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Mindestlohn Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn soll im Oktober auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Doch nicht alle Fraktionen sind glücklich über dieses Vorhaben.

Eine junge Frau gießt Milch in zwei Kaffeebecher, sie steht an einer Espressomaschine hinter einer Theke.

Besonders in der Gastronomie werden Studenten und Schüler oft als Minijobber eingestellt. In Zukunft sollen sie hier 520 Euro verdienen können, statt wie bisher 450 Euro.© Aleksandrs Muiznieks/shutterstock

Im Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Er legt die Grenze fest, die ein Lohn nicht unterschreiten darf. Im dazugehörigen Mindestlohngesetzt (MiLoG) ist festgelegt, für wen der Mindestlohn wann zu zahlen ist und wie die Höhe bestimmt wird. Außerdem steht in dem Gesetz, dass es eine Mindestlohnkommission geben soll, die alle zwei Jahre tagt. Hier kommen Vertreter der Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und beratende Wissenschaftler zusammen und entscheiden, ob und wann eine Anpassung des Mindestlohns notwendig ist.

Im Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden. Diesmal hatte die Bundesregierung einen Entwurf für ein Mindestlohnerhöhungsgesetz vorgelegt. Die Mindestlohnkommission ist für diese geplante Erhöhung also nicht verantwortlich. Insgesamt 6,2 Millionen Menschen werden laut Gesetzentwurf von dem neuen Lohn betroffen sein.

Bundestag beschließt Erhöhung

Vergangenen Freitag, am 3. Juni, hat sich der Bundestag nun mehrheitlich für die Erhöhung ausgesprochen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich. Als nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Gesetzesbeschluss befassen, am 10. Juni soll hier abschließend darüber beraten werden. Erstmals diskutierte der Bundestag übrigens am 28. April in einer 68-minütigen Debatte zu dem Thema. Die Standpunkte der Fraktionen haben wir für euch unten zusammengefasst.

Änderungen für Minijobs

In dem Gesetz geht es auch um Änderungen im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen, sogenannte Minijobs. So soll etwa die Grenze von derzeit 450 Euro, die man in einem Minijob steuerfrei verdienen darf, auf 520 Euro im Monat erhöht werden.

Die Linke hatte die geplanten Änderungen in einem Antrag stark kritisiert. So würden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet und als Zukunftsmodell zementiert, hieß es in dem Antrag. Die Linke forderte unter anderem, dass jede Beschäftigung, egal in welchem Umfang, der Sozialversicherungspflicht unterliegen soll.

Das würde bedeuten, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in verschiedene Versicherungen, zum Beispiel Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen – egal, wie viel oder wenig jemand arbeitet. Derzeit müssen geringfügig Beschäftigte in diese Versicherungen nämlich teilweise nicht einzahlen. Und auch der Arbeitgeber, der normalerweise einen prozentualen Anteil vom Lohn in die Versicherungen einzahlen muss, muss hier nur einen festen Betrag zahlen. Menschen, die in Minijobs arbeiten, sind also schlecht abgesichert, falls sie ihren Job verlieren oder zum Beispiel krank werden und nicht arbeiten können.

Über den Artikel 7 des Gesetzes, in dem es um diese Änderungen geht, wurde am Freitag in namentlicher Abstimmung separat abgestimmt. Für die Änderungen stimmten dabei 398 Abgeordnete, dagegen 41 und 248 Abgeordnete enthielten sich. Zudem wurde der Antrag der Linksfraktion abgelehnt. Am 31. Mai stellte die Fraktion allerdings noch einen neuen Antrag, in dem sie fordert, mit stärkeren Kontrollen den Mindestlohn sicherzustellen. Dieser wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

SPD: „Einführung des Mindestlohns ist ein Erfolgsmodell“

Die Bundesregierung wolle ihr Versprechen einlösen, denjenigen mehr Respekt entgegenzubringen, die Großes leisten und das oft für kleines Geld, sagte Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, in der ersten Debatte zum Thema Mindestlohnerhöhung. Zu „mehr Respekt“ gehöre auch, gerade jetzt das Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf den Weg zu bringen. Denn Menschen mit kleinerem und normalem Einkommen hätten unter der Pandemie besonders gelitten und seien nun besonders von den steigenden Preisen betroffen.

Die Einführung des Mindestlohns sei ein Erfolgsmodell, so Heil, und habe unter anderem höhere Löhne für rund vier Millionen Menschen gebracht. Das zeige auch eine Untersuchung aus dem Jahr 2020. Er betonte zudem, dass die Mindestlohnkommission in Zukunft wieder die Anpassung des Mindestlohns übernehmen werde.

Außerdem wies Heil darauf hin, dass der Mindestlohn nur als eine Lohnuntergrenze anzusehen sei. Diese Maßnahme allein reiche nicht aus, die Bundesregierung wolle sich deshalb auch wieder mehr für die Tarifbindung einsetzen. Abschließend sagte Heil, dass Millionen Menschen, vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland, von der Mindestlohnerhöhung profitieren würden. Wer bisher 1700 Euro verdient habe, bekomme nun 2100 brutto.

Tarifbindung

Tarifbindung bedeutet, dass ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch einen Tarifvertrag geregelt ist. In so einem Vertrag werden unter anderem Bezahlung, Arbeitszeiten und Überstundenregelungen festgelegt. Tarifverträge werden für ganze Firmen oder sogar ganze Branchen, zum Beispiel für das Baugewerbe, ausgehandelt. Die Verhandlungen finden zwischen Gewerkschaften (als Arbeitnehmervertreter) und Arbeitgeberverbänden statt. So gelten für alle Beschäftigen die gleichen Rahmenbedingungen.

