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Sitzungswoche vom 21. bis 25. September 2026

Diese Woche im Bundestag

20. September 2026

In dieser Sitzungswoche diskutieren die Abgeordneten unter anderem über die Reform des Nachrichtendienstrechts, über eine Änderung des Transplantationsgesetzes, über die Einführung einer Frühstartrente und darüber, wie der Führerschein günstiger werden könnte.

Vier Einzelbilder sind in einem Raster angeordnet. Oben links steht ein Mann im Anzug an einem Rednerpult in einem Plenarsaal. Oben rechts ist ein Gebäudeeingang mit einem großen Bundesadler und dem Schriftzug 'Bundesnachrichtendienst' zu sehen. Unten links steht ein Auto mit einem weißen Schild auf dem Dach, auf dem in roten Großbuchstaben 'Fahrschule' steht. Unten rechts hält eine Person ein rosafarbenes Sparschwein, in das eine andere Hand eine Münze einwirft.

In dieser Sitzungswoche stellen sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann den Fragen der Abgeordneten. Außerdem geht es im Plenum um eine Reform der Nachrichtendienste, die Kosten für den Führerschein und die Einführung der Frühstartrente. © picture alliance / Marco Bader | Marco Bader; picture alliance / Andreas Gora | Lenny Karpe; picture alliance / Volodymyr Sindieiev | Volodymyr Sindieiev; picture alliance / CHROMORANGE | Elke Münzel; picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke

Befragung der Bundesregierung

Zum Beginn des Plenumsgeschehens am Mittwoch, 23. September, stellen sich in der Regierungsbefragung Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) den Fragen der Abgeordneten.

Digitales Identitätsgesetz

Ebenfalls am Mittwoch, 23. September, berät der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (Digitales Identitätsgesetz). Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche im Rahmen der digitalen Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland geschaffen werden. 

Dies soll ermöglichen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. Die Wallet könne zudem grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden und soll fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung betont, die Nutzung solle freiwillig bleiben, bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel würden nicht ersetzt.

Reform des Nachrichtendienstrechts

Am Donnerstag, 24. September, berät der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Reform des Nachrichtendienstrechts“. Damit sollen die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) umfassend überarbeitet und gestärkt werden.

Die Stärkung der Fähigkeiten betrifft insbesondere auch den Cyberraum, um besser gegen Cyberangriffe vorgehen zu können. Die Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten umfasst unter anderem Regelungen zu sehr eingriffintensiven Maßnahmen gegen privat genutzte Mobiltelefone.

In Situationen, in denen „erhebliche Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung“ oder „besonders schwere Schäden aufgrund geheimdienstlicher Tätigkeiten fremder Mächte“ drohen, soll der BND zukünftig Einwirkungsmöglichkeiten erhalten. Zugleich soll die Kontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste laut Bundesregierung „gestärkt und effizienter ausgestaltet“ werden. Dazu soll die unabhängige Kontrolle der operativen Nachrichtendienstaufgaben institutionell beim Unabhängigen Kontrollrat zusammengeführt werden.

Änderung Transplantationsgesetz

Außerdem steht am Donnerstag, 24. September, eine Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende auf der Tagesordnung. 254 Abgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen fordern in einem „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ die Widerspruchslösung. Auch der Bundesrat fordert mit einem Gesetzentwurf die „Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“.

Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung soll es zur Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen, eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen.

Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2027

Eine Vereinbarte Debatte mit dem Titel „Zukunft Europas – Prioritäten für das Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2027“ findet ebenfalls am Donnerstag, 24. September, statt. Die EU-Kommission ist die politische Exekutive der Europäischen Union. Jedes Jahr stellt die Kommission ein Arbeitsprogramm mit den wichtigsten neuen politischen und gesetzgeberischen Initiativen für das kommende Jahr auf.

