Zum Inhalt springen

Gesetzgebung

Ein kleiner, unscheinbarer Begriff und dennoch ist er Grundlage für die Existenz eines geordneten Rechtsstaates. Die Gesetzgebung ist das wichtigste Mittel zur politischen Steuerung des Landes, die Orientierung für unser Rechtssystem. Was ist erlaubt und was verboten, welche Ansprüche sollen die Bürger haben und welche nicht?

Es gibt Bundes- und Landesgesetze. Das Grundgesetz sieht als Regel vor, dass die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, so steht es in Artikel 70. In vielen Bereichen hat das Grundgesetz dann aber doch dem Bund die Entscheidungsgewalt zugesprochen. Eine Liste mit Gebieten für die der Bund entweder alleine zuständig ist oder sich jedenfalls für zuständig erklären kann, könnt ihr in Artikel 72 und Artikel 73 des Grundgesetzes nachlesen.

Wie funktioniert Gesetzgebung?

Bundesgesetze werden nach drei Debatten im Bundestag beschlossen und wandern von dort aus direkt in den Bundesrat. Wenn dieser Änderungswünsche an dem Gesetz hat, kann er innerhalb von drei Wochen verlangen, dass ein sogenannter Vermittlungsausschuss einberufen wird.

Es gibt Zustimmungs- und Einspruchsgesetze. Gibt der Bundesrat einem Zustimmungesetz nicht seinen Segen, ist das Gesetzgebungsvorhaben gescheitert. Bei einem Einspruchsgesetz hat der Bundesrat solche weitgehenden Möglichkeiten nicht, bei diesen Gesetzen kann die Länderkammer lediglich Einspruch erheben, den der Bundestag aber mit Mehrheit übertrumpfen und zurückweisen kann.

Hier gibt es Details

Weil es noch viel mehr zur Gesetzgebung zu schreiben gibt, haben wir euch alle Infos hier im Hintergrundbereich zur Gesetzgebung zusammengestellt.