Bundeswehr
Aufgaben der Parlamentsarmee
Aktuell wird innerhalb und außerhalb des Parlaments viel über den Wehrdienst diskutiert. Doch was sind eigentlich die Aufgaben der Bundeswehr?

Die Kernaufgabe der Bundeswehr ist die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland. Doch welche Aufgaben hat sie noch? © picture alliance / Panama Pictures | Dwi Anoraganingrum
Die Bundeswehr hat nach dem Grundgesetz die Aufgabe, die Bundesrepublik zu verteidigen. Sie untersteht dem Bundesminister für Verteidigung, doch im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über.
Die Bundeswehr ist gleichzeitig eine sogenannte Parlamentsarmee. Denn vor der Beteiligung der Bundeswehr an bewaffneten Auslandseinsätzen muss grundsätzlich der Bundestag vorab ein Mandat erteilen. Er hat außerdem jederzeit das Recht, die Streitkräfte zurückzubeordern. Außerdem ist die Bundesregierung verpflichtet, das Parlament regelmäßig über die Einsätze zu informieren. Nachträglich durch das Parlament gebilligt werden können lediglich Einsätze „bei Gefahr in Verzug“ sowie bei Rettungsoperationen, insofern der Bundestag vor dem jeweiligen Einsatz in geeigneter Weise informiert wurde.
Eine besondere Rolle hat der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages: Er ist ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er prüft Vorgänge in der Bundeswehr und geht möglichen Missständen nach. Er wacht über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze innerhalb der Bundeswehr. Seine Erkenntnisse hält er in einem umfassenden Bericht fest, den er einmal jährlich im Bundestag vorstellt.
Verteidigung
Die Landes- und Bündnisverteidigung ist Kernauftrag der Bundeswehr. Deutschland ist Mitglied des Verteidigungsbündnis NATO. Diese garantiert die Sicherheit ihrer Mitglieder, was zur Folge hat, dass auch Deutschland und die Bundeswehr Aufgaben zur Verteidigung des Bündnisses übernehmen. Die Mitgliedstaaten können im Falle eines Angriffs mit dem militärischen Beistand der anderen Mitgliedstaaten rechnen.
Abschreckung
Zur Sicherheit der NATO-Verbündeten sollen die NATO-Außengrenzen auch durch glaubwürdige Abschreckung geschützt werden, zum Beispiel durch die dauerhafte Stationierung einer Kampfbrigade. So befindet sich beispielsweise die Panzerbrigade 45 in Litauen aktuell im Aufbau. Insgesamt 4.800 Soldatinnen und Soldaten sollen dauerhaft vor Ort stationiert werden und mit ihrer Anwesenheit zur Bündnisverteidigung an der Ostflanke der NATO als Reaktion auf die zunehmende Bedrohung durch Russland beitragen.
Gegenseitige Unterstützung
Deutschland liegt in der geografischen Mitte des europäischen NATO-Gebietes. Für internationale Truppenbewegungen werden deutsche Straßen, Häfen und Schienennetze genutzt, und die Bundeswehr unterstützt verbündete Truppen bei der Logistik.
Nationale Krisenvorsorge
Der Schutzauftrag für deutsche Staatsangehörige umfasst sowohl Krisenprävention als auch Krisenreaktion. Die Bundeswehr berät deutsche Auslandsvertretungen und muss jederzeit militärische Kräfte bereithalten, um deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Krisenlagen aus dem Ausland evakuieren zu können.
Amtshilfe
Der Einsatz der Bundeswehr im Inland ist verfassungsrechtlich stark begrenzt. Doch auf Antrag und unter Führung ziviler Behörden helfen Soldatinnen und Soldaten bei Waldbränden, Flutkatastrophen und anderen Notlagen.
Sollte es zu einem inneren Notstand kommen, bei dem die Abwehr drohender Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes notwendig erscheint, kann die Bundeswehr ebenso eingesetzt werden.
Internationales Krisenmanagement
Krisen, Konflikte und Spannungen auf der ganzen Welt beeinflussen auch die europäische und deutsche Sicherheitslage. Deswegen steht die Bundeswehr auch für Aufgaben im internationalen Krisenmanagement bereit. Das mögliche Einsatzspektrum bei internationalen Missionen ist vielfältig:
Friedenssicherung und Stabilisierung
Humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe
Ausbildungs- und Beratungseinsätze
Ertüchtigung und Kapazitätsaufbau
Krisenprävention und Verteidigungsdiplomatie
Piraterie- und Terrorismusbekämpfung