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Beratung

Bevor über einen Gesetzentwurf abgestimmt wird, beraten ihn die Abgeordneten drei Mal. Diese Beratungen heißen Lesungen. Sie finden im Plenum des Bundestages statt, das ist die Vollversammlung aller Parlamentarier im sogenannten Plenarsaal unter der Kuppel.

In der ersten Beratung wird das Gesetz vorgestellt. Bei besonders wichtigen Gesetzen debattieren die Abgeordneten in einer allgemeinen Aussprache über die Ziele und Notwendigkeit des Entwurfs. Es muss aber nicht debattiert werden, der Bundestag kann den Gesetzentwurf auch ohne Aussprache an die zuständigen Ausschüsse weitergeben. Dort werden dann alle Details geprüft. Die Ausschüsse verändern die Gesetzentwürfe sehr oft auch noch inhaltlich.

In der zweiten Beratung debattiert der Bundestag über den Bericht des Ausschusses. Außerdem könnte auch jeder Abgeordnete jetzt noch eigene Änderungsvorschläge einbringen. Danach stimmt das Plenum ab – über die Änderungsvorschläge des Ausschusses genauso wie über Änderungsvorschläge von einzelnen Abgeordneten oder Fraktionen.

Nimmt der Bundestag den Gesetzentwurf an, vielleicht auch mit den vorgeschlagenenen Änderungen, geht der Gesetzentwurf in die dritte Lesung. Lehnt der Bundestag den Gesetzentwurf in allen Punkten ab, ist das Gesetz schon an dieser Stelle endgültig gescheitert.

Die dritte Beratung schließt sich meistens direkt an die zweite Beratung an. Hier wird nur selten noch einmal debattiert. Damit es noch mal eine Debatte gibt, muss das mindestens eine Fraktion verlangen oder der Ältestenrat es empfehlen. Auch jetzt können theoretisch noch Änderungsanträge gestellt werden: Das geht allerdings nur dann, wenn mindestens eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten dies möchten. Außerdem können nur noch Änderungen an Bestimmungen vorgenommen werden, die schon in der zweiten Lesung geändert wurden. Weil diese Bedingungen fast nie erfüllt sind, verläuft die dritte Lesung meistens sehr schnell und es gibt nur noch die Schlussabstimmung.