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Neues Gesetz Bessere Arbeitsbedingungen für Paketboten

Wer Pakete austrägt, bekommt manchmal nicht mal den Mindestlohn dafür – oder wird schwarz bezahlt. Das soll sich mit dem neuen Paketboten-Schutz-Gesetz ändern.

Frau empfängt Paket von einem Boten

Immer in Eile: Paketboten haben einen anstrengenden Job. © shutterstock.com/Halfpoint

Ding-dong – wenn es klingelt und der Paketbote vor der Tür steht, freuen wir uns. Klar, er bringt uns ja auch irgendetwas, das wir benötigen: die neuen Schuhe, die wir bestellt haben, das sehnsüchtig erwartete neue Smartphone oder ein Geburtstagsgeschenk. Für die Paketboten selbst ist ihr Job oft stressig. Sie haben häufig ein enormes Pensum zu bewältigen. Und ihre Arbeitsbedingungen sind dabei manchmal nicht besonders angenehm.

Der Bundestag hat deshalb gerade ein Gesetz beschlossen, das die Situation von Paketboten verbessern soll. Paketboten-Schutz-Gesetz heißt es.

Wo liegt das Problem?

Der Online-Handel boomt hierzulande. Die Zahl der Sendungen ist 2018 auf über 3,5 Milliarden gestiegen, meldet der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK). Das entspricht fast 12 Millionen Sendungen pro Zustelltag. Dabei entfällt der weitaus größte Teil mit rund 84 Prozent auf Pakete.

Die Paketdienste sind oft überlastet. Deshalb geben sie häufig Aufträge an Subunternehmer ab, also an andere Firmen. Wie diese mit ihren Angestellten umgehen, darum kümmern sich die Paketdienste oft dann nicht mehr. Deshalb passiert es nicht selten, dass Paketboten nicht mal den Mindestlohn bekommen oder dass sie sogar schwarz bezahlt werden. Das bedeutet, dass die Firmen zum Beispiel keine Beiträge zu Versicherungen für ihre Mitarbeiter bezahlen, die eigentlich vorgeschrieben sind. Beispiele sind die Krankenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung.

Was soll sich ändern?

Das Paketboten-Schutz-Gesetz soll dafür sorgen, dass die Paketboten zu ihrem Recht kommen. Und dass ehrliche Unternehmen vor unfairen Wettbewerbern geschützt werden. Denn wer seine Angestellten nicht ordentlich bezahlt, spart Geld und kann so die Preise auf dem Markt drücken.

Das Gesetz führt die sogenannte Nachunternehmerhaftung ein. Das bedeutet, dass die Firma, die einen Auftrag annimmt, dafür verantwortlich ist, dass die Paketboten anständige Arbeitsbedingungen haben – auch wenn der Auftrag an eine andere Firma weitergegeben wird. In anderen Branchen, zum Beispiel in der Fleischwirtschaft oder am Bau, gibt es diese Regelung schon.

Die AfD war gegen das Gesetz, die FDP enthielt sich, alle anderen stimmten dafür.

Abgelehnte Anträge

Zwei Anträge von Oppositionsfraktionen konnten sich bei der Abstimmung nicht durchsetzen.

Die Grünen wollten die sogenannte Scheinselbstständigkeit in der Paket-Branche stärker bekämpfen. Paketboten arbeiten oft selbstständig, sind also nicht fest angestellt. Die Paketzulieferer wollen die Boten oft nicht fest anstellen, weil das teurer ist (etwa, weil dann Beiträge zu Versicherungen gezahlt werden müssen). Es kommt aber vor, dass Firmen Paketboten wie Angestellte arbeiten lassen, ohne ihnen die Vorteile zuzugestehen, die eine Festanstellung bietet. Das nennt man Scheinselbständigkeit. Und dagegn wollten die Grünen mit ihrem Antrag angehen.

Die Linke wollte neben besseren Arbeitsstandards auch noch eine sogenannte Lizenzpflicht für die Paketbranche einführen. Für den Bereich Briefe gibt es so etwas schon. Paketzusteller müssten dann, so sah es der Antrag der Linken vor, ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Sie dürften Aufträge außerdem nur für bestimmte Zeiten, in denen sie wirklich überlastet sind, an andere weitergeben.

Hier könnt ihr euch die Debatte im Video anschauen:

(DBT/jk)

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