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Serie: Wahlschnipsel (3) Was, wenn ich mich in der Wahlkabine verschreibe?

Was ist noch mal die Sonntagsfrage? Wann wird ein Stimmzettel ungültig? Und kann ich eigentlich mit Smileys wählen? mitmischen antwortet auf naheliegende und kuriose Fragen rund um die Wahl. Heute Teil 3.

Die Grafik zeigt eine Wahlurne in die viele Wahlzettel fliegen, in der Ecke oben rechts das Signet mit dem Text 'Wahl '21'

Unsere Wahlschnipsel sorgen für Schlaumeier-Wissen. © DBT/Grafik: Ronny Pietsch

Was ist die Sonntagsfrage?

„Wen würden Sie wählen, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre?“ – das ist die berühmte Sonntagsfrage. Berühmt, weil fast jede Woche 1.000 bis 2.000 Wahlberechtigte in Deutschland diese Frage beantworten. Gestellt wird die „Sonntagsfrage“ in Umfragen zur politischen Stimmung im Land.

Die Frage bezieht sich immer auf die unmittelbare Zukunft kurz nach der Umfrage und gibt damit ein aktuelles Stimmungsbild wieder. Die Meinung der Bevölkerung ändert sich jedoch häufig, das sehen wir daran, dass die Prozente immer mal wieder munter rauf und runter gehen.

Die Ergebnisse sind nicht nur für Wahlforscher interessant. Politiker und Politikerinnen der Parteien wollen ebenso wissen, was die Menschen über ihre Politik denken. Und auch die Öffentlichkeit diskutiert gern darüber, wie viel Prozent welche Partei bekommen würde. Vor allem jetzt – so kurz vor der Bundestagswahl 2021.

Was passiert, wenn man statt zwei nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel macht?

Normalerweise hat jede und jeder Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten und die Zweitstimme für eine Partei.

Wer aber statt zwei Kreuze nur ein Kreuz auf den Stimmzettel macht und diesen einreicht, gibt trotzdem einen gültigen Stimmzettel ab. Dann wird auch nur diese eine Stimme gezählt.

Ungültig wird der Stimmzettel erst, wenn

  • er den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

  • der Stimmzettel mit einem Smiley-Gesicht oder ähnlichen Symbolen gekennzeichnet wird.

  • der Stimmzettel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder anderen eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen markiert wird, denn diese sind nicht neutral.

  • das Kreuz auf dem Stimmzettel exakt auf der Trennlinie zwischen zwei Wahlvorschlägen steht.

  • mehr als die zwei Kreuze – eins je Spalte – gesetzt werden oder zusätzliche Symbole oder Zeichen gemacht werden.

  • ein Kandidat oder eine Partei gleichzeitig angekreuzt UND durchgestrichen wird.

  • der Wähler oder die Wählerin einen Wahlvorschlag ankreuzt, aber zudem bei diesem Wahlvorschlag einen Vorbehalt hinschreibt ODER bei einem anderen Wahlvorschlag eine positive Bemerkung hinzuschreibt.

Wenn man aber statt eines Kreuzes lieber einen Punkt, Haken oder ein Doppelkreuz setzt oder den Wahlvorschlag unterstreicht, gilt dies als zulässig. Auch wer außerhalb des dafür vorgesehenen Kreises seinen Haken oder sein Kreuz setzt, macht die Stimmabgabe nicht zwangsläufig ungültig.

Hauptsache ist, dass erkennbar ist, welche Partei oder welcher Kandidat gekennzeichnet wurde. Im Zweifelsfall entscheidet immer der Wahlvorstand des Wahllokals.

Was ist, wenn ich mir meine Wahl in der Kabine noch mal anders überlege?

Dazu antwortet der Bundeswahlleiter: Wer sich in der Wahlkabine verschreibt, erhält einen neuen Stimmzettel, nachdem er oder sie den alten vor den Augen des Wahlvorstandes zerrissen hat.

(loh)

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