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Erklärvideo Was ist ein Direktmandat?

Viele Bundestagsabgeordnete kommen über ein Direktmandat in den Deutschen Bundestag. Was das genau ist, erfahrt ihr in diesem Erklärvideo.

© mitmischen.de

Das ist das Reichstagsgebäude in Berlin, es ist der Sitz des Deutschen Bundestages. Hier arbeiten Politikerinnen und Politiker, die Bundestagsabgeordneten. Sie treffen wichtige Entscheidungen für unser Land. So wählen sie zum Beispiel die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, ändern bestehende Gesetze oder verabschieden neue Gesetze und kontrollieren die Bundesregierung. Alle vier Jahre entscheiden die Deutschen bei der Bundestagswahl, wer sie im Parlament vertreten soll. Viele Politiker bekommen über ein sogenanntes Direktmandat einen Platz im Bundestag.

Was genau ist ein Direktmandat?

Dazu zerlegen wir das Wort in zwei Teile, in: Direkt und Mandat. Beginnen wir mit dem Wort Mandat: Das Amt und die Aufgabe der Bundestagsabgeordneten werden als Mandat bezeichnet. In Deutschland gilt das "Freie Mandat". Das bedeutet, dass die Bundestagsabgeordneten nicht an Aufträge und Weisungen von irgendwem gebunden sind. Sie sind unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen. So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Kommen wir jetzt zum Wort "Direkt": Das bedeutet, dass diese Personen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern in den Bundestag gewählt wurden.

Dazu muss man wissen, dass die Bürger bei der Wahl zwei Stimmen abgeben können: die Erststimme und die Zweitstimme. Bei der Erststimme stehen Personen zur Auswahl. Es sind die Kandidaten, die in einem Wahlkreis gegeneinander antreten. Die Bewerber sind fast immer Mitglied einer Partei. Schließlich besagt das Grundgesetz, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Die Parteimitgliedschaft der Kandidaten ist aber kein Muss. Jener Politiker, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, erhält auf jeden Fall einen Sitz im Bundestag. Hier spricht man von einem Direktmandat, denn diese Volksvertreter sind direkt von den Bürgern gewählt. Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Das bedeutet, dass 299 Abgeordnete als direkt gewählte Politiker, also über ein Direktmandat, in den Bundestag einziehen.

Der Bundestag hat insgesamt aber mindestens 598 Sitze. Woher kommen dann die anderen Bundestagsabgeordneten, wenn nicht über ein Direktmandat?

Diese kommen durch die Parteien ins Parlament, die, wie gesagt, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Für diesen Weg ins Parlament sind die Zweitstimmen bei der Bundestagswahl entscheidend. Bei der Zweitstimme stehen den Bürgern Parteien zur Auswahl. Die Zweitstimmen entscheiden, wie viel Prozent der Sitze eine Partei im Bundestag insgesamt besetzen kann. Vor der Wahl veröffentlichen die Parteien Listen für jedes Bundesland mit Namen von Politikern, die sie in den Bundestag entsenden möchten. Diese kommen dann neben den direkt gewählten Kandidaten ins Parlament. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bei der Wahl erringt, desto mehr Kandidaten von der Liste erhalten einen Sitz im Bundestag. Wer also weiter vorne auf der Liste steht, hat bessere Chancen als jemand, dessen Name auf einem hinteren Listenplatz steht.

Mehr Informationen zur Bundestagswahl und zum Parlament findet ihr auf mitmischen.de – dem Jugendportal des Deutschen Bundestages.

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