Wohnungspolitik, Studium und duale Ausbildung

Die Lebenswirklichkeit junger Menschen ist am Donnerstag, 24. September, Thema im Deutschen Bundestag. Der Debatte zugrunde liegen drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Endlich raus aus dem Elternhaus – Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen“, „Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln – Individuell, lebensbegleitend und innovativ“ und „Vom Handwerk bis zur Pflegekraft – Die duale Ausbildung als Rückgrat unserer Gesellschaft“.

KI-Grenzschutz

„Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, in dem sie sich für ein „technologiebasiertes Grenzschutzkonzept“ ausspricht. Dieser Antrag wird am Donnerstag, 24. September, im Plenum diskutiert.

Nach dem Willen der Fraktion soll eine „risikobasierte digitale Grenzerkennung“ mit einem technisch gestützten System zur abschnitts- und anlassbezogenen Erkennung grenzüberschreitender Bewegungen aufgebaut werden, bei der insbesondere Wärmebild- und Infrarotsensorik an besonders belasteten Grenzabschnitten, die Installation von Bewegungs- und Bodensensoren entlang bekannter Schleusungsrouten, der Einsatz von Drohnen zur Aufklärung sowie KI-gestützte Videosysteme zur Erkennung auffälliger Bewegungsmuster vorgesehen sind.

Fahrlehrergesetz, Führerscheinkosten

Mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ will die Bundesregierung die Fahrschulausbildung reformieren. Ihre Vorhaben dafür werden am Donnerstag, 24. September, in erster Lesung im Bundestag beraten. 

Nach dem Gesetzentwurf soll unter anderem die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht entfallen. Stattdessen soll es möglich werden, sich das Theoriewissen vollständig digital, etwa durch eine App, anzueignen. Außerdem soll der Fragenkatalog für die Theorieprüfung reduziert werden, ohne das Qualifikationsniveau der Führerscheinausbildung zu mindern. Auch bei der praktischen Fahrausbildung sind Änderungen geplant: Statt der bisher gesetzlich festgeschriebenen zwölf Sonderfahrten, soll es künftig keine Vorgaben mehr zur Anzahl der Fahrten geben. So sei lediglich vorgeschrieben, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchgeführt werden. Die genaue Anzahl der Stunden liege in der Einschätzung der Fahrlehrer.  

Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Experimentierklausel. Diese soll es ermöglichen, dass Fahrschüler nach Bestehen ihrer Theorieprüfung unter Anleitung von ihnen nahestehenden Personen weitere Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben. 

Einführung einer Frühstartrente

Am Freitag, 25. September, berät das Plenum den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Einführung einer Frühstartrente“ erstmalig. Mit dem Vorhaben will die Bundesregierung die soziale Ungleichheit reduzieren, indem alle Kinder Zugang zu einer kapitalgedeckten Vorsorge erhalten.  

Durch die Frühstartrente soll die Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen. Dafür sollen Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren monatlich zehn Euro vom Staat erhalten. Pro Kind ist dem Gesetzentwurf zufolge dafür der Abschluss eines Altersvorsorgedepot-Vertrags notwendig. Mit der Erreichung der Volljährigkeit soll demnach ein „nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge“ möglich werden. Sollten die Eltern für ihre Kinder keinen Vertrag abschließen, werden nach den Regierungsplänen pro Monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt, wofür zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen „Frühstartrente“ eingerichtet werden soll. Die Auszahlung des angelegten Geldes soll erst bei Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. 

Solidarprinzip

Ebenfalls am Freitag, 25. September, berät der Deutsche Bundestag erstmals über den Antrag der Fraktion Die Linke „Das Solidarprinzip stärken“. In diesem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe zur Finanzierung des Sozialstaats vorzulegen. Eine Maßnahme soll dabei die Umwandlung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung sein. Außerdem fordert die Fraktion die Abschaffung der Schuldenbremse sowie die Wiedereinführung einer Millionärssteuer.


Das waren einige Themen dieser Sitzungswoche. Über den aktuellen Stand halten wir euch weiter auf dem Laufenden. Die Tagesordnung des Bundestages findet ihr wie gewohnt auf bundestag.de. Dort sind auch weitere Dokumente verlinkt sowie Änderungen in den Abläufen vermerkt.

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