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Gesetzentwurf Was ist das Demokratiefördergesetz?

Die Bundesregierung will politische Bildung, Demokratie und Vielfalt fördern und Extremismus vorbeugen. Ein Gesetz soll dafür sorgen, dass entsprechende Projekte ausreichend gefördert werden. Die Opposition sieht den Entwurf kritisch.

Junge Frau auf einer Demonstration hält ein Schild mit der Aufschrift 'Demokratie!'

Die Demokratie zu schützen und zu stärken, das ist Ziel des Demokratiefördergesetzes. © shutterstock.com/Jacob Lund

Gleich zu Beginn ihrer Regierungszeit hatte die Ampel-Regierung ein Demokratiefördergesetz angekündigt. Von Februar bis Mai 2022 sprach sie mit verschiedenen Organisationen, die sich mit Demokratieförderung und Extremismus-Prävention beschäftigen, sowie mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Nun wurde ein entsprechender Gesetzentwurf in erster Lesung im Plenum debattiert und in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss besprochen.

Was ist Ziel des Demokratiefördergesetzes?

„In den vergangenen Jahren ist das Modell einer offenen, pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft in einem gewaltengeteilten, demokratischen Rechtsstaat zunehmend unter Druck geraten“, heißt es in dem Entwurf der Bundesregierung. Ziel des Gesetzes sei es, die Demokratie in Deutschland zu stärken, zu schützen und mit Leben zu füllen. Denn: „Deutschland braucht ein breites Engagement für die Demokratie sowie überzeugte Demokratinnen und Demokraten.“

Der Entwurf benennt konkrete Gefahren, die die Bundesregierung für die Demokratie sieht. Er nennt „insbesondere die rechtsextremistischen Straf- und Gewalttaten“ wie Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit und Queerfeindlichkeit. Aber auch islamistischer Extremismus und Linksextremismus werden aufgezählt, ebenso wie Hass im Netz, Desinformation und Wissenschaftsleugnung.

Gute Rahmenbedingungen für Projekte schaffen

Demokratie zu fördern, sei nicht allein Aufgabe des Staates, sondern der Gesellschaft allgemein, heißt es im Entwurf. Deshalb wolle das Gesetz zivilgesellschaftliche Projekte unterstützen, die dazu beitrügen.

So eine Förderung gibt es auch aktuell schon: Seit 2015 unterstützt das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Projekte der politischen Bildung und Demokratieförderung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.

Diese Unterstützung soll nun verstetigt werden. Durch eine „längerfristige Förderung“ sollen die Projekte mehr Planungssicherheit bekommen, damit sie „bewährte Strukturen nicht nur aufrechterhalten, sondern vor allem auch weiterentwickeln können, um den sich teils wandelnden gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung tragen zu können“.

Kritik am Entwurf

Die Opposition hat ganz unterschiedliche Kritikpunkte. Union und AfD kritisieren, die Ampel-Regierung wolle mit dem Gesetz nur Projekte fördern, die ihre eigene politische Haltung teilten. Außerdem bemängeln sie, dass eine Extremismus-Klausel fehle, dass geförderte Projekte also nicht explizit zusichern müssen, dass sie keine extremistischen Ansichten haben.

Die Linke kritisiert hingegen, die Förderung von Projekten bliebe durch das neue Gesetz befristet, so dass die Akteure nach wie vor keine Planungssicherheit hätten. Zudem sei die Formulierung „angemessene Finanzierung“ im Entwurf zu vage.

In unserem Format „Fraktionsmeinungen“ erklären sechs Abgeordnete des Familienausschusses die Haltung ihrer Fraktion ausführlich.

Hier seht ihr außerdem die erste Plenardebatte zum Thema im Video:

Und hier die Anhörung mit Sachverständigen im Familienausschuss:

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