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Gesetzentwurf „Heilung“ von Homosexuellen verbieten

Tim Oswald

Homosexualität als Krankheit? Manche denken immer noch so. Es gibt sogar Konversionstherapien, die Homo- und Transsexuelle „heilen“ sollen. Diese Woche entscheidet der Bundestag über einen Gesetzentwurf, der das verbieten soll.

Zwei junge Frauen küssen sich

Für die meisten Menschen längst ein ganz normaler Anblick: gleichgeschlechtliche Paare. © shutterstock.com/engagestock

Männer, die Kleider tragen. Frauen, die Frauen heiraten. Das alles ist heute nicht nur erlaubt, sondern auch weitgehend gesellschaftlich akzeptiert. Aber das war nicht immer so.

Früher hielt man Homo- oder Transsexualität für eine psychische Krankheit. Selbst in der Medizin war das lange eine weit verbreitete Meinung. Erst 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten – und erst im vergangenen Jahr nahm sie auch Transsexualität von dieser Liste.

Von Homosexualität spricht man, wenn jemand Menschen des gleichen Geschlechts liebt, während Transsexualität Menschen bezeichnet, die ihr Geschlecht wechseln möchten, es gewechselt haben oder sich mit einem anderen Geschlecht als ihrem biologischen identifizieren.

Gefahr von Depressionen und Selbstmord

Doch obwohl die meisten Menschen Homo- und Transsexualität inzwischen akzeptieren, gibt es in Deutschland immer noch einige Organisationen, vor allem aus dem Kontext religiöser Gemeinschaften, die gleichgeschlechtliche Liebe als Krankheit erachten und Konversionstherapien anbieten. Dabei versuchen Psychotherapeuten, Psychologen oder andere Menschen ohne medizinische Ausbildung, vor allem junge homo- oder transsexuelle Menschen dazu zu bewegen, heterosexuell zu „werden“.

Hierfür fehlt jedoch jegliche medizinische Grundlage. Der Weltärztebund hat bereits 2013 Konversionstherapien als Verletzung der Menschenrechte und unvereinbar mit der medizinischen Ethik verurteilt. 2014 warnte der Deutsche Ärztetag gar vor den negativen gesundheitlichen Folgen solcher Behandlungen. So könnten Konversionstherapien bei den Betroffenen zu Depressionen, Angstzuständen und einer höheren Selbstmordrate führen.

Eingriff in die Grundrechte

Auch wenn Konversionstherapien teils freiwillig durchgeführt werden, ist davon auszugehen, dass die Anbieter gezielt Druck ausüben, um die Betroffenen zur Behandlung zu bewegen. Hierin und in der Anwendung bei besonders verletzlichen Personen, wie Minderjährigen, sieht die Bundesregierung einen Eingriff in die Grundrechte auf Selbstbestimmung der sexuellen Identität und die körperliche Unversehrtheit. Sie hat deshalb einen Gesetzentwurf formuliert, der dem Einhalt gebieten soll.

Die Regierung fordert in dem Entwurf ein striktes Verbot von Konversionstherapien bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf einem „Willensmangel“ beruht. Außerdem soll die Werbung für Konversionstherapien verboten werden. Darüber hinaus soll ein Beratungsangebot für Betroffene oder Angehörige von Betroffenen von Konversionstherapien bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geschaffen werden. Verstöße gegen die neuen Verbote sollen mit Strafen oder Geldbußen geahndet werden.

Die Grünen fordern Kampagnen für sexuelle Vielfalt

Zeitglich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hat auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zum Thema Konversionstherapien eingereicht. Sie fordern kein generelles Verbot von Konversionstherapien, sondern eine Vielzahl von Maßnahmen, die Konversionstherapien erschweren sollen.

So will die Fraktion beispielsweise Organisationen, die diese Behandlungen anbieten, die Gemeinnutzügigkeit entziehen. Außerdem schlägt sie Aufklärungskampagnen für mehr sexuelle Vielfalt vor. Schließlich wünschen sich die Grünen mehr finanzielle Unterstützung der Bundesregierung für Organisationen, die Betroffene von Konversionstherapien unterstützen.

Was sagen die Abgeordneten?

Während der ersten Lesung machten die Fraktionen klar, wie sie zum Entwurf der Bundesregierung stehen.

Der AfD reicht die aktuelle gesetzliche Lage vollkommen aus, außerdem ist sie der Ansicht, der Gesetzentwurf sei ideologisch gefärbt, weshalb die Fraktion ankündigte, sich zu enthalten.

Die FDP-Fraktion unterstützte generell das Verbot, gab aber zu bedenken, dass bei der Umsetzung darauf geachtet werden müsse, dass dieses Verbot tatsächlich seine angedachte Wirkung entfalte.

Von Seiten der CDU/CSU war breite Unterstützung für den Entwurf der Bundesregierung zu vernehmen. Hilde Matheis von der SPD betonte jedoch, dass ihr der Gesetzesentwurf nicht weit genug gehe. Sie wünsche sich, dass Konversionsbehandlungen auch bei Erwachsenen strikt verboten werden.

Doris Achelwilm von der Fraktion Die Linke wiederholte die Bedenken seitens der SPD-Fraktion und forderte, dass Konversionstherapien mindestens bis zum 26. Lebensjahr generell verboten werden sollten. Auch die Grünen forderten von der Bundesregierung einen noch konsequenteren Entwurf ohne Schlupflöcher.

Am 7. Mai stehen nun die zweite und die dritte Lesung und somit eine Entscheidung an.

Hier seht ihr die Redner der ersten Lesung im Video:

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Tim Oswald
Mitmischen-Autor

Tim Oswald

ist Schüler aus Weisenheim am Sand. Seine großen Leidenschaften sind Politik und Engagement. Außerdem liest er gerne, geht joggen und ist fasziniert von fremden Ländern und Sprachen. Seine Freunde machen sich heute noch darüber lustig, dass sein Lieblingsbuch in der Grundschule der Atlas war.

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