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Bundeswehr

Aufgaben der Parlamentsarmee

Aktuell wird innerhalb und außerhalb des Parlaments viel über den Wehrdienst diskutiert. Doch was sind eigentlich die Aufgaben der Bundeswehr?

Ein junger Mann in Bundeswehruniform mit Helm und Gewehr läuft an zwei Bundesehrlastwägen vorbei.

Die Kernaufgabe der Bundeswehr ist die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland. Doch welche Aufgaben hat sie noch? © picture alliance / Panama Pictures | Dwi Anoraganingrum

Die Bundeswehr hat nach dem Grundgesetz die Aufgabe, die Bundesrepublik zu verteidigen. Sie untersteht dem Bundesminister für Verteidigung, doch im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über.

Die Bundeswehr ist gleichzeitig eine sogenannte Parlamentsarmee. Denn vor der Beteiligung der Bundeswehr an bewaffneten Auslandseinsätzen muss grundsätzlich der Bundestag vorab ein Mandat erteilen. Er hat außerdem jederzeit das Recht, die Streitkräfte zurückzubeordern. Außerdem ist die Bundesregierung verpflichtet, das Parlament regelmäßig über die Einsätze zu informieren. Nachträglich durch das Parlament gebilligt werden können lediglich Einsätze „bei Gefahr in Verzug“ sowie bei Rettungsoperationen, insofern der Bundestag vor dem jeweiligen Einsatz in geeigneter Weise informiert wurde.

Eine besondere Rolle hat der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages: Er ist ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er prüft Vorgänge in der Bundeswehr und geht möglichen Missständen nach. Er wacht über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze innerhalb der Bundeswehr. Seine Erkenntnisse hält er in einem umfassenden Bericht fest, den er einmal jährlich im Bundestag vorstellt.

Verteidigung

Die Landes- und Bündnisverteidigung ist Kernauftrag der Bundeswehr. Deutschland ist Mitglied des Verteidigungsbündnis NATO. Diese garantiert die Sicherheit ihrer Mitglieder, was zur Folge hat, dass auch Deutschland und die Bundeswehr Aufgaben zur Verteidigung des Bündnisses übernehmen. Die Mitgliedstaaten können im Falle eines Angriffs mit dem militärischen Beistand der anderen Mitgliedstaaten rechnen.

Abschreckung

Zur Sicherheit der NATO-Verbündeten sollen die NATO-Außengrenzen auch durch glaubwürdige Abschreckung geschützt werden, zum Beispiel durch die dauerhafte Stationierung einer Kampfbrigade. So befindet sich beispielsweise die Panzerbrigade 45 in Litauen aktuell im Aufbau. Insgesamt 4.800 Soldatinnen und Soldaten sollen dauerhaft vor Ort stationiert werden und mit ihrer Anwesenheit zur Bündnisverteidigung an der Ostflanke der NATO als Reaktion auf die zunehmende Bedrohung durch Russland beitragen.

Gegenseitige Unterstützung

Deutschland liegt in der geografischen Mitte des europäischen NATO-Gebietes. Für internationale Truppenbewegungen werden deutsche Straßen, Häfen und Schienennetze genutzt, und die Bundeswehr unterstützt verbündete Truppen bei der Logistik.

Nationale Krisenvorsorge

Der Schutzauftrag für deutsche Staatsangehörige umfasst sowohl Krisenprävention als auch Krisenreaktion. Die Bundeswehr berät deutsche Auslandsvertretungen und muss jederzeit militärische Kräfte bereithalten, um deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Krisenlagen aus dem Ausland evakuieren zu können.

Amtshilfe

Der Einsatz der Bundeswehr im Inland ist verfassungsrechtlich stark begrenzt. Doch auf Antrag und unter Führung ziviler Behörden helfen Soldatinnen und Soldaten bei Waldbränden, Flutkatastrophen und anderen Notlagen.

Sollte es zu einem inneren Notstand kommen, bei dem die Abwehr drohender Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes notwendig erscheint, kann die Bundeswehr ebenso eingesetzt werden.

Internationales Krisenmanagement

Krisen, Konflikte und Spannungen auf der ganzen Welt beeinflussen auch die europäische und deutsche Sicherheitslage. Deswegen steht die Bundeswehr auch für Aufgaben im internationalen Krisenmanagement bereit. Das mögliche Einsatzspektrum bei internationalen Missionen ist vielfältig:

  • Friedenssicherung und Stabilisierung

  • Humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe

  • Ausbildungs- und Beratungseinsätze

  • Ertüchtigung und Kapazitätsaufbau

  • Krisenprävention und Verteidigungsdiplomatie

  • Piraterie- und Terrorismusbekämpfung

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