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Was macht der Ältestenrat?

Setzt sich der Ältestenrat des Bundestages aus den ältesten Abgeordneten zusammen? Nein! Wer Teil des Ältestenrates ist und warum dieses Gremium für die Abläufe im Bundestag essentiell ist, erfahrt ihr hier.

Auf einer grünen Mappe klebt ein Schild mit der Aufschrift Ältestenrat. Darauf liegt eine Brille.

Im Ältestenrat sitzen nicht die ältesten Abgeordneten, aber oft sehr erfahrene Parlamentarierinnen und Parlamentarier. © DBT / Werner Schüring

Die 21. Legislaturperiode hat gerade begonnen. Da gibt es viel zu regeln im neuen Bundestag. Vieles davon geschieht im Ältestenrat. Doch wer sitzt im Ältestenrat und welche Aufgaben hat das Gremium?

Wer ist Teil des Ältestenrates?

Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus der Bundestagspräsidentin, ihren Stellvertreterinnen und -vertretern sowie weiteren Abgeordneten aus allen Fraktionen. Die Sitze im Ältestenrat werden nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen verteilt.

Zu seinen Mitgliedern zählen auch die Parlamentarischen Geschäftsführer (PGF) der Fraktionen. Diese treffen sich für detaillierte Vorbesprechungen zu den Beratungsabläufen. Die Absprachen dieser sogenannten PGF-Runden fließen dann in die Beratungen des Ältestenrates ein.

Der Ältestenrat tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche – unter dem Vorsitz der Bundestagspräsidentin – zusammen. An den Sitzungen nimmt auch ein Vertreter der Bundesregierung teil.

Die Aufgaben des Ältestenrates

Der Ältestenrat unterstützt die Bundestagspräsidentin bei der Führung der Geschäfte und vermittelt zwischen den Fraktionen. 

Er legt die Termine für die Sitzungswochen fest und bereitet die Tagesordnungen für die Plenardebatten vor. Der Ältestenrat gibt also eine Empfehlung ab, über welche Themen die Abgeordneten in welcher Woche im Plenum diskutieren. Das Plenum kann von diesem Vorschlag abweichen.

Die Vermittlung zwischen den Fraktionen ist eine wichtige Aufgabe des Ältestenrates: Dabei geht es um zahlreiche Fragen, die sich zum Beispiel auf die Zeitplanung der Ausschüsse, die Überweisung der Gesetzentwürfe in die Ausschüsse oder die Rechte der Abgeordneten beziehen. Dabei strebt der Ältestenrat Vereinbarungen an, die möglichst von allen Fraktionen akzeptiert werden können.

Außerdem ist der Ältestenrat der Ort, an dem etwaige Streitigkeiten, die zum Beispiel im Plenum aufkommen, besprochen und geschlichtet werden.

Der Ältestenrat entscheidet auch über die Verteilung der Räume auf die Fraktionen und die Bundestagsverwaltung sowie über Angelegenheiten der Mitarbeiter der Abgeordneten.

Eine weitere Aufgabe des Ältestenrates ist es, einen „Voranschlag“ zu machen, wie viel Geld der Bundestag jedes Jahr für seine Aufgaben und seine Verwaltung benötigt. Von diesem Voranschlag kann der Haushaltsausschuss nur abweichen, wenn der Ältestenrat vorher Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.

Aufgrund der Vielfältigkeit und der Fülle der Aufgaben setzt der Ältestenrat Kommissionen ein, die ihn fachlich unterstützen.

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