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Rentenpaket der Bundesregierung

Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket

Bis 2031 bleibt das Rentenniveau bei 48 Prozent des Durchschnittsgehaltes. Dies hat der Deutsche Bundestag mit einer Kanzlermehrheit beschlossen.

Bild von mehreren Senioren, die auf der Tribüne im Plenarsaal des Deutschen Bundestages sitzen. Im unscharfen Hintergrund sind mehrere Personen im Präsidium des Bundestages sowie die blauen Stühle des Plenarsaals zu erahnen.

Das Rentenpaket der Bundesregierung sieht die Haltung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 vor. Über die Finanzierung dieses Vorhabens hatte sich die Junge Gruppe der Unionsfraktion zuvor kritisch geäußert. © picture alliance/dpa | Sebastian Christoph Gollnow

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember, das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. 318 Abgeordnete gaben ihre Stimme für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ ab, 224 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab 53 Enthaltungen.

Worüber abgestimmt wurde

Mit dem Gesetzentwurf wird das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent des Durchschnittsgehalts über 2025 hinaus bis 2031 verlängert - die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bleibt für die folgenden sechs Jahre bestehen. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund finanziert werden. Außerdem wird die „Mütterrente“ ausgeweitet.

Darüber hinaus stimmte der Bundestag den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze sowie dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter zu. Die AfD stimmte gegen das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, während sich die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten. Das Aktivrentengesetz lehnten alle drei Oppositionsfraktionen ab.

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