat der Ausschuss öffentlich getagt und fünf Eingaben beraten, die mehr als 50.000 Mitzeichnungen innerhalb von vier Wochen bekommen und somit das benötigte Quorum für eine öffentliche Beratung erreicht hatten.

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