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Dritte Lesung

Wenn es im Bundestag um Gesetze geht, wird viel gelesen – zumindest dem Namen nach. Denn jeder Gesetzentwurf durchläuft drei Lesungen, die man auch als Beratungen in großer Runde bezeichnen könnte. Denn sie finden im Plenum statt, der Vollversammlung aller Abgeordneten im Plenarsaal unter der Kuppel.

In der ersten Lesung besprechen die Abgeordneten den Entwurf zum ersten Mal und leiten ihn zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss weiter. Dort kommt es häufig noch zu Änderungen. In der zweiten Lesung beraten die Abgeordneten den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung. Jeder Abgeordnete kann Änderungsanträge stellen.

Nehmen die Abgeordneten den Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert an, folgen eine dritte Lesung und die Schlussabstimmung unmittelbar. Ansonsten finden sie am zweiten Tag nach Verteilung der Drucksache (das ist der Entwurf in auf Papier und als Datei) mit den in zweiter Lesung beschlossenen Änderungen statt. Nach der dritten Lesung stimmen die Abgeordneten über den Gesetzentwurf final ab.