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Direktmandat

Bei der Bundestagswahl werden nicht einfach Stimmen abgegeben und dann die Plätze im Parlament verteilt. Nein, es ist etwas komplizierter: Der Deutsche Bundestag wird in einer Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht gewählt. Das sind die berühmten zwei Stimmen, die wir bei der Bundestagswahl haben.

Für die Direktmandate ist das Mehrheitswahlrecht und die Erststimme entscheidend: Wer in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, also die relative Mehrheit erringt, für den galt bis zur Wahlrechtsreform im Jahr 2023: Der Sitz im Bundestag ist sicher.

Übrigens konnten Direktmandate bislang auch dafür sorgen, dass die sonst praktisch unumstößliche Fünfprozenthürde fällt: Erhält eine Partei zwar nicht mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen, aber mindestens drei Direktmandate über die Erstimmen, so zieht die Partei in den Bundestag ein. Sie erhält dann die ihren Zweitstimmen entsprechende Anzahl an Sitzen im Parlament. Zuletzt gelang das 2021 der Partei Die Linke mit einem Zweitstimmenanteil von 4,9 Prozent und drei Direktmandaten.

Was ist ein Direktmandat?

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