CDU/CSU: „Mindestlohn von 12 Euro angemessen“

Stephan Stracke von der CDU/CSU-Fraktion wies zunächst darauf hin, dass der Mindestlohn unter Führung der Union in der Kanzlerschaft von Angela Merkel eingeführt worden sei. Dort, wo der tarifvertragliche Schutz nicht ausreiche, brauche es eine angemessene Lohnuntergrenze, so Stracke. Er sprach sich zwar klar dafür aus, dass ein Mindestlohn von 12 Euro angemessen sei, führte aber an, dass die Erhöhung diesmal nicht auf den Beschlüssen der Mindestlohnkommission basiere. Sondern sie sei durch „politische Setzung des Gesetzgebers“ erfolgt. Die CDU/CSU-Fraktion lehne eine politische Lohnfindung aber ab.

Stracke nannte drei Effekte, die im Zusammenhang mit der Mindestlohnerhöhung problematisch seien. Zum einen sei da die „Kalte Progression“: Beschäftigte, die den neuen Mindestlohn bekämen, würden 15 Prozent mehr verdienen, aber 48 Prozent mehr Steuern zahlen. Die Bundesregierung müsse diesen Effekt abmildern, habe bisher aber nichts unternommen. Außerdem stiegen die Sozialbeiträge – also Beiträge, die Arbeitnehmer etwa an Krankenversicherung und Rentenversicherung zahlen. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass die Beiträge stabil blieben. Und drittens erwähnte er den „Kaufkraftverlust“, also die Tatsache, dass man für mehr Geld weniger Waren kaufen kann, da die Preise für Waren steigen (Inflation). Die Koalition müsse hier mehr tun, denn besonders Geringverdiener würden so belastet.

Grüne: „Höherer Mindestlohn notwendig, aber nicht ausreichend“

Vor Einführung des Mindestlohns hätten sich Löhne in vielen Bereichen auf einer Rutschbahn nach unten befunden, so Frank Bsirske von den Grünen. Diese Entwicklung sei durch eine sinkende Tarifbindung begünstigt worden. Die Einführung des Mindestlohns habe klargestellt, dass es eine rote Linie gebe, die nicht überschritten werden dürfe.

Sieben Jahre nach der Einführung befinde Deutschland sich allerdings im langfristigen EU-Vergleich weit abgeschlagen auf einem der letzten Plätze. Mit der Anhebung auf 12 Euro bringe man den Mindestlohn in die Nähe des Richtwerts, der von der EU-Kommission für notwendig gehaltenen werde, so Bsirske. Zudem sei die Anhebung ein Signal Richtung Mindestlohnkommission, den Mindestlohn künftig mutig weiterzuentwickeln. Bsirske merkte aber auch an, dass ein höherer Mindestlohn allein nicht ausreiche, eine Tarifbindung sei das wirkungsvollste Instrument, um Ungleichheiten zu verringern.

FDP: „Endlich wird die Minijobgrenze erhöht“

Pascal Kober ging in seiner Rede vor allem auf die geplanten Änderungen im Bereich der Minijobs ein. Bisher sei es so gewesen, dass Minijobber bei einer Mindestlohnerhöhung, ihre Arbeitszeit reduzieren mussten. Kober lobte, dass nach 23 Jahren die Minijobgrenze dynamisiert werde. Das führe dazu, dass alle, die arbeiteten, bei Lohnerhöhungen wirklich mehr Geld in der Tasche hätten. Das sei besonders wichtig für die 850 000 Minijobber, die in einem Mindestlohnarbeitsverhältnis arbeiteten.

Zum Thema Mindestlohnerhöhung wies Carl-Julius Cronenberg von der FDP-Fraktion darauf hin, dass die Idee nicht aus dem Wahlprogramm der Partei stamme. Im Zusammenhang mit der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales – bei der für den Gesetzentwurf gestimmt wurde – ließ die FDP ebenfalls erkennen, dass sie mit der Entscheidung nicht glücklich seien, da es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Tarifautonomie handele, man trage die Entscheidung aber mit.

AfD: „Ein Mindestlohn von 12,63 Euro ist nötig“

Jürgen Pohl von der AfD-Fraktion führte zu Beginn seiner Rede aus, dass wir heutzutage in der höchsten Inflationsrate seit der Wiedervereinigung der Bundesrepublik leben würden. Die Inflation raube Normalverdienern und Rentnern die Existenzgrundlage. Er merkte an, dass die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro grundsätzlich zu begrüßen sei, betonte aber, dass rein rechnerisch ein Mindestlohn von 12,63 Euro nötig sei, um eine ausreichende Altersrente zu gewährleisten. Außerdem sagte er, der Effekt des Mindestlohns als Instrument zur Bekämpfung von Familienarmut sei begrenzt und der gesetzliche Mindestlohn sei vor allem ein Ausdruck der Krise, in der sich der Sozialstaat befinde.

Linke: „Ein ganz, ganz schmutziger Deal“

Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro sei eine gute Nachricht, sagte Susanne Ferschl von den Linken. Sie kritisierte jedoch, dass es die Erhöhung nur zusammen mit einer Ausweitung der Minijobs gebe. Es sei somit ein schmutziger Deal, den die Bundesregierung gemacht habe. Minijobs seien ein Paradebeispiel für prekäre Beschäftigung und die Grünen und SPD seien vor der Bundestagswahl noch für eine Eindämmung dieser Jobs gewesen. Durch die geplante Regelung werde die Erhöhung des Mindestlohns konterkariert, so Ferschl.

Die komplette Bundestagsdebatte seht ihr hier im Video, das Protokoll findet ihr wie immer auf bundestag.de.

(Mira Knauf)

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