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Jahresausblick Was 2024 mit sich bringt

Jasmin Nimmrich

Der Jahreswechsel ist geschafft und der Bundestag hat seine parlamentarische Arbeit wieder aufgenommen. Ein Anlass, um genauer hinzusehen, was sich 2024 ändert und welche Entscheidungen anstehen.

Blick auf den vollen Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Am 15. Januar wird die Arbeit im Plenarsaal des Deutschen Bundestages wieder aufgenommen. © IMAGO / IPON

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn nun 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Der entsprechende Beschluss der Mindestlohnkommission wurde im Juni 2023 getroffen. Im nächsten Jahr, also zum 1. Januar 2025, wird der Mindestlohn dann erneut steigen, auf 12,82 Euro brutto. Einer der Gründe für die Erhöhung des Mindestlohnes ist die Anpassung an die anhaltende Inflation, also der Teuerung von Lebenshaltungskosten. Neben dem Mindestlohn steigt übrigens auch das Bürgergeld.

Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Zur Einführung durch die große Koalition aus CDU/CSU und SPD lag die Entlohnung für eine Stunde Arbeit bei 8,50 Euro brutto.

Höhere Vergütung für Auszubildende…

Die Vergütung, die Auszubildende von ihren Ausbildungsbetrieben erhalten, wurde ebenfalls zum 1. Januar 2024 angehoben. Die monatliche Mindestvergütung für alle, die ihre Ausbildung im Kalenderjahr 2024 beginnen, liegt nun bei 649 Euro für das erste Lehrjahr, im zweiten steigt sie dann auf 766 Euro, im dritten und im vierten auf 876 und 909 Euro monatlich.

Die Vergütung einer Berufsausbildung fällt nicht unter das deutsche Mindestlohngesetz. Eine Regelung zur Mindesthöhe für die Vergütung von Auszubildenden existiert seit 2020.

…sowie eine Ausbildungsgarantie

Ab dem 1. August 2024 wird denjenigen, die sich vergeblich um Ausbildungsplätze beworben haben, mit einer Ausbildungsgarantie geholfen. Das bedeutet: Wenn zum 1. August kein betrieblicher Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde und die Bewerbungen erfolglos blieben, die Interessentin oder der Interessent an einer Berufsberatung teilgenommen hat, auch die Bundesagentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz vermitteln konnte und die suchende Person in einer „unterversorgten“ Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen lebt, dann vermittelt die Bundesagentur für Arbeit eine außerbetriebliche Ausbildung. 

2022 blieben bundesweit 68.900 Ausbildungsstellen unbesetzt – fast 30 Prozent mehr als 2019. Knapp 22.700 Ausbildungsinteressierte konnten keinen passenden Ausbildungsplatz finden. Mehr Informationen zum Thema findest du im Berufsbildungsbericht 2023.

Zurück zu 19 Prozent

Die Hygieneregeln und Abstandsvorschriften während der Corona-Pandemie trafen die Gastronomie-Branche hart. Um die wirtschaftlichen Folgen für Restaurants, Bars und Cafés zu minimieren, wurde die Mehrwertsteuer für Speisen Mitte 2020 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Aufgrund der Energiekrise und der hohen Inflation wurde diese Steuervergünstigung durch die Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP 2022 bis Ende 2023 verlängert. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Mehrwertsteuer für Essen und Trinken nun wieder 19 Prozent.

Der günstigere Mehrwertsteuersatz gilt für Waren, die den täglichen Grundbedarf decken. Darunter fallen unter anderem der Großteil aller Lebensmittel und Getränke sowie Bücher, Zeitungen und Fahrkarten für den Personennahverkehr.

Cannabis wird legal

Am 1. April 2024 soll das Gesetz zur Legalisierung von Marihuana in Kraft treten. Ab dann wird der Besitz von 25 Gramm Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Ebenfalls gestattet wird ab April der Eigenanbau von bis zu 50 Gramm der Cannabis-Pflanze, deren Blätter für die Herstellung der Rauschdroge getrocknet werden. Aktuell gilt Cannabis noch als Betäubungsmittel. Die Legalisierung hat unter anderem die Verbesserung des Gesundheitsschutzes und die Unterbindung von Schwarzmarktgeschäften zum Ziel. 

Das Klimaanpassungsgesetz kommt

Das Bundesklimaanpassungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen. Das Gesetz soll der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dienen. Ab dem 30. September 2024 sind Bund, Länder und Kommunen dann verpflichtet, gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz über ihre Klimaanpassungsstrategien zu berichten. Ziele der Klimaanpassung sind zum einen die Risikovorsorge durch beispielsweise Wetterextreme sowie die Anpassung an die Folgen der Klimakrise.  

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