Sitzungswoche vom 23. bis 27. März 2026
Diese Woche im Bundestag
In dieser Sitzungswoche stellt sich Bundeskanzler Friedrich Merz den Fragen der Abgeordneten. Außerdem wird das Plenum unter anderem über das Kraftstoffmaßnahmenpaket, die Reform des Transplantationsgesetzes sowie das Altersvorsorgereformgesetz abstimmen.
Neben der Regierungsbefragung, den Kraftstoffpreisen und der Reform des Transplantationsgesetzes stehen noch viele weitere Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. © picture alliance / dts-Agentur ; picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert; picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke; picture alliance/dpa | Arne Dedert
Befragung der Bundesregierung
Die Plenarsitzungen beginnen am Mittwoch, 25. März, wie üblich mit der Befragung der Bundesregierung. In dieser Woche stellt sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den Fragen der Abgeordneten.
Maßnahmen gegen Energiepreissteigerungen
Der Sitzungstag beginnt am Donnerstag, 26. März, mit der Abstimmung über das Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes, das die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in der vergangenen Woche eingebracht haben. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen festlegen, dass Tankstellen die Preise künftig nur noch einmal täglich erhöhen dürfen. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden, sodass das Bundeskartellamt einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorgehen kann. Dafür soll in Fällen der unangemessen hoch erscheinenden Preissteigerungen die Unschuldsvermutung umgekehrt werden.
Die Abgeordneten werden außerdem über mehrere Anträge der Opposition abstimmen: zum einen über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen – Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten“, sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bezahlbares Leben statt fossiler Profite – Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle“ und einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise”.
Reform der Einbürgerungspolitik
Abschließend beraten wird über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik“, über den im Anschluss abgestimmt wird.
In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion eine „umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts” und die Erhöhung der Zeit bis zur Einbürgerung auf acht Jahre. Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte 2024 die Einbürgerungsfrist auf fünf Jahre gesenkt. Darüber hinaus plädiert die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“.
Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten
Henning Otte, der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, wird ebenfalls am Donnerstag, 26. März, den Jahresbericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 2025 vorstellen. Bezüglich des Anfang des Jahres eingeführten neuen Wehrdienstes formuliert der Bericht, dass die Rückkehr zu einer Wehrpflicht denkbar ist, sollten sich nicht genug freiwillige Wehrdienstleistende melden.
In seinem Bericht geht Otte außerdem auf die zu verschlankenden Führungsstrukturen, die stetig steigende Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern und den akuten Nachholbedarf bei der Rekrutierung von Frauen ein.
Klimaschutzpolitik
Ebenfalls am Donnerstag wird der Klimaschutz eine Rolle im Plenarsaal des Deutschen Bundestages spielen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Ein Klima-Turbo für Deutschland“ wird abschließend beraten und abgestimmt werden.
In ihrem Antrag fordert die Fraktion eine Nachbesserung im Klimaschutz und die Vorlage eines Klimaschutzprogramm 2026 durch die Bundesregierung. Außerdem soll der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent beschleunigt werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität ab, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen.
Änderung des Transplantationsgesetzes
Eine weitere Abstimmung steht bezüglich des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ an. Laut diesem decken die Zahlen der Organspenden nicht den nationalen Bedarf – im Schnitt warten Empfängerinnen und Empfänger bis zu acht Jahre auf eine postmortale Nierenspende.
Um den Mangel zu bekämpfen, plant der Gesetzentwurf, Lebendnierenspenden „überkreuz“ durch einen anderen Organspendepartner bei immunologische inkompatiblen Organspendepaaren möglich zu machen. Das heißt, dass zwei (oder mehr) Paare, die medizinisch nicht zueinander passen ihre Nieren sozusagen tauschen. Mit Paaren sind Spender-Empfänger-Paare gemeint, die aus jeweils einer Person, die eine Niere spenden möchte, und einer anderen Person, die diese Niere erhalten soll, bestehen. Beim Überkreuz-Spenden heißt das dann, dass Spender A Empfänger B eine Niere spenden möchte, die medizinisch aber nicht passt. Und Spender C möchte Empfänger D eine Niere spenden, die aber ebenfalls nicht passt. Durch einen Pool aus inkompatiblen Spender-Empfänger-Paaren wird es dann möglich, die passenden Kombinationen von A zu D und C zu B herauszusuchen. Eine weitere im Gesetzentwurf formulierte Maßnahme sind verpflichtende und unabhängige psychosoziale Beratungen und Evaluationen der Spender vor einer Spende sowie eine umfangreiche Betreuung im Transplantationszentrum.
Statistik über Übergriffe und Gewalt an Schulen
Der Antrag AfD-Fraktion mit dem Titel „Gewalt und andere Formen schwerwiegender Übergriffe an Schulen systematisch erfassen, untersuchen und durch geeignete Maßnahmen verhindern“ steht am Donnerstag, 26. März, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach einer 20-minütigen Aussprache soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden.
Altersvorsorgereformgesetz
Am Freitag, 27. März, stimmen die Abgeordneten über das Altersvorsorgereformgesetz der Bundesregierung ab. Mit dem Gesetz will die Koalition eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Dafür sollen die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst werden.
Außerdem stimmen die Abgeordneten über de Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ sowie den Antrag der AfD-Fraktion „Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ ab.
Das waren einige Themen dieser Sitzungswoche. Über den aktuellen Stand halten wir euch weiter auf dem Laufenden. Die Tagesordnung des Bundestages findet ihr wie gewohnt auf bundestag.de. Dort sind auch weitere Dokumente verlinkt sowie Änderungen in den Abläufen vermerkt.
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