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Gesetze Das bringt das neue Jahr

Weniger Steuern auf Tampons und eBooks, Moped-Führerschein ab 15, eine Mindestvergütung für Azubis – ein paar Neuerungen für 2020 sind schon in Kraft getreten.

Leuchtschrift '2020'

Was sich gleich zu Beginn des Jahres ändert, haben wir für euch zusammengefasst. © shutterstock.com/LUMIKK555

Weniger Steuern auf eBooks, Tampons und Bahn-Tickets

Wenn ihr etwas kauft, müsst ihr zum einen die Ware bezahlen, klar, zum anderen aber auch noch eine Steuer darauf. Diese ist schon im Preis mit drin und heißt Mehrwertsteuer. Meistens beträgt sie 19 Prozent des Waren-Wertes. Auf manche Dinge muss man aber nur 7 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Seit 1. Januar gilt dieser niedrigere Steuersatz auch für e-Bücher und -Zeitungen, für Tampons und Binden und für Bahnkarten im Fernverkehr.

Mopedfahren ab 15

Den Moped-Führerschein dürft ihr jetzt schon mit 15 Jahren machen – bisher ging das erst mit 16. Einige Bundesländer haben das in den letzten Jahren getestet, seit 1. Januar gilt die neue Regelung bundesweit. Allerdings nur für Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern.

Kassenbon wird Pflicht

Egal, ob ihr ein Fisch-Brötchen, eine Spielkonsole oder einen Döner kauft, ab sofort bekommt ihr einen Kassenbon dazu ausgehändigt, ob ihr wollt oder nicht. Verkäufer sind dazu jetzt verpflichtet. Damit soll verhindert werden, dass sie beim Finanzamt weniger Verkäufe angeben, um weniger Steuern zahlen zu müssen.

Mindestlohn für Arbeitnehmer und Azubis

Der Mindestlohn steigt von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Er gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland. Auch die Mindestlöhne für einzelne Branchen steigen, zum Beispiel für Pflegekräfte und Friseure. Diese sind in sogenannten Tarifverträgen festgeschrieben, also in Vereinbarungen zwischen Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Und erstmal gibt es 2020 auch für Azubis eine Mindestvergütung. Wer dieses Jahr seine Ausbildung beginnt, bekommt mindestens 515 Euro im Monat, im zweiten Lehrjahr dann 615 Euro und im dritten 715.

Entlastung für Kleinunternehmer

Diese Neuerung ist interessant für alle, die ein eigenes Gewerbe angemeldet haben, auch wenn sie es nur nebenberuflich betreiben. Kleinunternehmer werden nämlich von der Umsatzsteuer befreit. Bisher galt das, wenn das Unternehmen im Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht hat. Diese Grenze ist nun auf 22.000 Euro gestiegen. Heißt: Ihr dürft mehr verdienen und müsst die Steuer trotzdem nicht zahlen.

Mehr Wohngeld

Etwa 30 Prozent mehr Wohngeld bekommen die, die Anspruch darauf haben, seit 1. Januar. Mit der Wohngeld-Reform wird der Zuschuss an die Entwicklung der Mieten in den letzten Jahren angepasst. Außerdem haben rund 180.000 Haushalte mehr als bisher überhaupt Anspruch auf Wohngeld.

Unterstützung für Eltern und Kinder

Zum einen steigt der Kinderfreibetrag für Eltern, also der Teil ihres Einkommens, auf den sie pro Kind keine Steuern zahlen müssen. Zum anderen müssen Kinder, deren Eltern Sozialhilfe bekommen oder hohe Pflegekosten haben, sich erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro an diesen Kosten beteiligen. Bisher war diese Grenze deutlich niedriger.

Dies war eine kleine Auswahl an Änderungen in 2020. Viele weitere Neuerungen erfahrt ihr natürlich übers Jahr regelmäßig hier auf mitmischen.de.

(DBT/jk)

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