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Behin­derten­gleich­stellungsgesetz

Änderungsvorhaben scharf kritisiert

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung die Barrierefreiheit in Deutschland verbessern. In der ersten Lesung zu dem Gesetzesvorhaben übten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages teils scharfe Kritik an den geplanten Maßnahmen.

Schild mit den Symbolen Rollstuhl und Kinderwagen mit einem Pfeil nach rechts

Rund um die Änderungsvorhaben der Bundesregierung am Behindertengleichstellungsgesetz entstand im Bundestag eine hitzige Debatte. © picture alliance / CHROMORANGE | Elke Münzel

Was steht im Gesetzentwurf?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen im Einzelfall „angemessene Vorkehrungen“ treffen müssen, damit Menschen mit Beeinträchtigungen Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen erhalten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, bestehende Barrieren in Bundesgebäuden systematisch abzubauen: So sollen öffentlich zugängliche Bereiche möglichst bis 2035 barrierefrei werden und bis spätestens 2045 sollen verbleibende Barrieren beseitigt sein. Außerdem soll ein neues „Bundeskompetenzzentrum“ eingerichtet werden, das Behörden dabei unterstützt, Informationen in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf betont ausdrücklich, dass für Unternehmen keine neuen Berichtspflichten entstehen und dass kostenlose Beratung durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bereitgestellt wird.

Bärbel Bas (SPD): „Sehen Sie Inklusion nicht als Anforderung, sondern als Chance“

Bärbel Bas (SPD), die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, betonte zu Beginn ihrer Rede, dass das Thema der Barrierefreiheit essenziell für die Gesellschaft sei. Denn zum aktuellen Zeitpunkt lebe jeder sechste Mensch in Deutschland mit einer Beeinträchtigung und „das Thema Behinderung kann jeden und jede im Laufe ihres Lebens treffen“. 

Doch „Menschen mit Behinderung treffen im Alltag auf zahlreiche Barrieren“. Daher gelte für Behörden des Bundes seit 20 Jahren ein Verbot, Benachteiligungen zu verursachen. Dieses Verbot gelte bisher für den privaten Sektor nicht, was im Widerspruch zur UN-Menschenrechtskonvention stehe und auch nicht vereinbar mit dem demokratischen Anspruch der Teilhabe in Deutschland sei. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition sehe für Menschen mit Behinderung nun einen Anspruch auf „angemessene Vorkehrung“ vor, so die Ministerin. Durch das Gesetz solle zum einen der Umgang mit Behörden erleichtert werden, unter anderem dadurch, dass künftig das Recht bestehen solle, Antworten auf Nachfragen in einfacher Sprache zu erhalten. Außerdem sieht der Entwurf die Schaffung eines Bundeskompetenzzentrums für Gebärdensprache und Leichte Sprache vor.

Trotz erfreulicher Fortschritte in den vergangenen Jahren, gerade im digitalen Bereich, sei trotzdem klar: „Barrieren lassen sich nicht einfach durch Gesetze und Vorschriften abbauen; wir brauchen vielmehr ein Umdenken und Mitdenken auf allen Ebenen. Nur dann kann Inklusion Wirklichkeit werden.“ Konkret an die Unternehmen gerichtet, sagte die Ministerin: „Sehen Sie Inklusion nicht als Anforderung, sondern als Chance“, sowohl auf neue Kunden als auch auf neue Kolleginnen und Kollegen.  

An die Abgeordneten gewandt, warb sie für die Zustimmung zum Gesetzesvorhaben als „Zeichen für soziale Stärke, gelebte Teilhabe und wirtschaftliche Vernunft“.

Jan Feser (AfD): Nicht das, was die Menschen mit Behinderung in diesem Land verdient haben

Der AfD-Abgeordnete Jan Feser fand zu Beginn seiner Rede harte Worte für den vorliegenden Gesetzesentwurf: Während gut gemeint, nicht immer gut gemacht sei, sei im Fall des Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes auch die gute Absicht in Frage zu stellen. Als größtes Versagen des Dokuments bezeichnete Feser die fehlende Definition des Begriffs der Benachteiligung. Stattdessen würde im Entwurf nur eine Worthülse die andere jagen.  

Statt bürokratischer Entlastung würden die Beratungs- und Berichterstattungspflichten für mehr Bürokratie sorgen. Währenddessen sei der Antrag seiner Fraktion „pragmatisch, zielführend, frei von komplizierten Zulassungsverfahren und vor allem eines: mit dem nötigen Vertrauen in die Rechtstreue der Bürger“.

Als „absoluten Kracher“ bezeichnete Feser die Anpassungsmaßnahmen an Bau, Gütern und Dienstleistungen. Sollten Unternehmen diese nämlich als unverhältnismäßig oder unbillig einschätzen, sie also als unternehmerische Belastung empfinden, könnten sie laut Entwurf von diesen absehen. Anpassungen im Sinne der Barrierefreiheit würden in diesem Fall also einfach ausgeschlossen werden, „obwohl die Herstellung der Barrierefreiheit für Unternehmer das deklarierte Ziel des vorliegenden Gesetzes sein soll“. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs werde so in nur einem Halbsatz vollends ausgehebelt. 

