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Fraktionsübergreifender Gesetzenzwurf

Bevor ein Gesetz beschlossen werden kann, muss es erst entworfen werden. Diese Entwürfe werden durch die Bundesregierung, den Bundesrat oder die Abgeordneten in den Bundestag eingebracht.

In der Regel bringen im Bundestag Fraktionen einen Gesetzentwurf ein. Es gibt aber auch fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe, die von einzelnen Abgeordneten verschiedener Fraktionen ausgearbeitet werden. Die Gruppe, die so einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf erarbeitet, muss Fraktionsstärke haben, das heißt, ihr müssen mindestens fünf Prozent aller Parlamentarier angehören.

Fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe gab es zum Beispiel beim Thema Organspende.

Bei solchen Themen, die ethische Grenzfragen betreffen, wird bei der Abstimmung im Plenum auch oft die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Das heißt, die Abgeordneten stimmen nicht wie sonst üblich innerhalb ihrer Fraktion einheitlich ab, sondern entscheiden individuell nach ihrer persönlichen Überzeugung.