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Verkehr Die Roller kommen!

In vielen Metropolen sind sie schon unterwegs, allerdings nicht in deutschen: Tretroller mit Elektroantrieb. Das soll sich nun ändern. Aber welche Regeln sollen für die Flitzer gelten?

Mann auf E-Roller.

Demnächst auch für Erwachsene: der Tretroller © picture alliance/Nicolas Armer/dpa

Verordnung fertig, aber ...

In Kalifornien und in vielen Großstädten Europas gehören sie zum Straßenbild und sind nun auch in Deutschland voll im Kommen: E-Roller. Bis sie aber für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden, ist erst mal eine neue Verordnung nötig. Die hat das Verkehrsministerium jetzt fertig gestellt. Im Bundestag stößt diese Verordnung aber auf Widerspruch. Die FDP hat einen Antrag eingereicht, in dem steht, wie sie sich das mit den Elektrokleinstfahrzeugen vorstellt und auch die Grünen, die Linke und die AfD hatten bei der Debatte am 22. März einiges zu kritisieren.

Worum es geht

Die Straßen in den Großstädten sind oft von Autos verstopft. Umweltverbände und einige Politiker wollen deshalb den öffentlichen Nahverkehr (also Bus und Bahn) stärken und mehr Leute dazu bringen, mir dem Fahrrad zu fahren. Ein weiteres Fortbewegungsmittel in der Stadt könnten nun die E-Roller werden.

Dabei sind keine Mofas mit Elektromotor gemeint, sondern Tretroller und auch solche mit Elektroantrieb. Der macht die Roller ziemlich flott. Verschiedene Firmen sehen schon Mega-Umsätze auf sich zukommen. Die Idee dahinter: Die Menschen pendeln mit Bus und Bahn zur Arbeit und legen die letzten Kilometer dann mit Miet-E-Rollern zurück, die überall bereit stehen – also das gleiche Prinzip, wie bei den Sharing-Fahrrädern und E-Mofas, die es in den Großstädten gibt. In Kopenhagen, Antwerpen, Wien und anderen europäischen Metropolen funktioniert das schon.

Helm ab

Das Problem ist, dass die E-Roller in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bisher nicht vorgesehen waren. Das Verkehrsministerium hat eine Verordnung ausgearbeitet, die sich auf "Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz" bezieht, die zwischen sechs und 20 km/h schnell sind. Die langsameren (bis 12 km/h) sollen auch auf dem Fußweg fahren dürfen. Altersfreigabe: ab 12 Jahre. Die schnelleren (ab 12 km/h) sollen auf den Radweg oder eben auf die Straße. Altersfreigabe: ab 14 Jahre. Die Roller sollen Bremsen, Licht und eine Versicherungsplakette haben, eine Helmpflicht gibt es nicht.

FDP will schneller fahren

Die FDP findet das alles noch nicht so ausgereift, sie will Geschwindigkeitsgruppen schaffen, die Spielraum für künftige Modelle und Typen lassen. Ein Lenker soll keine Pflicht mehr sein, da es bereits Modelle ohne gibt (zum Beispiel elektrische Skateboards). Außerdem sollen die Gefährte 25 km/h schnell sein dürfen, bei E-Bikes sei das ja auch der Fall.

Zudem will die FDP sogar Sportroller auf die Straße (aber nicht auf den Radweg) lassen, die mit bis zu 45 km/h unterwegs sind. Die weiteren Details findet ihr im Antrag der Fraktion. Daniela Kluckert (FDP) meinte in der Bundestagsdebatte, eine Altersbegrenzung und eine Versicherungspflicht sei überflüssig. "Wir wollen Kosten runter und Bürokratie runter, damit die Elektrokleinstfahrzeuge endlich auch auf die Straßen kommen", sagte sie.

AfD hat Angst um Fußgänger

Dr. Dirk Spaniel (AfD) hat ein wenig Angst vor den neuen Rollern. Er findet, dass sie nicht auf den Gehweg gehören – also auch die langsamen nicht – und meint, dass man erst in der Lage sei, einen dieser Flitzer zu fahren, wenn man mindestens 15 Jahre alt sei.

Linke will Straßenraum neu aufteilen

Auch Andreas Wagner (Die Linke) will die Roller nicht auf dem Fußweg haben. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten hohe Verletztenzahlen und zunehmende Konflikte zwischen E-Roller-Fahrern und Fußgängern. Er fordert deshalb mehr Platz für den Rad- und Fußverkehr – und eben auch für die Elektrokleinstfahrzeuge. Wagner will den Verkehrsraum in den Städten neu aufteilen, "mit dem Ziel, den Autoverkehr zu reduzieren".

SPD findet die Verordnung super

Arno Klare (SPD) findet die Verordnung der Regierung hingegen gut. Da die Roller Kraftfahrzeuge seien, müssten sie auch in der StVO als solche behandelt werden und brauchten eine Versicherungsplakette – wie Mofas oder kleine Motorroller.

Roller in Bus und Bahn mitnehmen

Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen) bemängelte, es sei nach wie vor nicht klar geregelt, ob Elektrokleinstfahrzeuge auch in Bussen und Bahnen mitfahren dürfen. Ansonsten teilte er die Kritik seines Kollegen von der Linken.

Union will endlich losfahren

Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU) verteidigte hingegen "mit besonderer Leidenschaft den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums". Den Antrag der FDP lehnte er schon deshalb ab, weil er das ganze Zulassungsverfahren noch mal verzögern würde. "Viele von uns warten ja darauf, dass es mit den Elektrokleinstfahrzeugen endlich losgeht", so der Abgeordnete.

Ihr interessiert euch für die komplette Roller-Debatte? Dann findet ihr hier den Video-Mitschnitt.

(DBT/ah)

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