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Bundestagspräsidentin

Eine Frau mit schulterlangen blonden Haaren steht am Rednerpult des Bundestag. Sie trägt eine blaue Bluse und einen dunklen Blazer und schaut in den rechten Bildrand.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bei der Parlamentarischen Gedenkstunde zum 70. Jahrestag des Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953. © Tobias Koch / Deutscher Bundestag

Der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin ist nicht nur Chef oder Chefin im Bundestag, sie bekleidet protokollarisch auch das zweithöchste Amt im Staat – noch vor der Bundeskanzlerin. Denn immerhin ist die Bundestagspräsidentin auf Bundesebene die Repräsentantin desjenigen Verfassungsorgans, das als einziges unmittelbar vom Volk gewählt wird. Und da wären wir auch direkt bei den Aufgaben der Bundestagspräsidentin:

  • Sie repräsentiert den Bundestag und vertritt ihn nach außen,

  • sie hat die Leitungs- und Ordnungsgewalt in den Plenarsitzungen des Bundestages,

  • sie übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Räumen des Bundestages aus (das Parlament hat eine eigene Polizei),

  • sie führt den Vorsitz in den Führungs- und Lenkungsgremien des Bundestages,

  • sie ist Dienstherrin aller Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung.

Die Vizes helfen

Die Bundestagspräsidentin eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf und erteilt den Rednern das Wort. Bei einigen ihrer Aufgaben wird die Bundestagspräsidentin unterstützt, und zwar vom sogenannten Ältestenrat und dem Bundestagspräsidium. Zum Beispiel leitet die Präsidentin nicht alle Plenarsitzungen selbst, sondern wechselt sich mit ihren Vizepräsidentinnen und -präsidenten ab, üblicherweise alle zwei Stunden.

Man spricht von der Leitungs- und Ordnungsgewalt, die dabei auf den jeweils amtierenden Präsidenten oder die Präsidentin übergeht. Ganz wichtig: Die Leitung der Sitzung erfolgt immer neutral und parteipolitisch neutral.

Vorsicht Tabus!

Während der Sitzungen sorgt der jeweils sitzungsleitende (Vize-)Präsident dafür, dass die parlamentarische Ordnung eingehalten wird. Das heißt: Er oder sie kann und muss auch eingreifen. Sollte ein Abgeordneter im Laufe einer hitzigen Diskussion gegen die Regeln verstoßen, kann die Präsidentin verbal dazwischengehen, ihm das Wort entziehen oder ihn sogar für maximal 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen.

Im Plenarsaal gibt es einige Tabus: Man darf nur so lange sprechen, wie einem das Wort erteilt wurde, man darf keine Transparente enthüllen oder Kleidung mit Aufschriften tragen, die Meinungsbekundungen sind. Schließlich soll der Meinungsaustausch und die politische Meinungsbildung durch Debatten stattfinden.

Wer wählt den Präsidenten?

Der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt und kann nicht abgewählt werden. Die Vizepräsidenten übrigens auch nicht. Für die aktuelle 20. Wahlperiode bekleidet Bärbel Bas (SPD) dieses Amt. Sie folgt damit auf Wolfgang Schäuble (CDU/CSU).