Doch diese Art der Gesetzgebung sei symptomatisch für die Uneinigkeit der Koalition und allemal nicht das, „was die Menschen mit Behinderung in diesem Land verdient haben!“

Wilfried Oellers (CDU/CSU):  „Barrieren können nur mit und nicht gegen die Unternehmen abgebaut werden“ 

„Das Thema Barrierefreiheit steht in der Mitte der Gesellschaft. Wir reden über ganz konkrete Hürden im öffentlichen Leben. Hürden, die im Übrigen nicht nur den Rollstuhlfahrer betreffen, sondern auch die Eltern mit Kinderwagen oder die Senioren mit Rollator“, appellierte der Unionsabgeordnete Wilfried Oellers zu Beginn seiner Rede für die Barrierefreiheit als gesamtgesellschaftliches Querschnittsthema. Aufgrund dieses universellen Charakters müsse der Staat mit gutem Beispiel vorangehen und bis 2045 alle Barrieren an Bundesbauten entfernen, wie es der Gesetzentwurf vorschreibe.  

Jedoch müsse der Staat, wenn er seiner Vorbildfunktion gerecht werden wolle, sich auch an seinen Maßnahmen messen lassen. Daher könnten die Zielmarken für die Erreichung der Barrierefreiheit durchaus ambitionierter sein, so Oellers. Dieser Gesetzentwurf sei ein wichtiger Schritt und bringe Barrierefreiheit voran, doch er zeige auch, dass man noch nicht am Ziel sei. Der an die erste Lesung anschließende parlamentarische Prozess ermögliche nun, an den entsprechenden Stellen nachzubessern: „Am Ende geht es um den Alltag von Millionen von Menschen in unserem Land.“ 

Im anschließenden Gesetzgebungsprozess würden die Kritik der Verbände und der Menschen mit Behinderungen sehr ernst genommen werden. Ebenso wichtig sei, dass am Ende eine Regelung stehe, die auch für diejenigen, die Anpassungen im Sinne der Barrierefreiheit vornehmen müssten, zumutbar und rechtssicher ist. Denn „Barrieren können nur mit und nicht gegen die Unternehmen abgebaut werden“. 

Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen): „Selbst die banale Rampe soll eine Überforderung für die Wirtschaft in diesem Land sein“ 

Zu Beginn ihrer Rede wandte sich die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer direkt an Ministerin Bärbel Bas: „Das war nicht überzeugend. Also man hat gemerkt, dass hier eine Ministerin steht, die nicht vollumfänglich, um es vorsichtig zu formulieren, hinter diesem Gesetzentwurf steht.“ Ihrer Einschätzung nach liege mit dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Text vor, auf den man in keiner Weise stolz sein könne. Wenn am Ende des Tages ein Gesetzentwurf zur Abstimmung stehen sollte, der die Lebensverhältnisse von Menschen verschlechtere, dann dürften die Parlamentarierinnen und Parlamentarier diesem nicht zustimmen. „[Noch] haben wir aber alle Instrumente in der Hand, um dieses Gesetz zu einem guten Gesetz zu machen“, erklärte Rüffer an das Plenum gewandt. 

Alle Formulierungen im Gesetzentwurf, die sich an private Unternehmen richteten, würden Rüffer zufolge den Anschein erwecken, dass die Maßnahmen zur Barrierefreiheit eigentlich nicht zumutbar seien, wenn jede bauliche Veränderung als unverhältnismäßige Belastung verargumentiert werden könnte. Resigniert zog die Abgeordnete das Fazit: „Selbst die banale Rampe soll eine Überforderung für die Wirtschaft in diesem Land sein!“ 

Von einer generellen Einführung der Barrierefreiheitspflicht würden, nach Rüffers Berechnung, mehr als die 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigung in Deutschland profitieren: „Wir reden über Kinderwagen, wir reden über Fahrradfahrer, wir reden über ältere Menschen, wir reden über eine Gesellschaft, die dem demografischen Wandel unterliegt! All das sind Menschen (...) die ganz normal am Leben teilnehmen würden! (...) All diese Menschen lassen wir draußen stehen. Das versteht kein Mensch!“

Sören Pellmann (Die Linke) 

Der Co-Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke, Sören Pellmann, sprach seinen Dank an seine Vorrednerin, Corinna Rüffer, aus: „Danke, dass du hier genau die richtigen Worte gefunden hast!“ Denn auch er komme zu dem Schluss, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen grundsätzlichen Fehler aufweise: Während das neue Gesetz die Barrierefreiheit fördern solle – was an sich eine gute Idee sei –, solle die Wirtschaft auf gar keinen Fall belastet werden. Ein Ansatz à la „wasch mich, aber mach mich nicht nass. Und das geht nicht“, so Pellmann.  

Während der Entwurf keine einzige Barriere abbaue, schütze er im gleichen Zuge die Wirtschaft. „Und es schützt insbesondere die Wirtschaft vor Menschen mit Behinderung“, was ein skandalöses Versagen sei, so Pellmanns Vorwurf. Nach seiner Einschätzung verstoße das Gesetz außerdem gegen die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Grundgesetz, aber „vor allem gegen den Anstand gegenüber den Betroffenen“. Außerdem sei der Entwurf ein Armutszeugnis des Vertrauens der Bundesregierung in die deutsche Wirtschaft, da sie ihr die Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit nicht zutraue. Die Privatwirtschaft würde vor jeder Herausforderung und Veränderung bewahrt, obwohl es ihr langfristig durch mehr Barrierefreiheit und Inklusion besser ginge.  

Pellmann zufolge seien Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe Menschenrechte, die durchaus Geld kosten, sich aber auch auszahlen würden. Daher erwarte die Fraktion Die Linke, dass die Bundesregierung einen fairen Wettbewerb ermögliche und die Barrierefreiheit für alle Marktteilnehmer festschreibe. Schließlich würde auch das Grundgesetz in Artikel 3 vorschreiben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden dürfe, was auch die Privatwirtschaft nicht ausschließe. All dies führte Pellmann zu der Schlussfolgerung, dass der Gesetzentwurf derzeitig nur abgelehnt werden könne.   

Die Debatte in voller Länge: