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Staatsangehörigkeit Deutsche Terror-Kämpfer verlieren Pass

Salome Belkania

Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit, die für terroristische Einheiten kämpfen, sollen künftig keine Deutschen mehr sein. Der Bundestag hat die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen.

Soldat der Freien Syrischen Armee im Kampf

Wer an Terror-Kämpfen teilhat, dem soll künftig die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden: Hier kämpft die Freie Syrische Armee gegen den IS. © picture alliance/AA/Muhammed Nour

Keine Terroristen mit deutschem Pass

Monatelang hatten die Abgeordneten an der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gefeilt. Am 27. Juni kam der Bundestag nun zu einem Entschluss. Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.

Wer also im Ausland einer terroristischen Vereinigung wie zum Beispiel dem IS beitritt, der wird in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Das gilt allerdings nur für Menschen, die einen Doppelpass besitzen. So werden die Betroffenen nicht staatenlos werden. Wer den deutschen Pass entzogen bekommt, für den wird eine Rückkehr nach Deutschland nicht mehr möglich sein.

Änderungen des Innenausschusses

An dem ursprünglichen Gesetzentwurf hatte der Innenausschuss noch einige Änderungen vorgenommen, die nun beschlossen wurden. Zum Beispiel wurde eine Begrifflichkeit ausgetauscht: Statt „Terrormiliz“ steht dort nun „terroristische Vereinigung“. Es ging bei den Änderungen aber nicht nur um den Verlust der Staatsangehörigkeit, sondern auch um rechtliche Schritte zur Einbürgerung von Ausländern.

Eine Änderung betrifft zum Beispiel Maßnahmen zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse unter Beachtung des Verbots der Viel- und Mehrehe“. In der Beschlussempfehlung des Innenausschusses steht, dass Ausländer, die in Deutschland eingebürgert werden wollen, sich zur Einehe bekennen müssen. Die Grünen und die Linken haben diese Änderung im Plenum scharf kritisiert. Zwar sind sie dagegen, dass Männer aus anderen Ländern mit mehreren Frauen verheiratet sind; sie sind aber der Meinung, dass den betroffenen Frauen, die in solchen Ehen leben, durch diese Klausel nicht geholfen wird. Außerdem sei, so die beiden Oppositionsfraktionen, diese Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht schlecht für die Integration von Einwanderern.

Eine weitere Änderung sieht vor, dass Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden kann, wenn sie sich diese illegal durch Täuschung erschlichen haben – und zwar auch nach zehn Jahren noch. Bisher lag die Frist noch bei fünf Jahren.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD hat einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Sie will damit erreichen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass per Gesetz zu entziehen. Ihr Ziel ist dabei, die Einreise von Straftätern nach Deutschland vorab zu verhindern. Wer nämlich einen deutschen Pass hat, darf prinzipiell einreisen. Nur bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat können deutsche Behörden die Person am Flughafen festnehmen, so die AfD.

Der Entwurf der AfD wird nun vom Ausschuss für Inneres und Heimat weiter beraten.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autorin Salome
Mitmischen-Autorin

Salome Belkania

kommt aus Georgien, wo sie als Journalistin tätig ist. Aktuell macht sie im Rahmen des Internationalen Parlaments-Stipendiums ein Praktikum im Bundestag.

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