Zum Inhalt springen

Erklärvideo Die Parlamentsarmee

Was hat der Deutsche Bundestag mit der Bundeswehr zu tun? Sehr viel: Er trifft wichtige Entscheidungen über Einsätze und Budget der Armee und er kontrolliert sie. Mehr erfahrt ihr im Video.

@ DBT/mitmischen.de

Die Bundeswehr ist die deutsche Armee. Ihre Aufgabe besteht darin, Deutschland und seine Verbündeten im Fall eines Angriffs zu verteidigen. Gemeinsam mit Partnern aus anderen Ländern sorgt die Bundeswehr auch für Sicherheit und Stabilität in internationalen Krisengebieten.

Aber warum wird die Bundeswehr auch Parlamentsarmee genannt?

Das hat verschiedene Gründe. Fakt ist: Der Bundestag, also unser Parlament, hat viel mitzureden, wenn es um die Bundeswehr geht.

Beispiel Nummer 1: Deutsche Truppen können nur dann im Ausland eingesetzt werden, wenn der Bundestag zuvor zugestimmt hat. Der Bundestag hat auch das Recht, die Soldaten jederzeit zurückzuholen. Außerdem muss die Bundesregierung den Bundestag regelmäßig über die Einsätze informieren. So steht es im Grundgesetz, dem wichtigsten Gesetz Deutschlands.

Beispiel Nummer 2: Sollte Deutschland jemals angegriffen werden, so ist es die Aufgabe des Bundestages, gemeinsam mit dem Bundesrat den „Verteidigungsfall“ festzustellen. Nur wenn zwei Drittel der bei der Abstimmung anwesenden Abgeordneten die Situation entsprechend bewertet, tritt der „Verteidigungsfall“ tatsächlich ein. Diese zwei Drittel müssen zusammen mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages ausmachen. Und der Bundesrat muss es genauso sehen.

Der Bundestag entscheidet über das Budget der Armee

Doch gibt es noch mehr Gründe, warum die Bundeswehr auch Parlamentsarmee genannt wird.

Der Bundestag entscheidet Jahr für Jahr, mit wieviel Geld die Armee ausgestattet wird. Diese Summe steht im sogenannten Haushaltsplan. Auch die „zahlenmäßige Stärke“ der Bundeswehr muss dort aufgeführt werden, außerdem die Grundzüge der Organisation. So will es das Grundgesetz.

Aus dem Plan und den bewilligten Geldern ergibt sich dann etwa, wie viele Schiffe, Panzer, Gewehre, Hubschrauber, Ausrüstungen und so weiter die Armee anschaffen kann.

Der Bundestag kontrolliert die Bundeswehr

Ganz wichtig auch: Der Bundestag kontrolliert die Bundeswehr. Dazu hat er verschiedene Instrumente.

Zum einen gibt es eine Gruppe von Abgeordneten, die sich speziell mit dem Thema Verteidigung und der Bundeswehr befassen: den Verteidigungsausschuss. Er darf jederzeit sämtliche Vorgänge rund um die Bundeswehr überprüfen.

Zudem wählt der Bundestag regelmäßig eine Person, die über die Grundrechte von Soldatinnen und Soldaten wacht: den Wehrbeauftragten. Derzeit ist die Wehrbeauftragte eine Frau, nämlich Eva Högl (SPD). Die Wehrbeauftragte ist erste Ansprechpartnerin für die Truppe. Bei ihr können Soldaten sich jederzeit beschweren, auf Wunsch anonym. Sie wird deshalb auch „Anwältin der Soldaten“ genannt.

Doch die Wehrbeauftragte wartet nicht nur, bis ein Missstand auf ihrem Schreibtisch landet. Sie besucht auch häufig unangekündigt die deutsche Truppe im In- und Ausland, um auf dem Laufenden zu sein.

Der Wehrbericht

Einmal im Jahr legt die „Anwältin der Soldaten“ einen Bericht vor. Darin steht, wo es bei der Bundeswehr Mängel gibt, zum Beispiel bei der Ausrüstung oder beim Personal, welche Beschwerden eingingen und so weiter.

Durch den Bericht sind die Abgeordneten immer auf dem neusten Stand, was die Bundeswehr betrifft, die, aus allen genannten Gründen, auch Parlamentsarmee genannt wird.

(Julia Karnahl)

Mehr zum Thema