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Vorlage

Wenn die Abgeordneten in großer Runde – also im Plenum – etwas diskutieren, steht am Anfang meistens eine Vorlage. Die heißt so, weil sie den Abgeordneten vorliegt, auch in Papierform.

„Vorlage“ ist ein Sammelbegriff und kann alles Mögliche sein: ein Gesetzentwurf, ein Antrag, eine Beschlussempfehlung, Berichte zur Unterrichtung des Bundestages, Große Anfragen, Zwischenberichte der Ausschüsse und so weiter.

Als Vorlagen gelten aber auch Kleine Anfragen, obwohl sie im Plenum nicht diskutiert werden. Alle Vorlagen, die im Bundestag behandelt werden, werden zunächst in einem speziellen Büro geprüft (das heißt Parlamentssekretariat) und bekommen eine Nummer. Dann erscheinen sie als sogenannte Drucksache.

Jeder Abgeordnete bekommt die Vorlage, über die beraten und abgestimmt werden soll. Früher wurden alle Vorlagen ausgeruckt und als Drucksache verteilt. Heute bekommen die Abgeordneten die Texte in elektronischer Form. Nur wenn es gewünscht ist, gibt es eine Druckversion. In einer vierjährigen Wahlperiode entstehen im Schnitt mehr als 10.000 Drucksachen.