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Erklärvideo Bundestagswahl: Was du als Erstwähler wissen musst

Am 26. September ist Bundestagswahl. Fast 3 Millionen Erstwähler und Erstwählerinnen sind mit dabei. Wie die Wahl abläuft und worauf man achten musst, erfährst du in diesem Erklärvideo.

Ausschnitt aus dem Video zu EU-Rechtsakten, in dem eine EU-Fahne und ein Dokument zu sehen sind

© DBT/mitmischen.de

Alle vier Jahre wird der Deutsche Bundestag neu gewählt. An der Wahl können alle deutschen Staatsangehörigen teilnehmen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen.

Auch Deutsche, die im Ausland leben, können in der Regel wählen. Als Erstwähler oder Erstwählerin musst du Folgendes wissen: Grundsätzlich hast du drei Möglichkeiten, deine Stimme abzugeben. Persönlich am Wahltag in einem Wahllokal, vorher per Briefwahl mit der Post oder per Briefwahl persönlich in einer sogenannten Briefwahlstelle. Aber fangen wir von vorne an.

Die Wahlbenachrichtung

Einige Wochen vor der Wahl bekommst du die Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. In der Wahlbenachrichtigung steht, wann die Bundestagswahl stattfindet, wo sich dein Wahllokal zur Stimmabgabe befindet und ob dein Wahllokal barrierefrei ist. Die Wahllokale sind meist in Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden eingerichtet und befinden sich in der Nähe deiner Wohnung. Jede wahlberechtigte Person ist einem Wahllokal zugeordnet. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, wie du die Briefwahl beantragen kannst.

Die Briefwahl

Briefwahl bedeutet, dass du bereits vor dem offiziellen Wahltermin den Stimmzettel ausfüllen und versenden kannst. Wenn du die Briefwahl beantragst, erhältst du nach einigen Tagen den Stimmzettel zusammen mit einem blauen und einem roten Briefumschlag, dem Wahlschein und einem Merkblatt. Der Stimmzettel, der bei der Briefwahl genutzt wird, ist derselbe wie jener, der bei der Stimmabgabe am Wahltag vorliegt.

Der Stimmzettel

Auf ihm sind zum einen alle Parteien aufgeführt, die zur Bundestagswahl antreten. Zum anderen findest du dort auch die Namen aller Direktkandidaten, die in einem Wahlkreis antreten. Auf dem Stimmzettel kannst du zwei Kreuze machen. In der linken Spalte eins für die Erststimme und in der rechten Spalte eins für die Zweitstimme.

Wer wird gewählt?

Mit der Erststimme wählst du eine Politikerin oder einen Politiker aus deinem Wahlkreis. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, erhält ein sogenanntes Direktmandat und wird Abgeordneter im Bundestag. Mit der Zweitstimme wählst du die Partei, die du gut findest.

Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist. Solltest du in einer der beiden Spalten kein Kreuz machen, zählt die andere Stimme trotzdem. Bei der Briefwahl steckst du den Stimmzettel in den kleinen blauen Umschlag und klebst ihn zu. Dann steckst du diesen zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in den größeren roten Umschlag und verschickst ihn mit der Post. Der Brief wird erst am Wahltag geöffnet und der Stimmzettel ausgezählt.

Die Briefwahlstelle

Du kannst vor dem Wahltermin auch persönlich in einer Briefwahlstelle wählen gehen. Das sind meist Bürgerbüros oder Meldeämter in der Nähe deiner Wohnung. Wichtig ist, dass du deinen Ausweis mitbringst. Dann bekommst du alle Unterlagen, gehst wie am Wahltag in eine Kabine und füllst den Stimmzettel aus. Der Unterschied ist, dass du deine Unterlagen nicht mit der Post verschicken musst.

Der Wahltag

Am Wahltag selbst läuft es ähnlich ab: Du gehst ins Wahllokal, zeigst deine Wahlbenachrichtigung und deinen Ausweis vor, erhältst deinen Stimmzettel und gehst damit in die Wahlkabine, um deine Erst- und Zweitstimme zu vergeben. Den gefalteten Wahlzettel wirfst du in die Wahlurne.

Die Wahlkabine

Wichtig: In die Wahlkabine darfst nur du allein. Denn die Wahl ist geheim. Und damit sie das bleibt, darfst du auch keine Fotos oder Videos machen. Statt Kreuze darfst du zwar zum Beispiel Haken setzen, aber du solltest keine Smileys oder ähnliches auf den Stimmzettel malen. Deine Wahl könnte sonst für ungültig erklärt werden. Und wenn du am Wahltag wählen gehst, musst du vor 18 Uhr am Wahllokal sein. Wer zu spät kommt, kann nicht mehr wählen.

Die Stimmenauszählung

Nachdem die Wahllokale geschlossen haben, zählen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmen aus. Meist veröffentlicht der Bundeswahlleiter das Ergebnis noch in der Nacht als vorläufiges amtliches Endergebnis. Der Bundeswahlleiter und sein Team organisieren und überwachen die Wahl in Deutschland. Sobald sie die endgültigen Ergebnisse ermittelt haben, ist der neue Deutsche Bundestag gewählt. Welche Personen ins Parlament kommen, siehst du am nächsten Morgen auf www.bundestag.de.

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