Sitzungswoche vom 23. bis 27. Februar 2026
Diese Woche im Bundestag
In dieser Sitzungswoche geht es im Plenum unter anderem um die private Altersvorsorge, das Luftsicherheitsgesetz, die Transparenz von politischer Werbung sowie den Wohngeld- und Mietenbericht 2024.
In dieser Woche stellen sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Außerdem stehen in dieser Sitzungswoche das Luftsicherheitsgesetz, die Transparenz von politischer Werbung und der Wohngeld- und Mietenbericht 2024 auf der Tagesordnung. © Bildcredit: IMAGO / dts Nachrichtenagentur; IMAGO / photothek; IMAGO / Daniel Kubirski; IMAGO / Dirk Sattler; IMAGO / Westend61
Trauerstaatsakt für Rita Süssmuth
Am Dienstag, den 24. Februar, richtet der Deutsche Bundestag um 12 Uhr den Trauerstaatsakt für die am 1. Februar 2026 verstorbene ehemalige Bundesministerin und langjährige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth aus.
Regierungsbefragung
Das Plenargeschehen dieser Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 25. Februar, mit der Befragung der Bundesregierung. Dieses Mal beantworten Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Fragen der Abgeordneten.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Am Donnerstag, 26. Februar, wird zum ersten Mal der Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ im Plenum diskutiert.
Mit diesem sollen „wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt“ werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern.
Freiheit der Ukraine und Europas Sicherheit
„Freiheit der Ukraine und Europas Sicherheit gegen Gewalt und Terror verteidigen“ lautet der Titel des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über den die Abgeordneten am Donnerstag, 26. Februar, diskutieren.
Reform der privaten Altersvorsorge
Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge reformieren. Ihr Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz) wird am Donnerstag, 26. Februar, in erster Lesung im Plenum beraten.
Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren.
Demokratische Schulen
„Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke, der am Donnerstag, 26. Februar, erstmals im Plenum beraten wird.
Schutz von Journalisten vor einschüchternden Klagen
Die EU hat die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie verabschiedet. Diese soll Journalisten und andere Berufsgruppen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser gegen einschüchternde Klagen (sogenannte SLAPP-Verfahren) schützen.
Diese Richtlinie muss bis zum 7. Mai 2026 national umgesetzt werden. Dafür hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ vorgelegt, der am Donnerstag, 26. Februar, zum ersten Mal im Plenum beraten wird.
Arbeitsmarktpolitik
„Technisierung statt Sozialimport – Für einen leistungsfähigen Arbeitsmarkt“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar, erstmals berät.
Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Die Bundesregierung will Betroffene von häuslicher Gewalt besser schützen, indem das Gewaltschutzgesetz geändert wird. Dazu wird der Gesetzentwurf „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ am Freitag, 27. Februar, in erster Lesung im Bundestag beraten.
Die Justiz soll neue Möglichkeiten an die Hand bekommen, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine elektronische Fußfessel nach spanischem Modell vor. Familiengerichte sollen Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Die Betroffenen häuslicher Gewalt können dann wählen, ob sie ein Empfangsgerät mit sich führen wollen. So soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass die Täter sich den Betroffenen nicht in verbotener Weise annähern.
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Am Freitag, den 27. Februar, wird über das von der Bundesregierung vorgelegte „Zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ abgestimmt.
Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes sollen die Abwehrfähigkeiten gegen hybride Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“.
Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte, auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden, bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor.
Der Bundesrat schlägt in einer Stellungnahme vor, dass Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden sollen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen, damit sichergestellt ist, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Dazu ist die Meinungsbildung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz
Im März 2024 hat die EU eine Verordnung erlassen, mit der ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf politische Werbung sichergestellt und Regeln für die Zielgruppenansprache festgelegt werden sollen. Für die Umsetzung dieser Verordnung hat die Bundesregierung ein „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“ vorgelegt, das am Freitag, 27. Februar, in erster Lesung von den Abgeordneten diskutiert wird.
Im Gesetzentwurf heißt es: „Politische Werbung spielt eine Schlüsselrolle bei der Beeinflussung der Wahrnehmung von politischen Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten, aber auch von anderen Organisationen und Unternehmen, die für Werbung zu politischen Entwicklungen bezahlen. Dies gilt insbesondere vor Wahlen. (...) Anbieter digitaler Dienste, insbesondere Social-Media-Plattformen erfassen und speichern Daten über ihre Nutzer und Nutzerinnen. Hinzu kommt die Verfolgung des Nutzerverhaltens im Internet („Tracking“), hauptsächlich für Werbezwecke. Diese Daten können genutzt werden, um umfassende Persönlichkeitsprofile über vermutete politische Einstellungen, Vorlieben, Lebensstile und Interessen der Nutzer und Nutzerinnen zu erstellen und auf dieser Basis zielgerichtete politische Werbung auszuspielen. Spezielle Kennzeichnungspflichten für solche datenbasierte zielgerichtete politische Werbung gibt es bislang nicht. (...) Es besteht kein einheitliches Verständnis davon, was politische Werbung darstellt. (...) Diese Entwicklung in Verbindung mit den Möglichkeiten datenbasierter zielgerichteter Online-Werbung kann es Nutzerinnen und Nutzern bzw. potenziellen Wählerinnen und Wählern oftmals schwer machen zu erkennen, auf welcher Datengrundlage sie von wem angesprochen werden und wer die Werbung finanziert.”
Wohngeld- und Mietenbericht 2024
Ebenfalls am Freitag, 27. Februar, wird der „Fünfte Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024“ debattiert.
Bundesweit hätten laut Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 gut 1,92 Millionen Wohnungen leer gestanden. Zur Entwicklung der Mieten heißt es in dem Bericht, die durchschnittliche Nettokaltmiete in bestehenden Mietverträgen habe sich nach Ergebnissen des Zensus 2022 zum 15. Mai 2022 bundesweit auf 7,28 Euro pro Quadratmeter und Monat belaufen. Für das Jahr 2024 wird die durchschnittliche Bestandsmiete mit 7,62 Euro pro Quadratmeter und Monat angegeben. Im Jahr 2022 habe die durchschnittliche Mietbelastung (bruttokalt) 27,8 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. 2018 seien es noch 27,2 Prozent gewesen.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, erhielten im Dezember 2023 rund 3,63 Millionen Haushalte Leistungen für Unterkunft und Heizung und 1,03 Millionen Haushalte Wohngeld. Damit würden rund elf Prozent aller privaten Haushalte von einer vollständigen oder teilweisen Entlastung bei den Wohnkosten profitieren.
Die privaten Haushalte gaben laut Bericht im Jahr 2024 rund 451 Milliarden Euro für das Wohnen aus. Das Grundstücks- und Wohnungswesen sei einer der größten Wirtschaftszweige in Deutschland. Insgesamt habe die Branche im Jahr 2024 eine Bruttowertschöpfung von 387 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das entspreche knapp zehn Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung.
Das waren einige Themen dieser Sitzungswoche. Über den aktuellen Stand halten wir euch weiter auf dem Laufenden. Die Tagesordnung des Bundestages findet ihr wie gewohnt auf bundestag.de. Dort sind auch weitere Dokumente verlinkt sowie Änderungen in den Abläufen vermerkt.
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